Landtag Brandenburg Drucksache 6/8721 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.05.2018 / Ausgegeben: 14.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3483 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8543 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – religiös motivierte Straftaten“ im Januar, Februar und März 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt muss zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen , um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 15.04.2018 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Ergebnisse für die Monate Januar bis März 2018 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. 1. Wie viele Straftaten wurden im Januar, Februar und März 2018 in dem Bereich „religiös motivierte Straftaten” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, 4. sonstige Straftaten, 5. Sachbeschädigungen aller Art. 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8721 - 2 - 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? 5. Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für die Monate Januar, Februar und März 2018? 6. Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 1 bis 6: Im Berichtszeitraum wurden insgesamt acht politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- registriert. Diese sind als extremistisch bewertet worden. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht gemäß der Anfrage . Kategorie Anzahl der Fälle Monate Januar, Februar und März 2018 Gewaltdelikte 2 Terroristische Straftaten 3 Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 3 Sachbeschädigungen aller Art 0 Gesamt 8 Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellungen ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Zu den Fragen 3 und 4 liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse über Vernetzungen bzw. personelle Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä. vor. Darüber hinaus werden zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Angaben getätigt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8721 - 3 - Eine Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellungen 5 und 6 ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, in Verbindung mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 ! " ! " # $%! ! " &' !" # $ % & ' ( % ( ( ) !" # $ % & $ $ ) ! " ! " # $%! ! " &' * + * , ) + * -( . # / 0 1 ) )% !"% ) )% & ' + * , ) + * -( 2# 3 /" &) 1 ) )% !"% ) )% & 4 5 4 + * , ) + * -( " . /. 1 ) )% !"% ) )% & ( %! " # " $ ) * + ) , -. / 0 , . %! 1 ! " # $ " % ! & ! % " ' ( ' ) *% # *% # ! " ' ( ' " ! ! % ! +% ! 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