Landtag Brandenburg Drucksache 6/8830 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2018 / Ausgegeben: 29.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3507 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8642 Ferienzuschüsse Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Land Brandenburg gibt es laut Ministerium für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie drei Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten auf die Bedürfnisse der Familien mit einem geringen Einkommen zugeschnitten sind. Das Familienministerium stellt 300.000 € für Ferienzuschüsse bereit. Vorbemerkungen der Landesregierung: Nach den Aufbewahrungsbestimmungen gemäß VV Nr. 4.7.2 zu §§ 70 - 72 und 75 - 80 Landeshaushaltsordnung sind Belege sechs Jahre aufzubewahren. Daher umfasst die Antwort den Zeitraum 2012 - 2017, da Angaben zu früheren Haushaltsjahren nicht mehr vorliegen. Im Rahmen der Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens für die Bearbeitung der Familienferienzuschüsse im Jahr 2013 wurden die Daten aus dem vorhergehenden IT-Fachverfahren durch einen technischen Fehler nicht vollständig migriert, so dass die Angaben für das Jahr 2013 zu den Fragen 3 und 6 nicht vorliegen. Frage 1: Seit wann gibt es in Brandenburg solche oben genannte Ferienzuschüsse? zu Frage 1: Zuschüsse für Familienferienreisen werden im Land Brandenburg seit 1994 gewährt. Frage 2: Wie viele Anträge wurden seitdem gestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 2: Die jährlichen Antragszahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anträge 2012 1.281 2013 1.226 2014 1.565 2015 1.750 2016 1.799 2017 1.839 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8830 - 2 - Frage 3: Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchem Grund? zu Frage 3: Die Zahl der abgelehnten Anträge ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen . Jahr Ablehnungen 2012 151 2013 Keine Angaben 2014 194 2015 191 2016 196 2017 213 Gründe für die Ablehnung waren hauptsächlich das Überschreiten der Einkommensgrenze sowie unvollständige oder verspätet (nach Reisebeginn) eingegangene Anträge. Darüber hinaus wurden Anträge abgelehnt, weil - die Familien in anderen Bundesländern wohnhaft waren, - Ferienreisen in Quartiere geplant waren, die nicht als Beherbergungsbetriebe bzw. Ferienunterkünfte betrieben wurden, - Reisen ohne Kinder beantragt wurden. Frage 4: Wie viele Familien mit einem geringeren Einkommen gibt es mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg? (Bitte nach Jahren für den Zeitraum aufschlüsseln, seit dem es die oben genannten Ferienzuschüsse gab) zu Frage 4: Gemäß Pkt. 4.7 der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen für Familienferienreisen vom 10. Januar 2018 darf das monatliche Einkommen 150 Prozent der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreiten, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Zur Zahl der Familien mit einem Einkommen entsprechend der genannten Zuwendungsvoraussetzungen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 5: Wie viele Familien haben seitdem Zuschüsse ohne Einkommensprüfung erhalten, weil diese Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8830 - 3 - zu Frage 5: Zur Zahl der Familien, die Zuschüsse ohne Einkommensprüfung erhalten haben , wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Die Gewährung von Zuschüssen ohne Einkommensprüfung wurde mit der Förderrichtlinie 2014/2015 eingeführt, so dass die Antwort den Zeitraum seit 2014 umfasst. Jahr Zuschüsse ohne Einkommensprüfung 2014 908 2015 1.469 2016 1.615 2017 1.681 Frage 6: Wie viele Fälle der Abweichungen von der Mindestreisedauer (5 - 14 Tage) gab es? (Bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln) zu Frage 6: Zur Anzahl der bewilligten Anträge bei Abweichungen von der Mindestreisedauer (5 Tage) wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Bei den Angaben in der Tabelle handelt es sich ausschließlich um Bewilligungen für eine Mindestreisedauer unter fünf Tagen. Jahr Abweichung von Mindestreisedauer 2012 36 2013 Keine Angaben 2014 90 2015 94 2016 87 2017 92 Die Abweichungen von der Mindestreisedauer waren begründet in der besonderen Lebenssituation von Familien (gesundheitlich, familiär, finanziell) oder durch einen Erholungsaufenthalt bei gleichzeitiger Teilnahme an Familienbildungsveranstaltungen.