Landtag Brandenburg Drucksache 6/8768 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3479 des Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8535 Auszahlung von Fördergeldern an linke bzw. linksextremistische Vereine Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der privatrechtliche, gemeinnützige „Verein gegen Gewalt , Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.“, der die Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses Brandenburg führt, erhält seit dem Jahr 2012 Fördergelder des Landes Brandenburg. Laut einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes lief die Förderung des Vereines zuletzt dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien zuwider. Das Land wird demnach gehalten sein, den Verein in Zukunft dazu anzuhalten, die Fördermittel des Landes nicht dazu zu nutzen, gegen politische Parteien gerichtete Aktionen durchzuführen oder zu unterstützen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form wird das Land zukünftig Vorsorge treffen, dass das Gebot der Chancengleichheit der Parteien nicht durch die Förderung einzelner Vereine verletzt wird? zu Frage 1: Entgegen der Behauptung, dass die Förderung des „Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.“ dem Gebot der Chancengleichheit zuwider laufe, stellt das Gutachten fest: Die ausgereichte Förderung verstößt weder mit Blick auf den vergangenen Bundestags- noch mit Blick auf den kommenden Landtagswahlkampf gegen Verfassungsrecht (Gebot der Chancengleichheit der Parteien), da sie als solche parteipolitisch neutral angelegt und nicht auf Wahlkämpfe ausgerichtet ist.“ Das Gutachten liegt seit dem 11. April 2018 vor und wird aktuell von der Landesregierung ausgewertet. Ob und welche Rückschlüsse aus ihm in Hinblick auf zukünftige Förderbestimmungen zu ziehen sind, bleibt einer umfassenden juristischen Bewertung vorbehalten. Diese Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Enthalten Zuwendungsbescheide des Landes Brandenburg an Vereine eine Zweckbindung und wenn ja, inwieweit wird die zweckmäßige Verwendung der Fördergelder nachgeprüft? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8768 - 2 - zu Frage 2: Zuwendungsbescheide des Landes Brandenburg enthalten regelmäßig Zweckbindungen, die sich in der Regel auf den der Zuwendung zugrundeliegenden Antrag beziehen. Mittel des Landes dürfen nur zu dem bewilligten Zweck und nur auf Grundlage des dem Antrag zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplans ausgegeben werden. Die zweckgemäße Verwendung wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung geprüft . 3. Wie viele Zuwendungsanträge von Vereinen mit politischer Zielsetzung gab es in den vergangenen fünf Jahren, die nach objektiven Gesichtspunkten dem politisch linken oder linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden können? Wie wurden diese Anträge beschieden? zu Frage 3: Die Frage nach Zuwendungsanträgen von „nach objektiven Gesichtspunkten linken“ Vereinen kann die Landesregierung nicht beantworten, da der Landesregierung kein Kriterienkatalog bekannt ist, ab wann ein Verein nach „objektiven Gesichtspunkten“ als „links“ einzuschätzen ist. Sollten sich Vereine in einem politischen Spektrum als „links“ definieren, so handelt es um eine Selbsteinschätzung nach höchst individuellen Kriterien. Zudem prüft die Landesregierung Anträge streng nach haushaltsrechtlichen Kriterien. Sollte es Anträge von Trägern geben, bei denen ein extremistischer Hintergrund vermutet werden könnte, würde die Landesregierung entsprechende Prüfungen veranlassen. Anträge von Vereinen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch angesehen werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wurden bereits Zuwendungsanträge von Vereinen abgelehnt, weil eine zweckwidrige Verwendung der Mittel zu befürchten war? Wenn ja, welche konkreten Gründe lagen für diese Annahme vor? zu Frage 4: Nein. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen .