Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.05.2018 / Ausgegeben: 16.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3493 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8587 Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz des Landes Brandenburg ist aktuell in vielen Geschäftsbereichen völlig unzureichend mit Personal ausgestattet. Hiervon sind unter anderem die Staatsanwaltschaften betroffen. In der ZDF-Sendung Frontal 21 am 13. März 2018 erklärte Justizminister Stefan Ludwig, dass für 2018 im Land Brandenburg 170 Einstellungsmöglichkeiten bestünden, die im Laufe des Jahres bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften besetzt werden sollten. Frage 1: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden in den Jahren 2015 bis 2017 in der jeweiligen Staatsanwaltschaft und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer (bitte tabellarische Darstellung)? Zu Frage 1: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle Bezug genommen. Frage 2: Wie groß war bzw. ist der Personalbedarf der Jahre 2015 bis 2018 nach dem Pebb§y-Berechnungssystem in der jeweiligen Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Staatsanwälten, höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? zu Frage 2: Die sich nach der Personalbedarfsberechnung 2015 bis 2017 auf der Grundlage des PEBB§Y-Berechnungssystems und auf der Basis der Geschäftszahlen 2014 bis 2016 ergebenden Personalbedarfe sowie der jeweilige Personalbestand nach den Personalübersichten (PÜ) sind für die einzelnen Staatsanwaltschaften in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Eine Personalbedarfsberechnung für das Jahr 2018 auf der Basis der Geschäftszahlen 2017 liegt zurzeit noch nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 2 - AKA = Arbeitskraftanteile 1) einschl. sonstiger höherer Dienst; ohne Wirtschaftsreferenten und -sachbearbeiter Die ausgewiesenen Personalbedarfe sind eingangsbezogen berechnet, d. h. sie werden auf der Grundlage der Verfahrenseingänge des Vorjahrs ermittelt. Der Personalbestand enthält auch die Arbeitskraftanteile von befristet Beschäftigten; auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. In der Übersicht nicht aufgeführt ist der ebenfalls nach PEBB§Y ermittelte Personalbedarf im amtsanwaltlichen Dienst bei den Staatsanwaltschaften, da er nicht Gegenstand der Fragestellung ist. PEBB§Y stellt ein allgemein anerkanntes Instrument dar. Es gilt aber in der Verwaltungspraxis der Länder nicht als allein maßgeblich für die Personalausstattung. Im Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y werden nicht sämtliche Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaften erfasst. Neben den in den vorstehenden Tabellen ausgewiesenen Personalbedarfen und dem Personalbedarf der Amtsanwälte nach PEBB§Y sind bei den Staatsanwaltschaften Wirtschaftsreferenten und Wirtschaftssachbearbeiter im Einsatz . Personalbedarf und -bestand 2017 PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2017) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2017 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2017) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2017 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2017) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2017 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2017) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2017 AKA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft 12,11 14,00 14,54 15,10 10,86 12,00 3,42 3,00 StA Cottbus 49,45 44,98 10,15 10,38 60,12 61,95 7,61 8,00 StA Frankfurt (Oder) 66,21 56,50 12,15 15,68 65,76 73,53 9,77 11,00 StA Neuruppin 43,32 43,35 8,75 12,00 49,41 48,68 6,57 7,00 StA Potsdam 66,84 63,30 12,70 15,35 68,61 66,56 10,18 10,88 Staatsanwaltschaften insg. 237,93 222,13 58,29 68,51 254,76 262,72 37,55 39,88 Personalbedarf und -bestand 2016 PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2016) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2016 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2016) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2016 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2016) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2016 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2016) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2016 AKA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft 13,30 13,50 16,93 16,28 9,19 12,80 3,42 3,00 StA Cottbus 47,29 47,38 11,57 9,88 50,03 51,06 7,57 9,00 StA Frankfurt (Oder) 65,94 60,50 13,98 12,00 54,67 66,20 9,95 10,00 StA Neuruppin 42,45 42,90 11,63 7,35 43,96 42,77 6,90 7,00 StA Potsdam 66,42 61,30 15,34 15,83 60,09 64,31 10,79 10,88 Staatsanwaltschaften insg. 235,40 225,58 69,45 61,34 217,94 237,14 38,63 39,88 Personalbedarf und -bestand 2015 PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2015) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2015 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2015) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2015 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2015) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2015 AKA PEBB§Y- Personalbedarf (PBB 2016) AKA Personal- Bestand PÜ 31.12.2015 AKA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft 14,86 13,50 17,02 15,15 10,10 12,75 3,45 3,00 StA Cottbus 46,16 46,28 11,12 12,50 48,92 50,98 7,86 8,93 StA Frankfurt (Oder) 60,26 58,28 13,83 14,25 52,76 67,68 10,80 11,00 StA Neuruppin 41,31 40,00 12,13 13,00 44,27 45,01 6,97 7,00 StA Potsdam 65,74 66,40 15,04 16,58 57,90 68,43 10,74 10,88 Staatsanwaltschaften insg. 228,33 224,46 69,14 71,48 213,95 244,85 39,82 40,81 Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 3 - Frage 3: Wie hoch war bzw. ist der Personalbedarf 2015 bis 2018, um die sog. „Altbestände “ abzuarbeiten (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Staatsanwälten, höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? Zu Frage 3: Bei den Staatsanwaltschaften bewegen sich die Bestandszahlen zahlenmäßig in einem angemessenen Verhältnis zur Jahreserledigungsleistung. Am 31. Dezember 2017 lagen die Bestandszahlen bei 21,3 Prozent der im Jahr 2017 erledigten Verfahren. In den Jahren 2015 und 2016 entsprachen die Bestände am 31. Dezember des Jahres 18,2 Prozent bzw. 19,3 Prozent der erledigten Verfahren. Insoweit bestehen bei den Staatsanwaltschaften keine „Altbestände“ vergleichbar mit der Situation bei den Sozialund Verwaltungsgerichten. Frage 4: Wie sah bzw. sieht der tatsächliche Personalbestand der Jahre 2015 bis 2018 in der jeweiligen Staatsanwaltschaft aus (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Staatsanwälten, höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? Zu Frage 4: Der Personalbestand nach den Personalübersichten für die Jahre 2015 bis 2017 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) sind in der Übersicht zu Frage 2 dargestellt. Der aktuelle Personalbestand zum Stichtag 31. März 2018 ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Frage 5: Wie viele Stellen sind momentan in den jeweiligen Staatsanwaltschaften befristet (bitte tabellarische Darstellung nach höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? Wann laufen die Befristungen aus? Frage 6 Wie viele Stellen sollen bis 2022 entfristet werden (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? zu Frage 5 und Frage 6: In den Staatsanwaltschaften des Landes sind zum Stichtag 31. März 2018 insgesamt 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt. Die entsprechenden Arbeitsverträge laufen ab Ende Mai 2018 fortlaufend bis Januar 2019 aus. Vorbehaltlich der Auskömmlichkeit des Personalbudgets ist die unbefristete Besetzung von insgesamt zwölf Stellen vorgesehen. Staatsanwälte gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Generalstaatsanwaltschaft 14,00 15,48 13,00 3,00 StA Cottbus 45,98 11,25 60,95 9,00 StA Frankfurt (Oder) 55,50 15,75 73,28 11,00 StA Neuruppin 40,60 12,00 46,92 7,00 StA Potsdam 64,30 15,23 68,40 10,88 Staatsanwaltschaften insg. 220,38 69,71 262,55 40,88 Personalbestand nach PÜ 31.3.2018 in AKA Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 4 - Einzelheiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tarifbeschäftigte vergleichbar der Laufbahn Anzahl der befristet Beschäftigten geplante Entfristungen Höherer Dienst - - Gehobener Dienst - - Mittlerer Dienst 39 8 Einfacher Dienst 4 4 Frage 7: Spiegelt der tatsächliche Personalbestand Ausfälle aufgrund von Krankheiten, Mutterschutz etc. wider? zu Frage 7: Der Personalbestand wird im Rahmen der Personalübersichten nach bundeseinheitlichen Vorgaben statistisch ermittelt. Nach den Hinweisen, Erläuterungen und Fußnoten zu den Personalübersichten werden als Personalbestand die Kopfzahlen und die Arbeitskraftanteile der Bediensteten am jeweiligen Erhebungsstichtag erfasst. Zu erfassen sind dabei auch Kopfzahlen und die Arbeitskraftanteile der Bediensteten, die am jeweiligen Erhebungsstichtag arbeits-/dienstunfähig erkrankt sind, sich im Erholungsurlaub, in einer Wiedereingliederung oder in einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz befinden oder Teilzeitbeschäftigung während einer Elternzeit ausüben. Nicht erfasst werden Kopfzahlen und Arbeitskraftanteile der Bediensteten, die sich am Erhebungsstichtag in Elternzeit mit einer Gesamtdauer von mindestens drei Monaten, soweit nicht eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ausgeübt wird, in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell, in der Freistellungsphase einer Sabbatzeit, in einer Beurlaubung mit einer Gesamtdauer von mindestens drei Monaten, die nicht Erholungsurlaub ist, oder in der Pflegezeit oder in einer sonstigen Freistellung nach § 3 PflegeZG mit einer Gesamtdauer von mindestens drei Monaten befinden, soweit die Freistellung vollständig ist. Frage 8: Waren bzw. sind alle nicht besetzten aber vorgesehenen Planstellen zur Besetzung ausgeschrieben (gewesen)? zu Frage 8: Die Einsparverpflichtungen aus dem Haushaltsplan und der Personalbedarfsplanung der Landesregierung (kw-Vermerke) und Überhänge in einzelnen Geschäftsbereichen , die im Einzelplan ausgeglichen werden müssen, führen dazu, dass nicht alle nicht besetzten Planstellen ausgeschrieben werden konnten. Auch im laufenden Jahr sind noch kw-Vermerke aus der Personalbedarfsplanung bis 2018 zu erbringen, so dass freie bzw. frei werdende Planstellen mit einem kw-Vermerk 2018 nicht nachbesetzt werden können. Frage 9: Um wie viel bleibt in den danach unterausgestatteten Bereichen die tatsächliche Personalsituation jeweils hinter dem Personalbedarf (absolut und prozentual) zurück (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Staatsanwälten, höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? zu Frage 9: Das Verhältnis der Personalausstattung zu dem Personalbedarf ist für die Jahre 2015 bis 2017 in der nachstehenden Übersicht dargestellt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 5 - Das Verhältnis der Personalausstattung zum Personalbedarf wird auf der Grundlage des Personalbestandes (vgl. Übersicht zu Frage 2) ausgewiesen und berücksichtigt insoweit auch die Arbeitskraftanteile befristet Beschäftigter. Für das Jahr 2018 ist aufgrund der noch nicht vorliegenden Personalbedarfsberechnung keine Aussage möglich. Frage 10: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt und der Krankenstand bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften (bitte tabellarische Darstellung aufgeteilt nach Staatsanwälten, höherer , gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? Wie viele Bedienstete waren und sind davon dienstunfähig oder stehen sonst nicht zur Verfügung? zu Frage 10: Die absolute Anzahl der Krankentage im Jahr 2017 in den einzelnen Laufbahngruppen im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. Grundlage für die Daten ist die jährlich zum Stichtag 31. Dezember erhobene Fehlzeitenstatistik der Geschäftsbereiche des Justizressorts. In ihr werden die Gesamtzahl der Fehltage (Krankheit/Kur) erfasst, wobei auch die Wochenenden und Feiertage als Krankentage erfasst werden. Einzelangaben zur Generalstaatsanwaltschaft und den einzelnen Staats- Verhältnis Personalausstattung zum Personalbedarf 2017 Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft 1,89 15,61 0,56 3,85 1,14 10,50 -0,42 -12,28 StA Cottbus -4,47 -9,04 0,23 2,27 1,83 3,04 0,39 5,12 StA Frankfurt (Oder) -9,71 -14,67 3,53 29,05 7,77 11,82 1,23 12,59 StA Neuruppin 0,03 0,07 3,25 37,14 -0,73 -1,48 0,43 6,54 StA Potsdam -3,54 -5,30 2,65 20,87 -2,05 -2,99 0,70 6,88 Staatsanwaltschaften insg. -15,80 -6,64 10,22 17,53 7,96 3,12 2,33 6,21 Verhältnis Personalausstattung zum Personalbedarf 2016 Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft 0,20 1,50 -0,65 -3,84 3,61 39,28 -0,42 -12,28 StA Cottbus 0,09 0,19 -1,69 -14,61 1,03 2,06 1,43 18,89 StA Frankfurt (Oder) -5,44 -8,25 -1,98 -14,16 11,53 21,09 0,05 0,50 StA Neuruppin 0,45 1,06 -4,28 -36,80 -1,19 -2,71 0,10 1,45 StA Potsdam -5,12 -7,71 0,49 3,19 4,22 7,02 0,09 0,83 Staatsanwaltschaften insg. -9,82 -4,17 -8,11 -11,68 19,20 8,81 1,25 3,24 Verhältnis Personalausstattung zum Personalbedarf 2015 Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Generalstaatsanwaltschaft -1,36 -9,15 -1,87 -10,99 2,65 26,24 -0,45 -13,04 StA Cottbus 0,12 0,26 1,38 12,41 2,06 4,21 1,07 13,61 StA Frankfurt (Oder) -1,98 -3,29 0,42 3,04 14,92 28,28 0,20 1,85 StA Neuruppin -1,31 -3,17 0,87 7,17 0,74 1,67 0,03 0,43 StA Potsdam 0,66 1,00 1,54 10,24 10,53 18,19 0,14 1,30 Staatsanwaltschaften insg. -3,87 -1,69 2,34 3,38 30,90 14,44 0,99 2,49 AKA = Arbeitskraftanteile 1) einschl. sonstiger höherer Dienst; ohne Wirtschaftsreferenten und -sachbearbeiter Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Mittlerer und Schreibdienst Einfacher Dienst Staatsanwälte Gehobener Dienst 1) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 6 - anwaltschaften können nicht gesondert ausgewiesen werden. Auch liegen keine Erhebungen dazu vor, wie viele der längerfristig erkrankten Tarifbeschäftigten Krankengeld beziehen bzw. wie viele der längerfristig erkrankten Beamten sich im Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit nach §§ 37ff. LBG befinden. * Angabe in Köpfen Der Altersdurchschnitt im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts betrug zum Stichtag 31. Oktober 2017 51 Jahre. Aktuellere Angaben und Angaben zu den einzelnen Laufbahngruppen liegen nicht vor. Frage 11: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung auch im Hinblick auf die vorangegangenen Fragen von 2019 bis zum Ende des Jahres 2022 dar? zu Frage 11: Die Landesregierung hat am 16. Januar 2018 die Eckwerte des Doppelhaushalts 2019/2020 beschlossen. Der Beschluss sieht u. a. vor, die Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung bis zum 31. Dezember 2022 fortzuschreiben und mit der Fortschreibung keine zusätzlichen kw-Vermerke im Haushaltsplan auszubringen. Zudem wird der Vollzug der bereits im Haushaltsplan 2018 mit Fälligkeit für 2019 bzw. 2020 ausgebrachten kw-Vermerke durch ein Moratorium ausgesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 verschoben. Aufgrund des Moratoriums wird auch die Erbringung der Einsparverpflichtungen gemäß Personalbedarfsplanung 2020 für den Haushalt 2019/2020 ausgesetzt, d. h. im Haushaltsplan 2019/2020 sind keine neuen kw-Vermerke auszubringen. Die im Haushalt 2017/2018 bereits ausgewiesenen kw-Vermerke mit Fälligkeit in 2018 bleiben von dem Moratorium allerdings unberührt und sind zu erbringen. Die Fortschreibung der Personalbedarfsplanung wird auch künftig die Personaleinstellungsplanung für die Staatsanwaltschaften und das Justizressort insgesamt maßgeblich beeinflussen. Frage 12: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die am 13. März 2018 angekündigten Einstellungsmöglichkeiten geschaffen? zu Frage 12: Rechtliche Grundlagen für die Besetzung von Stellen im laufendem Jahr sind das Haushaltsgesetz 2017/2018 und der damit verbundene Haushaltsplan. Daneben sind die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2018 sowie die Vorgaben der aktuellen Personalbedarfsplanung der Landesregierung zu beachten. A n za h l d er B es ch äf ti g te n * Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 44 63 782 299 1 36 1181 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 293 612 4743 4269 245 83 9952 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 116 283 1586 1199 136 43 3247 höherer Dienst bzw. vergleichbar 262 495 2684 3768 55 88 7090 Insgesamt 715 1453 9795 9535 437 250 21470 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 7 - Die Anzahl der möglichen externen Einstellungen wird durch die aktuelle Personalsituation (Ist-Besetzung, freie Stellen, Personalüberhänge, Altersabgänge, sonstige Fluktuation), maßgeblich aber auch durch die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Insofern war der Beschluss der Landesregierung am 16. Januar 2018 zu den Eckwerten des Doppelhaushalts 2019/2020 von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund der Verschiebung der im Haushalt 2018 bereits ausgebrachten kw-Vermerke mit Fälligkeit 2019 bzw. 2020 und der Aussetzung der Einsparverpflichtungen aus der Personalbedarfsplanung 2020 konnten insbesondere für die Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr Einstellungsmöglichkeiten geschaffen werden, die allerdings auch dazu genutzt werden müssen, befristete Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere im mittleren Dienst, dauerhaft zu reduzieren. Frage 13: Wie viele Einstellungen werden aus heutiger Sicht bis zum 31. Dezember 2018 in der Justiz tatsächlich vorgenommen? zu Frage 13: Den Gerichten und Staatsanwaltschaften einschließlich der Sozialen Dienste sind für das laufende Haushaltsjahr insgesamt 167 externe Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen worden. Ziel ist es, die aufgezeigten Einstellungsmöglichkeiten im Jahr 2018 in ihrer Gesamtheit durch tatsächliche Einstellungen zu nutzen. Ob die jeweils durchzuführenden Besetzungsverfahren im laufenden Jahr tatsächlich abgeschlossen werden können, ist von verschiedenen - nicht immer in der Sphäre des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz liegenden - Gegebenheiten abhängig. Ein Teil der Einstellungsmöglichkeiten ist zudem für die Übernahme von Auszubildenden für den Beruf der/des Justizfachangestellten und für Rechtspflegeranwärter/innen nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung reserviert. Frage 14: Wie verteilen sich diese Einstellungen je nach Beschäftigungsgruppe auf die einzelnen Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Dienstlaufbahnen und Standorte? zu Frage 14: Die den Gerichten und Staatsanwaltschaften einschließlich der Sozialen Dienste zugewiesenen 167 Einstellungsmöglichkeiten verteilen sich auf die einzelnen Bereiche und Laufbahngruppen wie folgt: Kapitel Geschäftsbereich hD* gD** mD*** eD Gesamt 04 040 Ord. Gerichtsbarkeit 12 13 56 15 96 04 040 Staatsanwaltschaften 3 4 10 4 21 04 080 Soziale Dienste 0 6 3 0 9 04 090 Verwaltungsgerichte 5 1 4 1 11 04 100 Finanzgericht 0 0 2 0 2 04 110 Arbeitsgerichte 0 0 0 0 0 04 120 Sozialgerichte 7 1 8 0 16 04 121 Landessozialgericht 5 2 5 0 12 Gesamt 32 27 88 20 167 *einschl. sonstiger hD **einschl. Amtsanwälte ***einschl. Gerichtsvollzieher Landtag Brandenburg Drucksache 6/8738 - 8 - Die Zuweisung des eingestellten richterlichen und nichtrichterlichen Personals an die jeweiligen Dienststellen erfolgt bedarfsorientiert durch den jeweiligen Geschäftsbereich selbst, so dass keine Auskunft zur Verteilung auf Standorte gegeben werden kann.