Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3486 des Abgeordneten Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8547 Durchführung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Patientenautonomie und die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen rücken zunehmend in den Fokus öffentlicher Debatten. Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs erfordern eine systematische Erfassung des Status quo der praktischen Ausübung von Zwang bei der Behandlung in psychiatrischen Kliniken. Frage 1: Wie viele protokollierte Fälle (vollstationäre Behandlungen) gab es insgesamt in den Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie im Zeitraum 2014-2017? (Mit der Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter und Geschlecht.) zu Frage 1: In den Jahren 2014-2016 wurden folgende aus Krankenhäusern im Land Brandenburg und Deutschland entlassene vollstationäre Behandlungsfälle in den Fachabteilungen Psychiatrie und Psychotherapie incl. Sucht gezählt (Quelle: AfS, Sonderauswertung der Krankenhausstatistik für die vorliegende Anfrage). Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 2014 Brandenburg Deutschland männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Alter 00-01 – – – 2 0 2 01-05 – – – 10 8 18 05-10 – – – 85 25 110 10-15 1 1 2 92 152 244 15-20 301 239 540 10.824 10.933 21.757 20-25 820 544 1.364 31.809 25.669 57.478 25-30 1.348 803 2.151 40.873 26.776 67.649 30-35 1.466 902 2.368 45.903 28.174 74.077 35-40 1.207 750 1.957 42.313 26.076 68.389 40-45 1.448 903 2.351 44.592 30.393 74.985 45-50 1.975 1.345 3.320 54.122 41.052 95.174 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 2 - 50-55 2.483 1.616 4.099 53.367 40.613 93.980 55-60 1.686 1.095 2.781 38.888 30.142 69.030 60-65 1.082 734 1.816 24.247 20.890 45.137 65-70 454 470 924 13.192 14.612 27.804 70-75 612 884 1.496 14.199 19.699 33.898 75-80 667 1.006 1.673 14.161 21.339 35.500 80-85 480 705 1.185 9.526 15.863 25.389 85-90 286 543 829 6.329 12.325 18.654 90-95 77 198 275 2.015 5.591 7.606 95+ 8 39 47 206 751 957 Insgesamt 16.401 12.777 29.178 446.755 371.083 817.838 2015 Brandenburg Deutschland männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Alter 00-01 – 1 1 14 9 23 01-05 – – – 10 11 21 05-10 – – – 75 22 97 10-15 2 1 3 78 125 203 15-20 368 269 637 11.623 11.830 23.453 20-25 907 527 1.434 32.441 24.741 57.182 25-30 1.493 763 2.256 41.212 26.778 67.990 30-35 1.570 912 2.482 47.249 27.431 74.680 35-40 1.420 811 2.231 44.424 25.885 70.309 40-45 1.234 843 2.077 42.487 27.437 69.924 45-50 1.767 1.295 3.062 52.118 38.491 90.609 50-55 2.279 1.428 3.707 52.122 40.114 92.236 55-60 1.720 1.193 2.913 39.382 30.254 69.636 60-65 1.110 721 1.831 24.319 20.981 45.300 65-70 548 463 1.011 13.869 14.994 28.863 70-75 575 840 1.415 13.343 17.979 31.322 75-80 757 1.084 1.841 14.856 21.902 36.758 80-85 493 814 1.307 10.401 16.349 26.750 85-90 286 560 846 6.687 12.533 19.220 90-95 64 235 299 1.993 5.278 7.271 95+ 4 36 40 262 897 1.159 Insgesamt 16.597 12.796 29.393 448.965 364.041 813.006 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 3 - 2016 Brandenburg Deutschland männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Alter 00-01 1 – 1 14 6 20 01-05 – 2 2 10 9 19 05-10 – – – 43 20 63 10-15 – – – 78 115 193 15-20 385 363 748 12.539 12.429 24.968 20-25 880 487 1.367 33.167 24.573 57.740 25-30 1.259 717 1.976 39.468 25.572 65.040 30-35 1.501 834 2.335 46.631 26.832 73.463 35-40 1.400 804 2.204 45.171 26.103 71.274 40-45 1.210 753 1.963 40.446 25.995 66.441 45-50 1.514 1.178 2.692 48.785 35.323 84.109 50-55 2.142 1.444 3.586 51.347 38.637 89.984 55-60 1.718 1.174 2.892 39.432 30.702 70.134 60-65 1.134 804 1.938 24.277 21.029 45.306 65-70 559 513 1.072 14.749 15.747 30.496 70-75 446 631 1.077 11.604 16.166 27.770 75-80 724 975 1.699 14.766 21.760 36.526 80-85 467 846 1.313 10.402 16.981 27.383 85-90 255 548 803 6.569 11.986 18.555 90-95 69 218 287 2.171 5.418 7.589 95+ 6 41 47 344 1.068 1.412 Insgesamt 15.670 12.332 28.002 442.013 356.471 798.485 Die Krankenhausstatistik weist eine höhere Zahl an Fällen aus, da sie alle psychiatrischen Diagnosen in sämtlichen Fachabteilungen ausweist (für 2016 etwa 40.177 Fälle). Frage 2: Wie viele Zwangsmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum im Rahmen der Erwachsenenpsychiatrie angeordnet/durchgeführt und wie groß ist der Anteil aller Fälle? a. Wie viele Fixierungen wurden durchgeführt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Anzahl der fixierten Stunden eines/r Patienten/in und dem jeweiligen Jahr.) b. Wie viele Isolierungen wurden durchgeführt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Anzahl der isolierten Stunden eines/r Patienten/in und dem jeweiligen Jahr.) c. Wie viele Zwangsmedikationen wurden durchgeführt? (Mit der Bitte um Auflistung nach dem jeweiligen Jahr.) d. Wie viele Personen wurden einer zwangsmäßigen Videoüberwachung unterzogen? (Mit der Bitte um Auflistung nach Anzahl der isolierten Stunden eines/r Patienten/in und dem jeweiligen Jahr.) zu Frage 2: Die Anzahl der besonderen Sicherungsmaßnahmen im Zeitraum von 2014 bis 2016 nach § 21 Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt (Quelle: Auswertung der fallbezogenen Meldebögen nach § 10 BbgPsychG durch das LASV). Auswertungen für das Jahr 2017 liegen noch Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 4 - nicht vor. Die Anzahl der Stunden in Fixierung und Isolierung wird in der Dokumentation nicht festgehalten. Dies ist künftig vorgesehen. Videoüberwachung gehört nicht zu den besonderen Sicherungsmaßnahmen nach § 21 BbgPsychKG und kommt nach einer Abfrage des MASGF vom August 2016 in Brandenburgischen psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen insoweit nicht zur Anwendung . Unterbringungsfälle nach PsychKG Anteil an allen Unterbringungen * Fixierungen Isolierungen Zwangsmedikationen 2014 554 1,90 % 526 96 249 2015 517 1,76 % 712 350 415 2016 671 2,40 % 888 307 179 * bezogen auf stationäre psychiatrische Behandlungsfälle in Fachabteilungen der Psychiatrie und der Psychotherapie inkl. Sucht Einmalig oder mehrfach wurden 52 % der nach BbgPsychKG 2016 untergebrachten Fälle fixiert, 15 % zeitweise isoliert und 15 % erhielten Medikamente gegen ihren Willen. Zusammen genommen wurden die genannten Sicherungsmaßnamen nach § 21 BbgPsychKG bei 63 % der Fälle einer Unterbringung nach PsychKG durchgeführt. Weitere Antworten auf die Frage nach Zwangsmaßnahmen sind auf Grundlage der Justizstatistik möglich. Ärztliche Zwangsmaßnahmen gemäß § 1906 Abs. 3 und 3a in der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Fassung BGB (§ 1906a Abs. 1, 2 und 5 BGB n. F.) wurden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2016 über das Zählblatt für Betreuungsverfahren erfasst. Die Zahlen beinhalten nur jene Fälle, in denen ein gerichtlich bestellter Betreuer oder Bevollmächtigter in die Maßnahme eingewilligt hat und eine Genehmigung des Betreuungsgerichts beantragt worden ist. Eine Angabe, welche Maßnahme jeweils Gegenstand des Genehmigungsverfahrens war, wird nicht statistisch erfasst. Die Angaben umfassen Zwangsmedikationen, ärztliche Eingriffe und Untersuchungen. Sie enthalten keine Zahlen zu den Zwangsmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Psychisch -Kranken-Gesetz (BbgPsychKG). Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 5 - Ärztliche Zwangsmaßnahmen gemäß § 1906 Abs. 3 und 3a BGB alte Fassung (neu: § 1906a Abs. 1, 2 und 5 BGB) Jahr 2015 2016 Anordnungen oder Genehmigungen auf Antrag des Betreuers 114 107 Anordnungen oder Genehmigungen auf Antrag des Bevollmächtigten 38 8 Anordnungen und Genehmigungen insgesamt 152 115 Ablehnung der Genehmigung wegen Vorsorgevollmacht (bei Antrag des Betreuers) 9 5 Ablehnung der Genehmigung wegen Vorsorgevollmacht (bei Antrag des Bevollmächtigten) 15 3 Ablehnungen insgesamt 24 8 Für das Jahr 2014 liegen keine statistischen Angaben zu diesen Verfahren vor. Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neu in Kraft gesetzte Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik). Daraus ergeben sich folgende Daten: Ärztliche Zwangsmaßnahmen gemäß § 1906a Abs. 1, 2 BGB in den Verfahren im Bestand an anhängigen Betreuungen 2017 Anträge auf betreuungsgerichtliche Genehmigung 119 Genehmigungen 72 Ablehnung von Anträgen auf Genehmigungen 6 Zu a) Fixierungen Fixierungen fallen unter unterbringungsähnliche Maßnahmen gem. § 1906 Abs. 4 BGB. Ebenfalls darunter fallen zum Beispiel die Gabe sedierender Medikamente oder das Anbringen mechanischer Vorrichtungen (Bettgitter). Diese Maßnahmen werden in der Justizgeschäftsstatistik ohne Differenzierung gezählt, so dass keine Angaben allein zu Fixierungen gemacht werden können. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 6 - Unterbringungsähnliche Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB Jahr 2014 2015 2016 Anordnungen oder Genehmigungen auf Antrag des Betreuers 306 1520 408 Anordnungen oder Genehmigungen auf Antrag des Bevollmächtigten 107 190 230 Anordnungen und Genehmigungen insgesamt 413 1710 638 Ablehnung der Genehmigung wegen Vorsorgevollmacht (bei Antrag des Betreuers ) 30 96 106 Ablehnung der Genehmigung wegen Vorsorgevollmacht (bei Antrag des Bevollmächtigten ) 41 124 133 Ablehnungen insgesamt 71 220 239 Aufgrund der Änderung der Statistik liegen die Angaben ab dem Jahr 2017 in der folgenden Form vor: Freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGBin den Verfahren im Bestand an anhängigen Betreuungen 2017 Anträge auf betreuungsgerichtliche Genehmigung 486 Genehmigungen 346 Ablehnung von Anträgen auf Genehmigungen 83 Freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 und Abs. 5 BGB außerhalb eines betreuungsgerichtlichen Verfahrens 2017 Anträge auf betreuungsgerichtliche Genehmigung 517 Genehmigungen 300 Ablehnung von Anträgen auf Genehmigungen 164 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 7 - Hinsichtlich der freiheitsentziehenden Unterbringung und ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach dem BbgPsychKG wurden bis zum 31. Dezember 2016 keine statistischen Daten erhoben. Die ab dem 1. Januar 2017 erfassten Zahlen differenzieren nicht zwischen freiheitsentziehenden Unterbringungen und ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Zu b) Isolierungen In den Justizstatistiken werden keine statistischen Angaben zu Isolierungen erhoben. Zu c) Zwangsmedikationen Die Zahl der Zwangsmedikationen, die auf Antrag eines gerichtlich bestellten Betreuers oder eines Bevollmächtigten des Betroffenen durchgeführt wurden, fließt in die oben dargestellten Tabellen zur Justizstatistik ein. Zu d) Videoüberwachung Zwangsweise Videoüberwachungen werden in den Justizstatistiken nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Zwangsmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum im Rahmen der Kinder - und Jugendpsychiatrie angeordnet/durchgeführt und wie groß ist der Anteil aller Fälle ? (Mit der Bitte um Auflistung nach durchgeführter Maßnahme, Geschlecht, Alter und Berichtsjahr.) zu Frage 3: In der folgenden Tabelle sind die Unterbringungsfälle in den vom Land Brandenburg beliehenen Kinder- und Jugendpsychiatrien für die Jahre 2014 bis 2016 dargestellt . Die Daten zu den Unterbringungsfällen nach § 1631b BGB werden von den Krankenhäusern freiwillig gemeldet (Quelle: Auswertung der fallbezogenen Meldebögen nach § 10 BbgPsychKG durch das LASV). Unterbringungsfälle PsychKG (§ 10 Abs. 2 BbgPsychKG) Unterbringungsfälle BGB (§ 1631b BGB) Alle stat. Fälle psychiatr. Diagnosen (F00-F99) bis unter 20 Jahre Anteil Unterbringungsfälle PsychKG an allen Fällen Anteil Unterbringungsfälle BGB an allen Fällen 2014 5 3 männlich 2 weiblich 43 23 männlich 20 weiblich 4.266 0,12 % 1,01 % 2015 17 5 männlich 12 weiblich 59 20 männlich 39 weiblich 4.639 0,37 % 1,27 % 2016 75 38 männlich 37 weiblich 83 42 männlich 41 weiblich 4.837 1,27 % 1,72 % Hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen sind die Daten der Jahre vor 2016 aus methodischen Gründen schwer zu vergleichen. Im Jahr 2016 wurden für beide Unterbringungsformen (BbgPsychKG und BGB) insgesamt 193 Fixierungen und 159 Isolierungen gemeldet . Insgesamt waren 9,5 % der untergebrachten Kinder und Jugendlichen von Fixierungen betroffen, 15,2 % von Isolierungen. Eine medikamentöse Fixierung kam nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8766 - 8 - In den Justizstatistiken werden keine Angaben zu gerichtlichen Genehmigungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen bei Minderjährigen erfasst. Frage 4: Wie groß ist der mit der Erhebung verbundene Aufwand und welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den erfassten Daten? zu Frage 4: Die vom Land Brandenburg beliehenen psychiatrischen Kliniken sind verpflichtet , über alle Unterbringungen nach dem BbgPsychKG regelmäßig anonymisiert zu berichten . Zur Berichtspflicht gehören u.a. Angaben zu Geschlecht, Alter, Diagnosen und besonderen Sicherungsmaßnahmen. Seit 2018 sind die Meldungen in einem gesicherten elektronischen Verfahren möglich, das den Aufwand für die Kliniken verringern und die Datenauswertung im LASV erleichtern wird. Für die Landesregierung dienen die Daten dem Monitoring zur Entwicklung im sensiblen Feld der zwangsweisen Unterbringungen und Sicherungsmaßnahmen. Jährlich lädt das MASGF die Klinikleitungen und Chefärztinnen und Chefärzte zu einer Beratung über die Entwicklung in der Psychiatrie und aktuellen Fragen ein. MASGF und Kliniken begreifen die Erhebung und Auswertung der unterbringungsbezogenen Daten als einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der stationären Psychiatrie. In der Justiz lässt sich der Aufwand für die Erhebung der statistischen Daten nicht genau beziffern. Die oben mitgeteilten Daten aus den Justizstatistiken werden im Rahmen der Registrierung der anhängigen Verfahren von den Servicekräften bei den Amtsgerichten erfasst. Nach jedem Verfahrensschritt müssen sie prüfen, ob eine Eintragung erforderlich ist und diese gegebenenfalls vornehmen. Das Verfahren ist umso aufwändiger, je differenzierter die Statistiken geführt werden. Bundesweit besteht deshalb Konsens, dass nur die unbedingt notwendigen Daten auf diese Weise erfasst werden sollen. Frage 5: Sind der Landesregierung hierzu Zahlen aus den anderen Bundesländern bekannt ? Wenn ja, wie sind die Fallzahlen der vollstationären Behandlungen und der Zwangsmaßnahmen hierzu im Vergleich? zu Frage 5: Es gibt in Deutschland bisher keine systematische Datenerhebung zu der Frage , wie oft auf die verschiedenen Formen von Zwangsmaßnahmen zurückgegriffen wird, warum und unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 18/11619 vom 22.03.2017 auf die Kleine Anfrage „Die Ausübung von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen“). Das Bundesministerium für Gesundheit fördert derzeit Forschungsprojekte zu diesem Themenschwerpunkt (u.a. ZIPHER - Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem: Erfassung und Reduktion). Das Land Brandenburg setzt sich auf der Fachebene im Austausch mit anderen Bundesländern dafür ein, dass die Länder ein vergleichbares und praktikables Berichtsystem nutzen. Vor dem Hintergrund einer insgesamt unbefriedigenden Datenlage gibt es dennoch Hinweise, dass im Land Brandenburg die Zahl der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen absolut und relativ niedrig ausfallen1. Hinsichtlich der Justizstatistiken sind Zahlen anderer Bundesländer nicht im Einzelnen bekannt . 1 Deinert, H. 2017. Betreuungszahlen 2015. Amtliche Erhebungen des Bundesamtes für Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer , der überörtlichen Betreuungsbehörden, der Bundesnotarkammer sowie des Statistischen Bundesamtes. Ausgewertet und grafisch aufbereitet von Horst Deinert (www.bundesanzeiger-verlag.de/btprax/downloads.html#c28575 ).