Landtag Brandenburg Drucksache 6/8826 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2018 / Ausgegeben: 29.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3457 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8473 Telearbeitsplätze in der brandenburgischen Verwaltung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Um familiengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, wächst zunehmend die Bedeutsamkeit von Telearbeitsplätzen. Dies verbessert gerade für Frauen die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich in der Regel um einen Arbeitsplatz, der sich nicht am zentralen Ort des Arbeitgebers bzw. in dessen Geschäftsräumen befindet, sondern auf den mittels unterschiedlicher Kommunikationskanäle entweder von zu Hause oder von unterwegs aus zugegriffen werden kann. Durch die voranschreitende Digitalisierung und der damit verbundenen Technik wird die Telearbeit zu einem immer festeren Bestandteil in der heutigen Arbeitswelt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Begriff Telearbeitsplatz wird in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung definiert. Danach handelt es sich um vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Neben diesen Telearbeitsplätzen gibt es in der Landesverwaltung auch sonstige IT-gestützte Möglichkeiten für Arbeitsortflexibilisierungen (AOF). Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss vom 23. Januar 2004 ein Rahmenkonzept zur Einführung von alternierender Tele-/Wohnraumarbeit beschlossen, mit dem seinerzeit eine Offensive zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort gestartet wurde. Ziel des Programms ist die Implementierung alternierender Arbeitsformen im Rahmen der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der Ressorts als ein Personal- und Organisationsentwicklungsziel der Landesverwaltung. Neue Arbeitsmodelle sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen helfen und damit auch einen familienpolitischen Akzent setzen. Organisatorische, technische und rechtliche Aspekte sowie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. In Dienstvereinbarungen kann der Rahmen an die spezifischen Bedürfnisse der Ressorts oder Dienststellen angepasst werden. 1. Wie viele Telearbeitsplätze wurden in der brandenburgischen Verwaltung in den Jahren 2010 bis 2017 geschaffen (bitte aufschlüsseln nach Jahreszahlen und Ressorts)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8826 - 2 - zu Frage 1: Die folgenden Angaben stellen die Summen der im jeweiligen Jahr neu errichteten Telearbeitsplätze bzw. sonstigen IT-gestützten Möglichkeiten für AOF dar. Im Geschäftsbereich des MdJEV liegen keine jährlich aufgeschlüsselten Daten für die dort in den Jahren 2010 bis 2017 insgesamt neu eingerichteten 673 Telearbeitsplätze bzw. sonstige IT-gestützte Möglichkeiten für AOF vor. Das MLUL verfügt für seinen Geschäftsbereich für die Jahre 2010 bis 2016 nicht für alle Behörden und Einrichtungen über belastbare Zahlen für die jährlichen Neueinrichtungen. Jahr Stk MIK MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF 2010 0 6 21 0 5 2 - 11 2 2011 0 6 1 2 0 0 - 1 4 2012 2 8 0 5 0 5 - 0 12 2013 2 14 0 21 3 4 - 4 12 2014 2 21 41 5 1 0 - 3 2 2015 0 33 0 3 0 1 - 53 6 2016 2 14 13 2 5 13 - 7 20 2017 9 35 5 8 6 3 96 16 76 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Telearbeitsplätze in der brandenburgischen Verwaltung (bitte aufschlüsseln nach Ressorts)? zu Frage 2: Die Antwort stellt den Stand zum 31.12.2017 dar. In einigen Geschäftsbereichen werden Aufgaben wahrgenommen, die für Telearbeit oder für AOF nicht geeignet sind (z. B. Lehrkräfte, Polizeivollzug, Justizvollzug, Straßenunterhaltung ). Dies wirkt sich auf den prozentualen Anteil aus. Für den Geschäftsbereich des MdJEV sind keine Zahlen zu Beschäftigten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg enthalten, da beide Obergerichte ihren Sitz im Land Berlin haben. Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF Beschäftigte 171 9.426 5.029 20.531 314 1.066 298 3.163 2.496 4.991 Telearbeitsplätze/ AOF 25 222 673 118 46 39 30 400 95 107 Anteil in % 14,6 2,4 13,4 0,6 14,6 3,7 10,1 12,6 3,8 2,1 3. Wie viele Frauen und wie viele Männer nehmen Telearbeit in Anspruch (bitte aufschlüsseln nach Ressorts)? zu Frage 3: Die Antwort stellt den Stand zum 31.12.2017 dar. Im Ministerium des Innern und für Kommunales können sich mehrere Beschäftigte jeweils eine sonstige IT-gestützte Möglichkeit für AOF teilen (Gruppenzertifikate). Die Summe der dieses Angebot nutzenden Frauen und Männer ist daher höher als die Anzahl der Telearbeitsplätze/AOF-Möglichkeiten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8826 - 3 - Stk MIK MdJEV MBJS MWFK MASGF MWE MLUL MIL MdF Telearbeitsplätze/ AOF 25 222 673 118 46 39 30 400 95 107 Frauen 14 190 337 89 29 30 18 240 74 65 Männer 11 282 336 29 17 9 12 160 21 42 4. Gibt es seitens der Landesregierung eine Untersuchung bezüglich der Möglichkeit zur Errichtung von Telearbeitsplätzen in der Verwaltung? Wenn ja, welche Maßstäbe bezüglich Effizienz und Effektivität werden der Untersuchung zugrunde gelegt? Welche Ergebnisse wurden festgestellt? zu Frage 4: Nein. 5. Welche Kosten sind dem Land Brandenburg durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen entstanden? zu Frage 5: Für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen und sonstigen IT-gestützten Möglichkeiten zur Arbeitsortflexibilisierung (Einrichtung und Betrieb) sind der Landesregierung im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 625.266,00 Euro entstanden. 6. Welche Kriterien gelten für die Genehmigung von Telearbeitsplätzen? zu Frage 6: Eine Genehmigung setzt nach dem in der Vorbemerkung genannten Rahmenkonzept die Eignung des Arbeitsplatzes für diese Arbeitsformen und die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheit voraus. Daneben sind personenbezogene Kriterien der Antragstellerin oder des Antragstellers besonders zu berücksichtigen (Teilzeitbeschäftigte, von Verlagerung oder Auflösung von Dienststellen betroffene Beschäftigte, Beschäftigte mit weiten Entfernungen zwischen Arbeitsstätte und Wohnort, Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere die Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten). Für Richterinnen und Richter besteht aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit die voraussetzungslose Möglichkeit zur Wohnraumarbeit . 7. Werden bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erhöhte Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Datenschutzes getroffen? zu Frage 7: Ja. Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelte IT-Grundschutz ist IT-Sicherheitsstandard in der Landesverwaltung. Der IT-Grundschutz gibt insbesondere auch Maßnahmen für die Errichtung von Telearbeitsplätzen vor. Darüber hinaus fordert die landesweite „Richtlinie zum Umgang mit dienstlichen Endgeräten“ entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, die sowohl durch die auszugebenden Dienststellen, dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) als auch von den betroffenen Beschäftigten einzuhalten sind. Neben organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen wird eine Vielzahl technischer Sicherheitsvorkehrungen durch den ZIT-BB zum Einsatz gebracht, um den geforderten Schutzansprüchen gerecht zu werden.