Landtag Brandenburg Drucksache 6/8735 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.05.2018 / Ausgegeben: 16.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3485 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8546 Anwendung des Brandenburger Innovationsgutscheins „BIG Digital“ auf die Bauwirtschaft Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung (BIG Digital ) können die Beratung, die Implementierung und die Schulung in Bezug auf Digitalisierungsprozesse in der Wirtschaft gefördert werden. Offensichtlich ist diese Förderung bisher nicht für die Baubranche anwendbar. Frage 1: Inwiefern können Unternehmen der Baubranche derzeit die Förderung im Rahmen „BIG Digital“ in Anspruch nehmen? zu Frage 1: Unternehmen der Baubranche, die von einer Fördermöglichkeit im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ausgeschlossen sind, konnten nach der bis zum 25.04.2018 gültigen Richtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein“ nicht gefördert werden, weil zur Finanzierung dieser Förderungen bis dato ausschließlich GRW-Mittel zur Verfügung standen. Am 26.04.2018 trat eine Richtlinienänderung in Kraft, nach der zukünftig auch Digitalisierungsvorhaben von nicht GRW-fähigen kleinen und mittleren Unternehmen (u. a. auch aus der Baubranche) durch Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Projektförderungen unterstützt werden können. Frage 2: Plant die Landesregierung Änderungen bei diesem Programm, so dass der Kreis der Förderberechtigten erweitert wird? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Ist diesbezüglich ein Fördermittelpaket zur Digitalisierung der Baubranche von der Landesregierung Brandenburg in Planung? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? zu Frage 3: Ein spezielles „Fördermittelpaket“ für die Baubranche ist nicht geplant. Frage 4: Wann ist mit der Initialisierung eines solchen Programms zu rechnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8735 - 2 - zu Frage 4: Siehe dazu Antworten zu Frage 2 und 3. Frage 5: Wie viele Mittel stehen dafür zur Verfügung? zu Frage 5: Für den „Brandenburgischen Innovationsgutschein“, der neben Digitalisierungsvorhaben noch weitere Fördertatbestände umfasst, ist die Bereitstellung von insgesamt bis zu 10 Mio. € p.a. Landesmittel und bis zu 2 Mio. € p. a. Mittel aus dem EFRE vorgesehen. Frage 6: Wie hoch ist die jeweilige Projektförderung? zu Frage 6: Mit dem „BIG-Digital“ können Digitalisierungsmaßnahmen mit bis zu 600 T€ unterstützt werden. Siehe auch Antwort zu Frage 7. Frage 7: Inwiefern enthält das Förderprogramm auch Beraterleistungen und Schulungen? zu Frage 7: Der „BIG-Digital“ umfasst folgende Module: Modul Beratung gefördert werden externe Dienstleistungen Fördersatz: 50 % max. 50.000 EUR Zuschuss Modul Implementierung gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen Fördersatz: 50 % max. 500.000 EUR Modul Schulung Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter bei der Implementierung Fördersatz: 50 % max. 50.000 EUR Frage 8: Welche Bereiche der Digitalisierung sollen damit gefördert werden? zu Frage 8: Mit dem „BIG-Digital“ sollen Maßnahmen im Bereich der Prozess- und Organisationsinnovationen gefördert werden. Hierbei geht es um die Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung (Modul Beratung), die konkrete Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, die im Ergebnis zu wesentlich verbesserten Methoden oder Prozessen führen, (Modul Implementierung) sowie die Schulung der eigenen Mitarbeiter im Zusammenhang dieser Digitalisierungsmaßnahmen . Frage 9: Inwiefern ist eine Förderung der im Bereich Fuhrpark-Telematik und der Digitalisierung von bestimmten Fahrzeugen und Geräten möglich? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8735 - 3 - zu Frage 9: Sofern die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen in diesem Bereich zu wesentlich verbesserten Abläufen und Prozessen im Unternehmen führen, können auch Maßnahmen im Bereich Fuhrpark-Telematik gefördert werden. Frage 10: Ist die Förderung über ein Darlehen oder einen Zuschuss geplant? zu Frage 10: Die Förderung wird ausschließlich in Form von Zuschüssen gewährt. Frage 11: Wie soll das Antragsverfahren ausgestaltet sein? zu Frage 11: Unternehmen können den „Brandenburgischen Innovationsgutschein“ nach erfolgter fachlicher Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen. Frage 12: Ist eine nachträgliche Beantragung der Fördermaßnahme möglich? zu Frage 12: Nein, mit der Projektdurchführung darf vor Antragstellung bei der ILB noch nicht begonnen worden sein.