Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.05.2018 / Ausgegeben: 16.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3474 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8529 Privat- und Körperschaftswald in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Wald im Land Brandenburg gehört zu rund 61 % privaten Waldeigentümern und zu gut 7 % Körperschaften öffentlichen Rechts. Dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung des Privatwaldes unter Berücksichtigung der Schutz- und Erholungsfunktion kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu. Das Land unterstützt private Waldbesitzer durch Förderungen sowie durch Hilfestellungen seitens der Landesforstverwaltung . Letzteres steht in einem Spannungsverhältnis. Nach § 28 des Brandenburgischen Waldgesetzes haben die Forstbehörden die Aufgabe, Waldbesitzer durch Rat und Anleitung kostenfrei zu unterstützen, sollen aber für Dienstleistungen marktkonforme Entgelte erheben. In anderen Bundesländern hat das Bundeskartellamt eine wirtschaftliche Betätigung von Forstverwaltungen zugunsten privater Waldbesitzer gerügt. Vorbemerkung der Landesregierung: Brandenburg zählt mit über 625.000 Hektar Privatwald und 100.000 Waldeigentümern zu den privatwaldreichsten Bundesländern. Neben der gesetzlichen Aufgabe Waldbesitzer mit Rat und Anleitung zu unterstützen, bieten unterschiedliche Förderrichtlinien mit Kofinanzierung aus EU- und Bundesmitteln vielfältige Möglichkeiten, maßnahmenbezogen Unterstützung durch das Land zu gewähren. Ziel der Landespolitik, die im Waldprogramm 2011 festgeschrieben ist, ist die selbständige und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung des Waldeigentums im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Klein- und Kleinstwaldbesitzer haben die Möglichkeit, den flächendeckend vorhandenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beizutreten, um so die Nachteile kleiner Flächenstrukturen auszugleichen. Mit dem bisherigen Dienstleistungsangebot über Geschäftsbesorgungsverträge der Forstverwaltung wurde ein Anteil von 5 % der Privat- und Kommunalwaldfläche betreut. Frage 1: Wie viel private Waldeigentümer gibt es im Land Brandenburg? Bitte gestaffelt nach Flächenbesitz unter 10 ha, 10-100 ha, 100- 1.000 ha, 1.000-5.000 ha und über 5.000 ha angeben. zu Frage 1: Die im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) mit Stichtag Mai 2013 geführte Statistik weist folgende Anzahl der Waldeigentümer aus: Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 2 - Größenklasse Anzahl Waldeigentümer < 10 ha 93.730 10 – 100 ha 5.699 100 – 500 ha 436 500 – 5.000 ha 167 > 5.000 ha 3 Gesamt: 100.035 Frage 2: Welcher Anteil des Körperschaftswaldes befindet sich im Eigentum von Städten und Gemeinden? Bitte die Anzahl der Eigentümer von Körperschaftswald aufgeschlüsselt nach Landkreisen und nach den Größenklassen (siehe Frage 1) nennen. zu Frage 2: Die im LFB mit Stichtag Mai 2013 geführte Statistik weist folgende Anzahl von Körperschaftsforstbetrieben aus; eine Unterteilung in das Eigentum von Städten und Gemeinden liegt nicht vor: Größenklasse Anzahl Waldeigentümer < 10 ha 260 10 – 100 ha 191 100 – 500 ha 38 500 – 5.000 ha 36 > 5.000 ha keine Gesamt: 525 Frage 3: Welche Tätigkeiten werden unter „Rat und Anleitung“ gemäß § 28 Landeswaldgesetz verstanden und wie werden sie von entgeltpflichtigen Dienstleitungen abgegrenzt? zu Frage 3: Nach einer Betrieblichen Anweisung des LFB werden unter „Rat und Anleitung “ nachstehende Inhalte definiert: • Aufklärung zu Rechten und Pflichten durch Gespräche, Informationsmaterial, Exkursionen , • Waldbezogene Informationen zu Holzverwertung, Waldschutz, Naturschutz, Erholungsfunktionen , • Informationen zu Fördermöglichkeiten durch Gespräche, Informationsmaterial, • Informationen zum Einzelbetrieb zusammenstellen und bewerten, • Beratungsgespräche durchführen, • Konkrete, den Einzelbetrieb betreffende Maßnahmen erörtern und für die Umsetzung erforderliche Vorgaben mitteilen, • Beratung zu förderfähigen Vorhaben und Unterstützung beim Antragsverfahren und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises, • Vorbereitung und Demonstration von Waldbauarbeiten, i. d. R. in Betriebsflächen des Waldbesitzers, Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 3 - • Erläutern und Ausführung des Probeauszeichnens, • Konkrete Informationen zu Fragen des Arbeitsschutzes. Dienstleistungen sind in der betrieblichen Anweisung im Einzelleistungskatalog aufgeführt. Dieser Katalog ist im Internet einzusehen unter http://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.236381.de Frage 4: In welchem Umfang (Stellen oder Stellenanteile) wird die Aufgabe Rat und Anleitung aktuell vom Landesforstbetrieb wahrgenommen? Bitte möglichst nach Privatwald und Körperschaftswald trennen. zu Frage 4: In der Abrechnung 2017 des LFB wurden 47 Vollbeschäftigtenäquivalente im Produkt „Rat und Anleitung“ abgebildet. Eine Trennung der Äquivalente nach Privatwald und Körperschaftswald ist nicht möglich. Frage 5: Wie viele Einzelverträge für forstliche Dienstleistungen sind zwischen privaten Waldeigentümern oder Forstbetriebsgemeinschaften und dem Landesforstbetrieb Brandenburg abgeschlossen? Welcher Anteil der Privatwaldfläche wird damit erfasst? Wie hat sich die Zahl der Verträge zwischen 2000 und 2017 entwickelt? zu Frage 5: Im LFB ist die Unterstützung des Privat- und Kommunalwaldes nach § 28 Waldgesetz des Landes Brandenburg durch eine betriebliche Anweisung untersetzt. Auf der Grundlage kostendeckender Entgelte erbringen die Revierleitungen Dienstleistungen im Rahmen von Einzelleistungsvereinbarungen oder Geschäftsbesorgungsverträgen. Einzelleistungsvereinbarungen werden individuell in den 207 Forstrevieren abgeschlossen . Im LFB liegen dazu keine zusammenfassenden Angaben vor. Geschäftsbesorgungsverträge sind längerfristige Verträge, die von den Oberförstereien abgeschlossen werden. Sie wurden statistisch ab 2012 folgendermaßen erfasst: Jahr Anzahl 2012 136 2013 127 2014 124 2015 141 2016 116 2017 84 Von den 84 Geschäftsbesorgungsverträgen im Jahr 2017 werden ca. 34.300 ha Fläche vertraglich erfasst. Frage 6: Wie verteilt sich die Anzahl der Verträge auf betreute Flächengrößen? Bitte entsprechend der Staffelung in Frage 1 angeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 4 - zu Frage 6: Von den 84 Geschäftsbesorgungsverträgen sind 74 Verträge mit Flächenbezug abgeschlossen worden. Hieraus ergibt sich folgende Staffelung nach Eigentumsgrößen : Größenklasse Anzahl Verträge < 10 ha 1 10 – 100 ha 14 100 – 500 ha 40 500 – 5.000 ha 19 > 5.000 ha 0 Gesamt: 74 Zu beachten ist, dass Geschäftsbesorgungsverträge im Gegensatz zu Einzelleistungsvereinbarungen i. d. R. längerfristige Verträge mit größeren Waldbesitzern darstellen. Mit Waldbesitzern unter 10 ha werden hingegen eher Einzelleistungsvereinbarungen abgeschlossen , die aber nicht statistisch erfasst sind. Frage 7: Wie viele Einzelverträge für forstliche Dienstleitungen sind zwischen Eigentümern von Körperschaftswald und dem Landesforstbetrieb Brandenburg abgeschlossen? Welcher Anteil der Körperschaftswaldfläche wird damit erfasst? Wie hat sich die Zahl der Verträge zwischen 2000 und 2017 entwickelt? zu Frage 7: Über den Inhalt und die Anzahl von Einzelleistungsverträgen wird keine zentrale Statistik geführt. Geschäftsbesorgungsverträge (langfristige Betreuungsverträge) werden seit 2012 im Landesbetrieb Forst Brandenburg abgeschlossen. Jahr Anzahl Verträge Vertragsfläche 2012 30 10.752 ha 2013 30 10.551 ha 2014 29 9.718 ha 2015 35 9.718 ha 2016 31 8.412 ha 2017 25 7.913 ha Im Jahr 2017 bestand ein langfristiges Vertragsverhältnis über eine Fläche von 7.913 Hektar , dies entspricht 11 % der Körperschaftswaldfläche des Landes Brandenburg. Frage 8: In welchem Umfang (Stellen oder Stellenanteile) werden Dienstleistungen für Privat - und Körperschaftswald aktuell vom Landesforstbetrieb wahrgenommen? zu Frage 8: In der Abrechnung 2017 des LFB wurden 44 Vollbeschäftigtenäquivalente im Bereich Dienstleistungen abgebildet. Frage 9: Welche Dienstleistungen werden typischer Weise vereinbart? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 5 - zu Frage 9: Entsprechend dem Einzelleistungskatalog der Betrieblichen Anweisung können folgende Leistungen vereinbart werden: . Betriebsbeschreibung/-analyse, . Planung von Maßnahmen, Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Holzernte-, Wegebau- oder Biotoppflegemaßnahmen, . Büroorganisation in Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetrieben, . Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Wegebau- oder Biotoppflegemaßnahmen , . Holzerntehilfe, . Holzverkaufshilfe, . Holzverkaufshilfe Meistgebotsverkäufe, . Organisation und Kontrolle Holzerntemaßnahmen, . Auszeichnen in Wäldern bis 15 m Oberhöhe, . Auszeichnen in Wäldern über 15 m Oberhöhe, . Kennzeichnen von Rückegassen, . Komplettleistung Organisation und Kontrolle Holzerntemaßnahmen, . Rechnungsvorbereitung, . Abgrenzung Waldflächen, . Untersuchung Forstvermehrungsgut, . Ausweisung gebietsheimische Gehölze, . Erstellung Ernteprotokoll, . Motorsägenkurs 2 Tage, . Motorsägenkurs 5 Tage, . andere maßnahmenbezogene kalkulierte Leistungen (Abrechnung mit Stundensatz). Frage 10: In welcher Höhe wurden im Landesforstbetrieb in den letzten drei Haushaltsjahren jeweils Einnahmen durch derartige Dienstleitungen erzielt? zu Frage 10: Dienstleistung 2015 2016 2017 Betriebsbeschreibung/-analyse 5.525 € 791 € 20 € Planung von Maßnahmen, Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Holzernte-, Wegebau - oder Biotoppflegemaßnahmen 41.478 € 39.844 € 40.332 € Büroorganisation in Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetrieben - € - € - € Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Wegebau- oder Biotoppflegemaßnahmen 23.428 € 16.245 € 12.045 € Holzerntehilfe 53.064 € 44.202 € 36.940 € Holzverkaufshilfe 51.361 € 43.093 € 36.239 € Holzverkaufshilfe Meistgebotsverkäufe 4.579 € 3.669 € 3.428 € Organisation und Kontrolle Holzerntemaßnahmen 340.045 € 270.576 € 181.301 € Auszeichnen bis 15 m Oberhöhe 9.554 € 6.594 € 5.076 € Auszeichnen über 15 m Oberhöhe 123.481 € 95.353 € 88.478 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 6 - Dienstleistung 2015 2016 2017 Kennzeichnen von Rückegassen 14.500 € 12.472 € 10.270 € Komplettleistung Organisation und Kontrolle Holzerntemaßnahmen 621.185 € 479.879 € 376.945 € Rechnungsvorbereitung 1.300 € 635 € 375 € Kontrolle Verkehrssicherung 27.847 € 18.687 € - € Durchführung Verkehrssicherung 2.280 € 772 € - € Abgrenzung Waldfläche 34.750 € 27.845 € 25.484 € Verbissmonitoring 650 € 520 € 390 € Verbisssituation in Kontrollzaunflächen 780 € - € 260 € Untersuchung Forstvermehrungsgut - € - € - € Ausweisung gebietsheimische Gehölze 400 € 50 € 50 € Erstellung Ernteprotokoll 1.750 € 2.450 € 3.423 € Motorsägenkurs 1 Tag 2.550 € - € - € Motorsägenkurs 2 Tage 11.162 € 6.366 € 8.380 € Motorsägenkurs 5 Tage 24.960 € 3.200 € 2.240 € andere maßnahmenbezogene kalkulierte Leistungen (Abrechnung mit Stundensatz) 330.046 € 259.326 € 256.629 € Summe: 1.726.675€ 1.332.568 € 1.088.305 € Frage 11: Welche rechtlichen Grenzen gibt es für die Wahrnehmung forstlicher Dienstleistungen durch die Landesforstverwaltung? zu Frage 11: Hinsichtlich der Tätigkeit als Dienstleister ist der LFB an die Bestimmungen und Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gebunden. Soweit nicht durch andere Vorgaben beschränkt, unterliegt der Landesbetrieb Forst dem Vertragsrecht nach BGB. Frage 12: In welcher Höhe (Euro) werden Dienstleistungen durch Dritte für Arbeiten im Landeswald eingekauft? In welchem Stellenumfang werden damit Leistungen des Landesforstbetriebs ersetzt? Auf welche Arbeiten beziehen sich diese Leistungen, warum ist eine Beauftragung von Dritten erforderlich und wie wird die weitere Entwicklung eingeschätzt? zu Frage 12: Für Arbeiten im Landeswald werden zurzeit jährlich Dienstleistungsaufträge an Dritte in Höhe von 12,5 bis 13 Mio. Euro vergeben. Schwerpunkte sind hierbei Auftragsvergaben in den Bereichen der maschinellen und motormanuellen Holzernte, der Holzrückung, der Pflanzung, der Kultur- und Jungwuchspflege und des Zaunbaus. Die Gesamtheit der Auftragsvergaben entspricht einem Stellenäquivalent von ca. 175. Das gleichbleibende Aufgabenvolumen bei fortschreitendem Personalabbau bedingt die Vergabe der zu erledigenden Aufgaben an Dritte. Der Umfang von Auftragsvergaben an Dritte wird sich in diesen Bereichen in Zukunft unter den geplanten Rahmenbedingungen weiter erhöhen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 7 - Frage 13: Welche Förderprogramme mit EU-Beteiligung gibt es für Privatwald und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in welcher Höhe stehen für sie in der laufenden EU- Förderperiode jeweils Mittel zur Verfügung und in welcher Höhe wurden sie bislang bewilligt ? zu Frage 13: Das Land Brandenburg bietet mit der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) vom 14. Oktober 2015 in der Fassung vom 27. Juli 2017 Fördergegenstände für Privatwaldbesitzer , Kommunen und Forstbetriebsgemeinschaften an, die gemäß des Entwicklungsplans des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Brandenburg mit Mitteln der EU kofinanzierungsfähig sind. Die vorbezeichnete Richtlinie beinhaltet folgende Vorhaben: - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft (überwiegend Waldumbau), - Beratung von Waldbesitzern durch Beratungsdienstleister sowie - Vorbeugung von Waldschäden, hier Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung. Für die Förderperiode 2014 - 2020 ist für die genannte Richtlinie ein Budget von 31,5 Mio. Euro an EU-Mitteln vorgesehen, was bei einem EU-Kofinanzierungssatz von 75 % und der anteiligen Beteiligung des Landes Brandenburg einem Gesamtbudget von 42 Mio. Euro öffentlicher Mittel entspricht. Mit dem Förderbeginn in 2016 sind in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 12,9 Mio. Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Frage 14: Gibt es außerhalb der EU-Förderung spezielle Förderprogramme des Landes oder Bundes für Privatwald, wenn ja welche und mit welcher Mittelausstattung? zu Frage 14: Neben der unter Frage 13 erwähnten Richtlinie zur Förderung des Privatund Körperschaftswaldes kommt die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUL-Forst-RL-FWZ) vom 1. Januar 2016 zur Anwendung. Im Rahmen dieser Richtlinie können forstliche Zusammenschlüsse eine Förderung zu den Themen der Geschäftsführung, der Zusammenfassung des Holzangebotes sowie zur Mitgliederinformation und -aktivierung beantragen. Das jährliche Budget der Richtlinie liegt bei derzeit 1,2 Mio. Euro. Des Weiteren besteht über die Verwaltungsvorschrift zu § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg die Möglichkeit, Mittel aus der Walderhaltungsabgabe zugunsten waldverbessernder oder -begünstigender Maßnahmen zu beantragen und einzusetzen. Das Budget der Walderhaltungsabgabe wird durch Zahlungen der Walderhaltungsabgabe gespeist und beläuft sich derzeit auf ca. 1,4 Mio. Euro. Frage 15: Wurde in Vorbereitung der anstehenden Umstrukturierung die Umwandlung des Landesforstbetriebs in eine Anstalt öffentlichen Rechts geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8736 - 8 - zu Frage 15: Für den LFB als reinen Forstwirtschaftsbetrieb bietet die Rechtsform als Betrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) eine gute Grundlage. LHO-Betriebe wurden für öffentlich-rechtliche Wirtschaftsbetriebe auf der Grundlage des Landesrechts entwickelt. Vor dem Start des 2009 gegründeten LHO-Betriebs wurden verschiedene Rechtsformen auf Vor- und Nachteile untersucht und bewertet. Insbesondere die Mehrheit der Beschäftigten in der Forstverwaltung selbst und ihre Berufsverbände hatten damals die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine erneute Prüfung von unterschiedlichen Rechtsformen erfolgte nicht, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Frage 16: Wie werden die Interessen von Gemeinden und Landkreisen mit Waldbesitz in die aktuellen Überlegungen zur Umstrukturierung einbezogen? zu Frage 16: Die Umstrukturierung der Forstverwaltung berücksichtigt die Interessen aller Waldbesitzarten. Waldbesitz mit nachteiligen Strukturen - unabhängig von der Eigentumsart - ist am besten geholfen, wenn er sich aktiv in bestehende Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse integriert. Der staatlichen Forstverwaltung bzw. ihrer Struktur kommt hier eher eine untergeordnete Rolle zu. Frage 17: Würde die Landesregierung eine gemeinsame Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes durch einen von Gemeinden und Landkreisen getragenen körperschaftlichen Forstbetrieb für sinnvoll und unterstützenswert halten? zu Frage 17: Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss von Waldbesitzern - gleich welcher Eigentumsart - zu begrüßen, da eine effektivere Bewirtschaftung befördert wird. Dabei ist die Lage der Waldflächen im Land zu berücksichtigen. • Aufklärung zu Rechten und Pflichten durch Gespräche, Informationsmaterial, Exkursionen, • Waldbezogene Informationen zu Holzverwertung, Waldschutz, Naturschutz, Erholungsfunktionen, • Informationen zu Fördermöglichkeiten durch Gespräche, Informationsmaterial, • Informationen zum Einzelbetrieb zusammenstellen und bewerten, • Beratungsgespräche durchführen, • Konkrete, den Einzelbetrieb betreffende Maßnahmen erörtern und für die Umsetzung erforderliche Vorgaben mitteilen, • Beratung zu förderfähigen Vorhaben und Unterstützung beim Antragsverfahren und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises, • Vorbereitung und Demonstration von Waldbauarbeiten, i. d. R. in Betriebsflächen des Waldbesitzers, • Erläutern und Ausführung des Probeauszeichnens, • Konkrete Informationen zu Fragen des Arbeitsschutzes. Dienstleistungen sind in der betrieblichen Anweisung im Einzelleistungskatalog aufgeführt. Dieser Katalog ist im Internet einzusehen unter http://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.236381.de . Betriebsbeschreibung/-analyse, . Planung von Maßnahmen, Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Holzernte-, Wegebau- oder Biotoppflegemaßnahmen, . Büroorganisation in Forstbetriebsgemeinschaften und Forstbetrieben, . Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflege-, Wegebau- oder Biotoppflegemaßnahmen, . Holzerntehilfe, . Holzverkaufshilfe, . Holzverkaufshilfe Meistgebotsverkäufe, . Organisation und Kontrolle Holzerntemaßnahmen, . Auszeichnen in Wäldern bis 15 m Oberhöhe, . Auszeichnen in Wäldern über 15 m Oberhöhe, . Kennzeichnen von Rückegassen,