Landtag Brandenburg Drucksache 6/8723 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.05.2018 / Ausgegeben: 14.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3470 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8507 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Am 18. August 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) in Kraft getreten. Bis 2022 sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. 1. Welche landesrechtlichen Regelungen sind zur Umsetzung des OZG des Bundes im Land Brandenburg notwendig? 2. Wann beabsichtigt die Landesregierung diese vorzulegen? zu den Fragen 1 und 2: Zur unmittelbaren Umsetzung des OZG selbst werden derzeit keine landesrechtlichen Regelungen für notwendig angesehen. Mittelbar wird das OZG durch das in Vorbereitung befindliche Brandenburgische E-Governmentgesetz flankiert, da dieses z. B. Regelungen zur entgeltfreien Bereitstellung von IT-Basiskomponenten für Kommunen enthält; diese IT-Basiskomponenten sind elementar für das durch das OZG normierte Digitalisierungsprogramm der Verwaltungsleistungen. Die Inkraftsetzung des Brandenburgischen E-Governmentgesetzes ist für 2018 vorgesehen. 3. Welche Dienstleistungen des Landes werden die Bürgerinnen und Bürger künftig online in Anspruch nehmen können? zu Frage 3: Bund und Länder haben sich mit dem OZG darauf verständigt, bis 2022 alle online-fähigen Verwaltungsleistungen über die mit dem Portalverbund verknüpften Verwaltungsportale anzubieten. Somit werden hiervon grundsätzlich auch alle geeigneten Verwaltungsleistungen des Landes Brandenburg (einschließlich seiner Kommunen) erfasst. Die Frage der Online-Fähigkeit bemisst sich hierbei insbesondere an der Frage der Wirtschaftlichkeit (z. B. Fallzahlen) oder der Geeignetheit. 4. Welche Lösung für einen gemeinsamen Portalverbund zwischen Bund und Ländern favorisiert die Landesregierung? zu Frage 4: Die intelligente Verlinkung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund erfordert eine technische Basisinfrastruktur, dazu soll ein Online- Gateway entwickelt und eingesetzt werden. Bei dem Online-Gateway handelt es sich um Landtag Brandenburg Drucksache 6/8723 - 2 - eine erste technische Basisinfrastruktur. Diese ist um weitere Funktionalitäten im Bereich „Suchen & Finden“ zu ergänzen. Die entsprechenden Architekturprinzipien werden derzeit durch den Bund sowie einigen Ländern prototypisch entwickelt, um sie dann den anderen Ländern bereitzustellen. Insofern wird unter der Führung des IT-Planungsrates eine bundesweit einheitliche technische Lösung konzipiert, die von Brandenburg übernommen wird. Für die Integration des Brandenburgischen Landesportals in den Portalverbund muss das Landesportal zunächst entsprechend modernisiert werden. Hierzu wird Brandenburg einer bereits aus sieben Ländern bestehenden Länderkooperation beitreten; das entsprechende Projekt firmiert unter der Bezeichnung „Linie6Plus“. Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss vom 10.04.2018 den Weg für den Beitritt zu dieser Kooperation frei gemacht. 5. Wie werden in Brandenburg künftig die einheitlichen Nutzerkonten bereitgestellt? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit der Bereitstellung der geplanten interoperablen Servicekonten? zu den Fragen 5 und 6: Diese beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet, da es sich bei den Begriffen „Nutzerkonten“ und „Servicekonten“ um Synonyme der gleichen Funktionalität handelt. Brandenburg hat seit dem Inkrafttreten des OZG bundesweit die bereits am Markt bestehenden Lösungen recherchiert. Grundsätzlich besteht die Absicht, einer Länderkooperation beizutreten, um Eigenentwicklungen zu vermeiden. Eine solche Beteiligung hat - neben der Kostenteilung - aufgrund der Kieler Beschlüsse zudem den Vorteil, kein aufwändiges und zeitintensives Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Zunächst war jedoch die Freigabe des Beitritts zur Länderkooperation der „Linie6Plus“ (vergl. Antwort zu Frage 4) abzuwarten, da die Einrichtung von Nutzerkonten nicht losgelöst von der OZG-konformen Modernisierung des Landesportals Brandenburg zu betrachten ist. Der Brandenburgische IT-Dienstleister wurde beauftragt, 2018 auf Basis der am Markt bestehenden Nutzerkonten-Varianten einen für Brandenburg geeigneten Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten. Insofern wird mit der Einrichtung eines Nutzerkontos im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen sein. 7. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Umsetzung des OZG für die Landesverwaltung? zu Frage 7: Die bundesweite Umsetzung des aus dem OZG resultierenden Auftrages soll durch ein von Ländern und Bund finanziertes Digitalisierungsbudget gespeist werden. Da dieses Budget noch nicht feststeht, sind belastbare Annahmen derzeit nicht möglich. Daher lässt sich der auf Brandenburg entfallende finanzwirksame Umsetzungsaufwand nur schätzen. Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2019/2020 wurden Sachmittel zur Umsetzung des OZG durch die Ressorts angemeldet. Für den Einzelplan 03/MIK wurden hierbei auch Haushaltsmittel zur Bereitstellung der im Entwurf des Brandenburgischen E-Governmentgesetzes genannten IT-Basiskomponenten berücksichtigt, da diese Komponenten für die Umsetzung des OZG notwendig sind (vgl. auch Antwort zu den Fragen 1 und 2). Landtag Brandenburg Drucksache 6/8723 - 3 - 8. Wie erfolgt eine Einbindung der Verwaltungsleistungen der Kommunen in den Prozess ? zu Frage 8: Die Kommunen werden eng in den gesamten OZG-Umsetzungsprozess eingebunden . Das BMI bereitet gegenwärtig eine bundesweite Ist-Erhebung der auf allen Verwaltungsebenen erbrachten Verwaltungsleistungen vor, um die bisher ermittelten 575 OZG-relevanten Verwaltungsleistungen weiter zu verdichten. Im Weiteren kristallisiert sich folgende weitere Vorgehensweise heraus: Diese Verwaltungsleistungen sollen bestimmten Geschäfts- und Lebenslagen zugeordnet werden. Im nächsten Schritt sollen bundesweit Digitallabore eingerichtet werden, in denen Fachleute aus Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam u. a. mit IT-Entwicklern nach dem Prinzip „Einer/einige wenige für alle“ Digitallösungen für bestimmte Themenbereiche entwickeln. Diese Lösungen werden den übrigen Ländern (einschließlich deren Kommunen ) zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Vorschläge für mögliche Aufgabenverteilungen auf Bund und Länder liegen noch nicht vor. Es ist zu erwarten, dass ein diesbezüglicher späterer Vorschlag mit entsprechender Priorisierung der zunächst in den Fokus zu nehmenden Verwaltungsleistungen dem IT-Planungsrat zur Entscheidung vorgelegt wird. In diesen Abstimmungs- und weiteren Umsetzungsprozess wird sich Brandenburg unter enger Einbindung seiner Kommunen einbringen. 9. Mit welchen Konnexitätskosten rechnet die Landesregierung für die Anwendung des OZG für den Bereich der Kommunen? zu Frage 9: Derzeit ist mit keinen Konnexitätskosten zu rechnen. Nach dem Entwurf des Brandenburgsichen E-Governmentgesetzes werden die IT-Basiskomponenten einschließlich des späteren Nutzerkontos den Kommunen entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Ebenso erhalten die Kommunen über entsprechende Schnittstellen den kostenlosen Zugang zum Landesportal. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass diese Schnittstellen ausreichen, um die in den Kommunen etablierten Redaktionssysteme einzubinden.