Landtag Brandenburg Drucksache 6/8774 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3492 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8573 Kerosin ablassen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Medienberichten kommt es immer wieder vor, dass Flugzeuge Kerosin ablassen (Treibstoffschnellablass) müssen. 1. In welchen Fällen ist der so genannte Treibstoffschnellablass notwendig? zu Frage 1: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3255 (Drucksache 6/8199) verwiesen. 2. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Welche Regeln sind einzuhalten? zu Frage 2: Beim Treibstoffschnellablass handelt es sich um ein anerkanntes Notfallverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs. Es wird durch den Piloten in einer Notsituation eingeleitet und mit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) abgestimmt . Dem Flugzeug wird dazu ein Luftraum durch die DFS zugewiesen, der möglichst dünn besiedelt ist. Es ist eine Mindestflughöhe von 1500 m einzuhalten. 3. Wie oft wurde über dem Land Brandenburg in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln) in welcher Ortslage wieviel Kerosin abgelassen? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3255 (Drucksache 6/8199) verwiesen. Für den Zeitraum 2008 - 2009 und 2018 kann nur ein Ereignis ergänzt werden: Datum Art des Fluges insgesamt betroffenes Gebiet über Brandenburg abgelassene Treibstoffmenge 22.07.2008 zivil östlich Berlin 25 t 4. Welche Folgen für die Gesundheit von Menschen und Tieren und welche Folgen für Boden und Pflanzen ergeben sich aus dem Ablassen von Kerosin? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8774 - 2 - zu Frage 4: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage 3255 (Drucksache 6/8199) verwiesen. 5. Hält die Landesregierung diese Folgen für akzeptabel? zu Frage 5: Entsprechend der Antwort auf Frage 4 sind die Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen gering und das Verfahren ist als akzeptabel zu bewerten. Wesentlicher Grund ist die Gewährleistung der Sicherheit im Flugverkehr. 6. In welcher Form wird die Bevölkerung derzeit über entsprechende Fälle informiert? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3255 (Drucksache 6/8199) verwiesen. Auf Nachfrage erteilt die DFS entsprechende Auskünfte . Die Verkehrsministerkonferenz hat die Debatte zur besseren Information der Bevölkerung aufgegriffen und am 19./20. April 2018 den Bund aufgefordert, ein geeignetes Verfahren zu etablieren. Informationen zu Treibstoffschnellablässen sollen unverzüglich und transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und an Länderbehörden gemeldet werden. 7. Hält die Landesregierung ggf. eine weitergehende Informationspflicht für sinnvoll und strebt sie diese an? zu Frage 7: Die Landesregierung hält eine weitergehende Informationspflicht für sinnvoll und hat deshalb während der Verkehrsministerkonferenz am 19./20. April 2018 für den Beschlussvorschlag „Treibstoffschnellablass (Fuel Dumping); Verbesserung der Information der Öffentlichkeit“ gestimmt.