Landtag Brandenburg Drucksache 6/8819 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.05.2018 / Ausgegeben: 28.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3530 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8699 Normenkontrollklagen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) des Landes Brandenburg sind für die Ausweisung von Windeignungsgebieten (WEG) in unserem Land zuständig. Diese WEG werden in größeren Zeitabständen überarbeitet bzw. aktualisiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei den daraus erstellten Raumordnungsplänen (ROP) es immer wieder zu Konfliktsituationen mit betroffenen Bürgern oder Kommunen kommt. Oft sind die Betroffenen auch der Meinung, dass bei Entscheidungen bzw. Festlegungen der örtlich zuständigen RPG Gesetzte falsch ausgelegt, angewendet oder interpretiert worden sind. Betroffene Bürger und Kommunen nutzen dann die Möglichkeit , Normenkontrollklage zu erheben. Vorbemerkung der Landesregierung: Aktueller Stand der Regionalplanung: Es sind drei (Teil)Regionalpläne, die u.a. die Nutzung der Windenergie steuern, in den Jahren 2015 und 2016 rechtswirksam geworden. In zwei Regionen sind noch (Teil)Regionalpläne aus den Jahren 2003 bzw. 2004 rechtswirksam. Deren Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung werden überarbeitet; diese Planverfahren stehen kurz vor dem inhaltlichen Abschluss. 1. Wie viel Normenkontrollklagen gab es seit dem Jahr 1998? zu Frage 1: Nach Informationen der Planungsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaften gibt es 15 abgeschlossene und 16 laufende Normenkontrollklagen. Zusätzlich wurden zwei Normenkontrollklagen zurückgezogen, eine vom OVG Berlin-Brandenburg eingestellt und drei vom OVG Berlin-Brandenburg auf Antrag der Antragsteller ruhend gestellt . Die 16 laufenden Normenkontrollklagen richten sich gegen die drei in 2015 bzw. 2016 rechtswirksam gewordenen (Teil)Regionalpläne, zu denen noch keine Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vorliegen. 2. Wer waren die Einreicher (Kommune, Bürger, Investor, Umweltverband o.a.)? zu Frage 2: 15 Normenkontrollklagen wurden von Kommunen, 19 von Investoren (Gesellschaften und Einzelpersonen), zwei von Bürgern und eine von einer Betreibergesellschaft für Kliniken eingereicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8819 - 2 - 3. Wie viele dieser Klagen wurden für die Einreicher positiv entschieden? zu Frage 3 : Elf Klagen wurde durch das OVG Berlin-Brandenburg stattgegeben. Diese bezogen sich auf vier Pläne, die vor dem Jahr 2008 rechtswirksam geworden sind. 4. Wurde(n) bei positiv entschiedenen Normenkontrollverfahren a) der bemängelte Regionalplan geändert und wenn Ja wie? b) festgelegt, dass der bemängelte Regionalplan nur in bestimmten beklagten Regionen /Standorten nicht angewendet werden darf? c) einfach gar keine Veränderungen vorgenommen und der bemängelte Regionalplan von der Planstelle so weiter verwendet? Bitte die Antworten zu den Fragen zusätzlich in tabellarischer Form mit RPG-Namen, WEG-Nr. und weiteren erforderlichen Spalten darstellen. zu Frage 4: In zehn Klagen gegen drei Regionalpläne wurde jeweils der Regionalplan vollständig außer Kraft gesetzt und durch einen neuen Regionalplan ersetzt. In einer weiteren Entscheidung wurde ein vierter Regionalplan hinsichtlich eines einzelnen Windeignungsgebiets für unwirksam erklärt und konnte hinsichtlich der anderen Festlegungen unverändert weiter angewendet werden. RPG* Anzahl NKK Kommune Antragsteller Investor Bürger Sonstige zurückgezogen/ eingestellt/ruhend Erfolgreich H-F 18 8 9 - 1 1 9 P-O 4 3 1 - - 4 - U-B 6 3 2 1 - - 1 O-S 1 1 - - - 1 - L-S 8 - 7 1 - - 1 37 5 11 * H-F: Havelland-Fläming, P-O: Prignitz-Oberhavel; U-B: Uckermark-Barnim, O-S: Oderland Spree; L-S: Lausitz- Spreewald