Landtag Brandenburg Drucksache 6/8773 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3494 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8589 140.000 Euro für Wiesenweihen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In einer Pressemitteilung am 27.03.2018 wurde berichtet , dass Minister Vogelsänger einen Fördermittelbescheid in Höhe von 140.000 € aus dem Programm zur „Förderung Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung“ an den Landschaftspflegeverband Uckermark-Schorf-heide e.V. übergeben hat. Zielstellung der Förderung ist die Erhaltung der Wiesenweihe als Greifvogel des Offenlandes. 1. In welcher Höhe stehen Fördermittel für das Programm „Förderung Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung“ insgesamt aus Landesmitteln und Mittel der EU mit welcher Laufzeit zur Verfügung? Zu Frage 1: Das Förderprogramm besteht aus den beiden Richtlinienteilen A (Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) und B (Nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung). Insgesamt stehen für die Umsetzung der Richtlinie 9,935 Mio. € zur Verfügung, davon für Teil A 4,06 Mio. € (3,248 Mio. € EU-Mittel/0,812 Mio. € Bundes- und Landesmittel) sowie für Teil B 5,875 Mio. € (4,7 Mio. € EU-Mittel/1,175 Mio. € Landesmittel). Die Geltungsdauer für Richtlinienteil A ist vorerst befristet bis zum 31.12.2018 und soll bis 2020 verlängert werden. Richtlinienteil B gilt bis zum 31.12.2020. 2. Aus welchem Einzelplan, Titel, Hauptgruppe und Titelgruppe werden die Landesmittel für dieses Förderprogramm bereitgestellt? Zu Frage 2: Teil A: Die Landesmittel werden in Kapitel 10 026 Titel 683 81 bereitgestellt. Teil B: Die Landesmittel werden in Kapitel 10 105 Titel 547 55 bereitgestellt. 3. Für welche Zwecke dürfen die bewilligten Fördermittel verwendet werden? Zu Frage 3: Die Förderung der Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung soll im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft Landtag Brandenburg Drucksache 6/8773 - 2 - und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen . Zweck der Förderung ist es, Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur marktund standortangepassten Landbewirtschaftung im Wege der Zusammenarbeit der beteiligten Betriebsinhaber mit anderen relevanten Akteuren zu steigern. Die Förderung zielt darauf ab, die strategisch planerische Grundlage für eine effektive und effiziente markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung zu schaffen und Entwicklungsprozesse zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zu initiieren, zu organisieren und die Umsetzung entsprechender Projekte zu begleiten. Dies erfolgt durch die Konzepterarbeitung und Konzeptbegleitung im Wege der Zusammenarbeit. Die im Rahmen der nachhaltigen Landnutzung und Betriebsführung zu fördernden Maßnahmen dienen der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandels oder der Anpassung an dessen Auswirkungen sowie zum Ressourcenschutz durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte. 4. Wie viele Projektanträge wurden mit Stand vom 31.3.2018 im Rahmen des genannten Förderprogramms bisher in den Programmteilen A und B für welche Antragsteller bewilligt ? Zu Frage 4: Es wurden insgesamt 13 Anträge bewilligt (s. Anlage). Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind überwiegend Vereine/Verbände, die im Bereich Landnutzung tätig sind. Daneben sind auch Landwirtschaftsbetriebe und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten. 5. In welcher Höhe erfolgte die Förderung der einzelnen bewilligten Förderanträge und wie hoch ist der Anteil der Landesmittel an der Gesamthöhe der bewilligten Fördermittel ? Zu Frage 5: Die projektspezifischen Förderhöhen sind in der Anlage dargestellt. Der Anteil der Landesmittel an der Gesamthöhe der bewilligten Fördermittel beträgt für Richtlinienteil A 8 %, für Richtlinienteil B 20 %. Bezogen auf alle bewilligten Projekte ergibt sich ein durchschnittlicher Anteil der Landesmittel am Gesamtfördervolumen in Höhe von 17,6 %. 6. Für welche Projektlaufzeit mit welcher Hauptzielstellung und innerhalb welcher Gebietskulisse erfolgte die Förderung der bewilligten Projekte? Zu Frage 6: Die projektspezifischen Angaben zur Laufzeit, Hauptzielstellung sowie zur Gebietskulisse sind in der beigefügten Anlage dargestellt. 7. Können Kosten der Projektpartner zusätzlich zu Personalkosten der Projektträger auf vertraglicher Grundlage, z.B. für die Projektmitarbeit von Landwirten, gefördert werden ? Wenn ja, bis zu welchem Anteil der Projektförderung? Zu Frage 7: Ja. Eine Festlegung in Bezug auf den prozentualen Anteil an der Gesamtförderhöhe gibt es nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8773 - 3 - 8. Ist im Rahmen der Bewilligung die Vergabe von Aufträgen an Dritte, z.B. für Kartierungen und Planungen, möglich und ist das im Rahmen der einzelnen bewilligten Projekte vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe der bewilligten Mittel für die Einzelprojekte? Zu Frage 8: Ja. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Angaben über den Umfang von Auftragsvergaben in den einzelnen Projekten vor, da dies erst abschließend im Rahmen des Verwendungsnachweises gegenüber der Bewilligungsbehörde abgerechnet wird. 9. Wie hoch ist der Fördersatz für die Antragsteller und können unbare Eigenleistungen der Antragstellen anerkannt werden? Wenn ja, bis zu welchem Anteil der Gesamtkosten des Projektes? Zu Frage 9: Für die Höhe des Fördersatzes von Maßnahmen, die nach Teil A der Richtlinie bewilligt werden, gelten folgende Regelungen: Konzepterstellung gemäß Ziffer II. 2.1 der Förderrichtlinie: a) Zuschüsse können in Höhe von 80 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt werden . Konzepte mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz können mit 100 % der zuschussfähigen Ausgaben gefördert werden. b) Der Zuschuss je Konzept kann einmalig bis zu 50.000 Euro betragen. Konzeptmanagement gemäß Ziffer II. 2.2: a) Zuschüsse können in Höhe von 80 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt werden . Konzepte mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz können mit 100 % der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. b) Der Zuschuss kann jährlich bis zu 50.000 Euro betragen. Die Höhe des Fördersatzes von Maßnahmen, die nach Teil B der Richtlinie bewilligt werden , beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. 10. Welche Voraussetzungen müssen konventionell wirtschaftende bzw. ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsunternehmen bzw. Beratungsunternehmen der Landwirtschaft erfüllen, um antragsberechtigt zu sein? Zu Frage 10: Alle Antragsteller sind verpflichtet, vor der Antragstellung ihre schriftlichen Anträge dem MLUL, Referat „Grundsätze, Rechtsangelegenheiten, Haftungsfreistellung“, spätestens drei Wochen vor dem unten stehenden Stichtag zu übermitteln, damit eine fachliche Stellungnahme erarbeitet werden kann (Vorprüfung). Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung. In der Stellungnahme des MLUL wird die grundsätzliche inhaltliche Eignung des Projektes sowie die Vollständigkeit der Projektbeschreibung aus fachlicher Sicht bewertet. Die Anträge sind anschließend mit dem Ergebnis der fachlichen Vorprüfung vollständig und formgebunden durch den Antragsteller bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bis zum 1. Februar einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Stehen nach dem ersten Termin noch Haushaltsmittel zur Verfügung, wird ein weiterer Termin festgelegt und veröffentlicht. Die Termine für das Antragsverfahren werden auf der Internetseite des MLUL (www.mlul.brandenburg.de) bzw. auf der ELER-Internetseite (www.eler.branden-burg.de) veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8773 - 4 - Für Landwirtschaftsbetriebe bzw. Beratungsunternehmen der Landwirtschaft gelten keine gesonderten Regelungen in Bezug auf das Antragsverfahren. Zuwendungsberechtigt nach Richtlinienteil A sind: a) Betriebsinhaber / Betriebsinhaberinnen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, b) Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber / Betriebsinhaberinnen im vorgenannten Sinne mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich zum Zweck der gemeinsamen Konzepterarbeitung gemäß Ziffer II. 2.1 und des Konzeptmanagements gemäß Ziffer II. 2.2 gebildet haben, c) Zusammenschlüsse von einzelnen oder mehreren Betriebsinhabern / Betriebsinhaberinnen im vorgenannten Sinne mit eigener Rechtspersönlichkeit mit anderen relevanten Akteuren, die sich zum Zweck der gemeinsamen Konzepterarbeitung gemäß Ziffer II. 2.1 und zum Zweck des Konzeptmanagements gemäß Ziffer II. 2.2 gebildet haben. Als relevante Akteure kommen insbesondere in Betracht: - die Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes, - die Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, - die Wasser- und Bodenverbände bzw. entsprechende Unterhaltungsverbände, - die Anbauverbände des ökologischen Landbaus, - Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen , die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (z. B. Landschaftspflegeverbände), - die anerkannten Naturschutzverbände, - die Umweltverbände, - die Gebietskörperschaften, - andere Träger öffentlicher Belange (u. a. öffentliche Bildungsträger). Zuwendungsempfänger nach Richtlinienteil B können sein: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere: Landnutzer, Landbewirtschafter, überbetriebliche Zusammenschlüsse, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt- und Interessenverbände und -vereine, Bildungsanbieter sowie Tourismusanbieter im ländlichen Raum. 11. Wie und bis wann erfolgt die Abrechnung der erreichten Projektergebnisse durch den Projektträger gegenüber dem Fördermittelgeber? Zu Frage 11: Bei allen geförderten Projekten ist durch den Zuwendungsempfänger drei Monate nach abgeschlossenem Projektdurchführungszeitraum mit dem Verwendungsnachweis ein Abschlussbericht über den Projektverlauf und über die erreichten Projektergebnisse vorzulegen. Darüber hinaus ist der Zuwendungsempfänger bei mehrjährigen Projekten verpflichtet, der Bewilligungsbehörde nach Ablauf eines Projektjahres einen Sachbericht über die bis dahin erreichten Projektergebnisse zu übermitteln. Anlage/n: 1. Anlage KA 3494, Anlage Projektübersicht – bewilligte Förderanträge (Stand 31.3.2018) Lfde. Nr. Projektinhalte/-ziele/ Projektstandort im Landkreis Höhe der Zuwendung (€) Projektlaufzeit Richtlinienteil A - Gesamtförderhöhe 472.599 (Anteil Landesmittel 8 % 37.808) 1. Erarbeitung eines integrierten Konzepts zur langfristigen, betriebsbezogenen Sortenerhaltung/ Uckermark 49.429, 92 1 Jahr 2. Schutz gefährdeter Wiesenbrüter in Nordost-Brandenburg/Uckermark 140.596,35 3 Jahre 3. Agroforstwirtschaft als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme/Oberspreewald-Lausitz 47.223,29 2 Jahre 4. Maßnahmen zum Schutz der Gelege und Küken von auf landwirtschaftlich genutzten Flächen brütenden Vogelarten/Prignitz 235.349,15 5 Jahre Richtlinienteil B - Gesamtförderhöhe 1.912.933 € (Anteil Landesmittel 20 % 382.587 €) 1. Kompetenznetzwerk Ökologischer Acker- und Pflanzenbau/Uckermark/Barnim 202.566,77 3 Jahre 2. Netzwerk „Schäfer schützen“/Uckermark 198.378,11 4 Jahre 3. Netzwerk „Moorschonende Stauhaltung (NeMoS)“ /Potsdam-Mittelmark/Teltow- Fläming 190.126,38 3 Jahre 4. Blütenreich Märkische Schweiz/Märkisch Oderland 171.522,93 5 Jahre 5. Modellvorhaben zur Flächenvergabe zwischen Fördervereinen Großschutzgebiete u. Landwirtschaftsbetrieb mit klimaangepassten Bewirtschaftungsmodellen in BRB/ Uckermark, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming 197.658,63 2 Jahre 6. Etablierung u. Koordinierung eines langfristigen Netzwerks von Landnutzern und weitere Akteure für eine klimaschonende Landnutzung in der Region des Landschaftspflegeverbandes Prignitz/Ostprignitz-Ruppin 349.205,04 5 Jahre 7. Einrichtung einer Kompetenzstelle "Brandenburger Streuobstwiesen" zur Informationsbündelung und Vernetzung Brandenburger Streuobstwiesen-Akteuren/ Land Brandenburg 236.982,54 3 Jahre 8. Vernetzung und Zusammenarbeit zum Erhalt der Biodiversität - Agrobiodiversität in privaten Gärten/verschiedene Großschutzgebiete im Land Brandenburg 190.956,68 1 Jahr 9. Regionale Kompetenzstelle für nachhaltige Landnutzung im ländlichen Raum - Kompetenzstelle Streuobst im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft/Elbe- Elster/Oberspreewald-Lausitz 175.536,31 4 Jahre Anz. der geförderten Projekte: 13 Gesamtförderhöhe Richtlinienteil A u. B: 2.385.532 € davon Anteil Landesmittel gesamt 420.394 € (17,6 %)