Landtag Brandenburg Drucksache 6/8769 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3502 der Abgeordneten Britta Müller (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8606 Auswirkungen der neuen G-BA Regelung zur Stationären Notfallversorgung für Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Am 19.04.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) ein gestuftes System der stationären Notfallversorgung beschlossen. Im Vorfeld hatte die Landeskrankenhausgesellschaft das Modell des GKV-Spitzenverbandes stark kritisiert und befürchtet, dass schlimmstenfalls 83% der Brandenburger Krankenhäuser nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen werden. Die Landeskrankenhausgesellschaft forderte eine Aussetzung der Entscheidung im G-BA bis eine Auswirkungsanalyse und Folgenabschätzung aus Landessicht vorgenommen werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde eine solche Auswirkungsanalyse und Folgenabschätzung aus Landessicht vorgenommen ? 2. Wurde das von der Landeskrankenhausgesellschaft kritisierte Modell vom G-BA so beschlossen? 3. Welche Auswirkungen hat der Beschluss vom 19.04.18 zur Neuregelung der Stationären Notfallversorgung für die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in Brandenburg? 4. Welche Krankenhäuser bzw. Einrichtungen sind mit der Neuregelung nicht als Notfallversorger erfasst bzw. Welche Krankenhäuser bzw. Einrichtungen fallen aus der Notfallversorgung heraus? 5. Welche finanziellen Konsequenzen sind für die Krankenhäuser bzw. Einrichtungen die nicht mehr von der Notfallversorgung erfasst werden zu erwarten? 6. Welche Auswirkungen - mit Hinblick auf die Versorgungsbedarfe - wird das Wegfallen der Standorte durch die Neuregelung für die jeweilige Region haben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8769 - 2 - 7. Wird es nach Einschätzung der Landesregierung zu Veränderungen in der Versorgungslandschaft - Patientenströme, Erreichbarkeit- kommen? Die Fragen 1 bis 7 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Folgeabschätzung und Auswirkungsanalyse wurde zwar auf Bundesebene vorgenommen , war aber aus Landessicht bis zuletzt nicht vollständig und belastbar. Die Notfallversorgung muss insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg nach wie vor flächendeckend gewährleistet sein. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, im Notfall schnell versorgt zu werden. Das bedeutet, dass auch kleinere Krankenhäuser der Grundversorgung in ländlichen Regionen für die Notfallversorgung gebraucht werden. Deshalb hat sich Brandenburg gemeinsam mit anderen Ländern vor der Entscheidung des G-BA intensiv für Ausnahmeregelungen eingesetzt. Gerade für die Flächenländer ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, an welchen Krankenhausstandorten Rettungsstellen vorhanden sein müssen, um eine gute Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Diese Möglichkeit der Länder zu Ausnahmeregelungen wurde vom G-BA am 19.04.2018 in die Entscheidung aufgenommen. Sobald die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss den Ländern im Detail und mit den Gründen der Auswertungsanalyse vorliegt, wird die Landesregierung prüfen können, welche konkreten Auswirkungen sie auf die Notfallversorgung im Land Brandenburg hat. Sollten für die Notfallversorgung notwendige Kliniken in Brandenburg betroffen sein, wird die Landesregierung von ihrem Recht zu Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Durch Ausnahmeregelungen wären diese Kliniken von Abschlägen befreit und nehmen selbstverständlich weiter an der Notfallversorgung teil. Damit ist die flächendeckende Notfallversorgung im Land Brandenburg weiterhin gesichert.