Landtag Brandenburg Drucksache 6/8775 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2018 / Ausgegeben: 22.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3499 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8602 Betriebsaufgaben in der Brandenburger Schweinehaltung aufgrund des Magdeburger Kastenstand-Urteils Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Antwort auf die Mündliche Anfrage zur Umsetzung des Kastenstandurteils (Drucksache 6/8271, Mündliche Anfrage 1220) teilt die Landesregierung mit, dass der Bund noch keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erzielt hätte, um dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen -Anhalt bzw. des Bundesverwaltungsgerichtes zu entsprechen. Nach Auffassung der Landesregierung, sind die Landwirte als auch die Veterinärämter damit mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert. Die kurzfristige Maßnahme, nur jeden zweiten Kastenstand zu belegen, entspräche nach Auffassung der Landesregierung, dem Urteil zum Schutz des Tieres, doch wären diese Maßnahmen aufgrund hoher finanzieller Einbußen dauerhaft nicht tragbar. Die Landesregierung trifft die Aussage, dass einige Landwirte aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Nutzung nur jeden zweiten Kastenstandes ihren Betrieb einstellen mussten. Weiterhin teilt die Landesregierung mit, dass ihr im Rahmen seiner Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die Überwachungsdaten, wie z.B. zur Umsetzung des Kastenstandurteils der Betriebe nicht vorliegen. Frage 1: Wie viele Betriebe mit wie vielen Tierplätzen haben in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich angeben) die Schweinehaltung im Land Brandenburg aufgegeben? Frage 2: Bei wie vielen Betrieben mit wie vielen Tierplätzen ist der Landesregierung bekannt , dass die Berücksichtigung des Magdeburger Urteils bspw. durch Nutzung jedes zweiten Kastenstandes zur Einstellung des Betriebs geführt hat? zu Frage 1 und 2: Die Landesregierung hat Kenntnis von drei Betrieben mit zusammen rund 780 Sauenplätzen, die laut Auskunft der zuständigen örtlichen Veterinärbehörden nach eigenen Angaben das Magdeburger Urteil zum Anlass genommen haben, die Sauenhaltung aufzugeben. Eine Kausalität kann seitens der Landesregierung weder hergestellt noch bewertet werden . Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8775 - 2 - Frage 3: Welche weiteren Gründe sind der Landesregierung bekannt, die zur Schließung von Schweinehaltungsbetrieben geführt haben? zu Frage 3: Weitere Gründe, die zur Schließung von Schweinehaltungsbetrieben geführt haben, liegen in der gesamtwirtschaftlichen Situation der Betriebe und der Umsetzung der Sauen-Gruppenhaltung zum 01.01.2013 gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO. Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der Schweinehaltungsbetriebe und die Anzahl der Tierplätze in den vergangenen fünf Jahren insgesamt im Land entwickelt? zu Frage 4: Tierplätze werden statistisch nicht erfasst. In der Tabelle ist die vom Landesamt für Statistik erfasste Anzahl der „Schweine insgesamt“ ausgewiesen. Anzahl Landwirtschaftliche Betriebe mit Haltung von Schweinen und Schweine insgesamt per 3.11.17 Anzahl 2013 2014 2015 2016 2017 Betriebe mit Schweinehaltung 212 200 188 184 173 Schweine insgesamt 777.443 851.088 829.267 789.769 784.639 Quelle: Amt für Statistik Berlin –Brandenburg; Statistischer Bericht Schwein, Repräsentative Erhebung Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von betroffenen Schweinehaltungsbetrieben , in moderne tiergerechte Haltungssysteme zu investieren? Frage 6: Wie groß ist das derzeitige Interesse von Schweinehaltungsbetrieben, Fördermöglichkeiten des Landes im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zu nutzen, um Ställe zu modernisieren? Frage 7: Welche Hemmnisse bestehen bei den Schweinehaltungsbetrieben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen? zu Frage 5 bis 7: Tierhaltende Betriebe haben grundsätzlich ein großes Interesse an Investitionen in moderne tiergerechte Haltungssysteme. Gegenwärtig halten sich sauenhaltende Betriebe mit Investitionen zurück, da nach dem in den Vorbemerkungen genannten Urteil vom Bundesgesetzgeber noch keine Rechtssicherheit hergestellt wurde. Dies schlägt sich im Interesse der Nutzung von Fördermitteln der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung für die Schweinehaltung nieder: Jahr Anzahl der Antragsteller Investitionsvolumen in EURO 2015 7 7.818.187 2016 6 5.555.298 2017 3 1.021.553 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8775 - 3 - Frage 8: Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten plant die Landesregierung, um betroffene Betriebe beim Ausstieg aus der Kastenstandhaltung zu unterstützen? zu Frage 8: Es ist beabsichtigt, im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen, der Beratungsförderung und über Modell- und Demonstrationsvorhaben die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Im Rahmen des Förderprogrammes Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) unterstützt das Land zwei Projekte, die sich mit der Schweinehaltung befassen: Das Projekt „Bewegungsbuchten für säugende Sauen in der Produktion“ prüft, wie in kleinem Umfang eingesetzte Bewegungsbuchten im Ergebnis von Umbauten alter Typenstallbauten auch in große Bestände eingeordnet werden können. Mit der Einführung von Bewegungsbuchten soll in erster Linie das Wohlbefinden von säugenden Sauen und ihren Ferkeln verbessert werden. Dabei sollen die Praxistauglichkeit und die Wirtschaftlichkeit für konventionell arbeitende landwirtschaftliche Betriebe gewährleistet werden. Das Projekt „Optimierung der ökologischen Schweine-/Sauenhaltung in Brandenburg durch Innovation im Bereich Haltung und Fütterung“ zeigt Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der ökologischen Schweine- und Sauenhaltung in Brandenburg auf und steigert damit die Attraktivität des Verfahrens für andere Schweinehalter. Um diese Ziele zu erreichen, gilt es ein ökologisches Aufstallungssystem zu entwickeln , das die Ferkelsterblichkeit spürbar senkt und zu einem guten Gesundheitszustand von Sauen und Ferkeln beiträgt.