Landtag Brandenburg Drucksache 6/8722 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.05.2018 / Ausgegeben: 14.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3477 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8532 Freistellung der Innenbereiche von Kommunen vom Geltungsbereich von Landschaftsschutzgebieten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Dezember 2016 kündigte Umweltminister Jörg Vogelsänger an, die Innenbereiche von Kommunen vom Geltungsbereich von Landschaftsschutzgebieten (LSG) freizustellen, die noch vor dem 3. Oktober 1990 ausgewiesen wurden . Nach Angaben des MLUL gibt es insgesamt 60 LSG, in denen die generellen Verbote der noch zu DDR-Zeiten ausgewiesenen Schutzgebiete auch innerhalb der Ortslagen gelten . Sie behindern damit die kommunale Entwicklung, schränken die Planungshoheit der Kommunen ein und machen die Bauleitplanung innerhalb dieser betroffenen Ortslagen von der Zustimmung Dritter abhängig. In der Vergangenheit betraf dies z.B. auch die Stadt Buckow im Naturpark Märkische Schweiz, für die die Verbote der Schutzgebietsverordnung galten und die städtebauliche Entwicklung Buckows beeinträchtigt wurde. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG), die vor 1990 ausgewiesen wurden, war auch Gegenstand der Kleinen Anfrage 2744 des Abgeordneten Peter Vida. Daher wird in der Beantwortung zum Teil auf die Antworten der Landesregierung zur KA 2744 (Drucksache 6/6978) verwiesen. Frage 1: Um welche Landschaftsschutzgebiete handelt es sich im Einzelnen, in denen generelle Verbote der noch zu DDR-Zeiten ausgewiesenen Schutzgebiete galten bzw. nach wie vor gelten? (bitte tabellarisch auflisten) Frage 2: Welche Kommunen sind mit welchen Ortsteilen von den in der Antwort auf Frage 1) aufgelisteten Schutzgebieten jeweils betroffen? zu den Fragen 1 und 2: Siehe hierzu Antwort zu Frage 1 der KA 2744. Frage 3: Wie viele Verfahren zur Freistellung von Ortslagen wurden bereits begonnen und um welche Schutzgebiete handelt es sich hierbei im Einzelnen? Frage 4: Wie viele Verfahren zur Freistellung von Ortslagen wurden bereits abgeschlossen , so dass eine eigenständige bauleitplanerische Entwicklung der betroffenen Kommunen nunmehr möglich ist? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8722 - 2 - zu den Fragen 3 und 4: Für das Verfahren zur Änderung der Verordnung zum Naturpark Märkische Schweiz und damit zur Freistellung der Ortslagen erfolgte bereits in 2017 die Beteiligung des betroffenen Landkreises und der betroffenen Kommunen als erster Verfahrensschritt . Derzeit erfolgt die gutachterliche Vorbereitung von drei weiteren Verfahren. Frage 5: Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zur Ausgliederung der Stadt Buckow aus der Schutzgebietskulisse des Naturparks Märkische Schweiz? zu Frage 5: Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Landkreises und der Kommunen erfolgte in 2017. Nach erneuten Gesprächen in der Region werden nunmehr die Unterlagen für die vorgesehene öffentliche Auslegung vorbereitet.