Landtag Brandenburg Drucksache 6/8767 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3473 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8528 Unterstützung von Rückkehrerinitiativen 2017/2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerinnen: Mittels einer Haushaltsermächtigung wurde die Landesregierung durch den Antrag mit der Drucksachennummer 6/6582 aufgefordert, die Rückwanderung ehemaliger Brandenburgerinnen und Brandenburger zu unterstützen und Rückkehrerinitiativen zu fördern. In dem Bericht der Landesregierung (Drucksache 6/7523), gemäß Beschluss des Landtages vom 18.05.2017, heißt es, dass hierfür 2017 und 2018 jeweils 200.000 € zur Verfügung stehen. 1. Welche Initiativen wurden im Jahr 2017 unterstützt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Zuwendungszweck, Fördergegenstand, Zuwendungsempfänger und Art der Zuwendung .) zu Frage 1: Unterstützte Initiativen in 2017: Zuwendungszweck Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Art der Zuwendung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte Projekt „Wege ins Land: Vernetzte Heimat Brandenburg“ - Konzeptphase Generationen gehen gemeinsam (G3) e.V. An der Schraube 26 03238 Finsterwalde Projektförderung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte Projekt „Erweiterung Comeback Elbe- Elster“ - Konzeptphase Generationen gehen gemeinsam (G3) e.V. An der Schraube 26 03238 Finsterwalde Projektförderung 2. Konnten die Mittel im Umfang von 200.000 € im Jahr 2017 abgerufen werden? Wenn nein, werden die Mittel für 2018 übertragen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8767 - 2 - zu Frage 2: Die Mittel wurden 2017 nicht vollumfänglich abgerufen. Gemäß § 19 LHO sind nur Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen übertragbar . Außerdem können andere Ausgaben im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden. Dies ist hier nicht der Fall. 3. Wie viele Anträge wurden 2017 insgesamt gestellt und wie viele wurden mit welcher Begründung abgelehnt? zu Frage 3: Im Jahr 2017 wurden insgesamt vier qualifizierte Anträge auf Unterstützung von Rückkehrinitiativen gestellt. Es wurde kein Antrag abgelehnt. Neben den für einen Maßnahmebeginn in 2017 bewilligten Anträgen (s. Nr. 1) wurden zwei weitere Anträge aus 2017 mit Maßnahmebeginn ab dem 01.01.2018 für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt. 4. Welche Initiativen wurden im Jahr 2018 unterstützt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Zuwendungszweck, Fördergegenstand, Zuwendungsempfänger und Art der Zuwendung .) zu Frage 4: Zuwendungen zur Förderung von regionalen Rückkehrerinitiativen in 2018: Zuwendungszweck Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Art der Zuwendung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte Projekt „Wege ins Land: Vernetzte Heimat Brandenburg “ - Umsetzungsphase Generationen gehen gemeinsam (G3) e.V. An der Schraube 26 03238 Finsterwalde Projektförderung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte Projekt „Erweiterung Comeback Elbe-Elster“ - Umsetzungsphase Generationen gehen gemeinsam (G3) e.V. An der Schraube 26 03238 Finsterwalde Projektförderung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte Projekt „hierzulande (n)“ Jugendförderverein Chance e.V. Königstr. 4 15377 Buckow Projektförderung Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Demografie- Projekte“ Projekt „Guben meine Heimatstadt “ Marketing und Tourismus Guben e.V. Frankfurter Str. 21 03172 Guben Projektförderung 5. Sind aus Sicht der Landesregierung die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Umfang von 200.000 € p.a. ausreichend? Werden die noch zur Verfügung stehenden Mittel für 2018 genügen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8767 - 3 - zu Frage 5: Das Land hat mit der Förderung von lokalen bzw. regionalen Rückkehrinitiativen im Zeitraum 2017/2018 modellhaft begonnen. Es existieren in anderen (neuen) Bundesländern keine vergleichbaren Projekte und daraus resultierende Erfahrungen. Grundsätzlich erfordert die Entwicklung entsprechender Projekte einen konzeptionellen Vorlauf vor Ort, insofern sind die für 2018 verfügbaren Mittel ausreichend. 6. Ist eine vergleichbare Förderung im kommenden Doppelhaushalt durch die Landesregierung vorgesehen? zu Frage 6: Ja, eine vergleichbare Förderung von Initiativen, Konzepten und Projekten ist im Haushaltsaufstellungsverfahren 2019/2020 vorgesehen. 7. Wird die Landesregierung dem Landtag einen weiteren Sachstandsbericht (vgl. Drucksache 6/7523) zur Rückwanderung vorlegen? zu Frage 7: Die Ergebnisse der Förderung von Rückkehrinitiativen und -projekten werden gemeinsam mit den Akteuren des mittlerweile entstandenen Netzwerks „Ankommen in Brandenburg“ nach Abschluss der Förderung diskutiert, dokumentiert und auch veröffentlicht . Ein Sachstandsbericht dazu kann dem Landtag danach durch die Landesregierung vorgelegt werden.