Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2018 / Ausgegeben: 29.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3501 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8605 Medizinische Notfallversorgung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Die Krankenhäuser im Land Brandenburg kämpfen mit überfüllten Rettungsstellen. Kassenärztliche Notdienste werden angeblich immer weniger aufgesucht bzw. gerufen. Notdienstpraxen sollen, so die Idee seit 2016, die Rettungsstellen an Krankenhäusern entlasten . Diese Aufgabe hat sich das gemeinsame Landesgremium schon 2016 auf die Fahne schrieben. Gerade in den ländlichen und dünn besiedelten Regionen Brandenburgs ist im Notfall eine gut erreichbare und medizinisch hochwertige Versorgung wichtig. Im Land Brandenburg gab es, Stand 2016, 53 Krankenhäuser, die alle, mit Ausnahme weniger Fachkliniken, Rettungsstellen vorhalten und durchgehend erreicht werden können. Die Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen sind besonders in einem Flächenland wie Brandenburg eine wichtige Anlaufstelle in medizinischen Notfällen. Allerdings kommen nicht nur Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf in eine Notaufnahme, so dass diese häufig mit Nicht-Notfällen befasst und deshalb überlastet sind, weil angeblich Termine bei niedergelassenen Haus- oder Fachärzten nicht zu bekommen seien. Die Folge: echte Notfall- Patienten und das Krankenhaus-Personal sind die Leidtragenden, Patienten, weil sie lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und das Personal, weil es zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazitäten gerät. Auf der anderen Seite werden die Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen immer weniger in Anspruch genommen. Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V im Land Brandenburg hat im Dezember 2015 beschlossen, die „Notfallversorgung in Brandenburg“ zum Schwerpunktthema des o. g. Gremiums für 2016 zu machen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (MASGF) hat deshalb in Zusammenarbeit mit den Partnern des 90a-Gremiums in dem die vdek-Landesvertretung stimmberechtigtes Mitglied ist - das Projekt „Gesamtschau der Notfallversorgung in Brandenburg“ zur Versorgungsforschung im Innovationsfonds nach § 92a SGB V ins Leben gerufen. Ziel der Versorgungsstudie ist es, unter Einbezug der drei Säulen der Notfallversorgung - Notaufnahmen der Krankenhäuser , Rettungsdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, - die Notfallversorgung im Land Brandenburg zu evaluieren. Erster Schritt sollte die die systematische Bestandsaufnahme und Bewertung der Notfallversorgung sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Krankenhäuser gibt es 2018 im Land Brandenburg (bitte genau auflisten)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 - 2 - Zu Frage 1: Im Land Brandenburg sind gegenwärtig 54 Krankenhäuser als Plankrankenhäuser in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen, vgl. nachstehende Übersicht. Plankrankenhäuser (Stand 04.05.2018) Ruppiner Kliniken GmbH Kreiskrankenhaus Prignitz GmbH Oberhavel Kliniken GmbH Oberhavel Klinik Gransee GmbH KMG Klinikum Mitte GmbH Asklepios Klinik Birkenwerder Sana Kliniken Sommerfeld Asklepios Klinikum Uckermark Klinikum Barnim GmbH Krankenhaus Angermünde Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg Bernau Kreiskrankenhaus Prenzlau GmbH Sana Krankenhaus Templin Epilepsieklinik Tabor Martin Gropius Krankenhaus GmbH Brandenburg Klinik Bernau-Waldfrieden GmbH BKB & Co. KG GLG Fachklinik Wolletzsee Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH Klinikum Westbrandenburg GmbH DRK-Krankenhaus Luckenwalde Havelland Kliniken Unternehmensgruppe Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH St. Marienkrankenhaus Brandenburg Evangelische Kliniken Luisen-Henrietten-Stift Lehnin Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow Evangelisches Zentrum für Altersmedizin St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Johanniter Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Oberlinklinik gGmbH Asklepios Fachklinikum Brandenburg Kliniken Beelitz GmbH Fach-KH für Bewegungsstörungen/Parkinson Kliniken Beelitz GmbH Fach-KH für neurologische Frührehabilitation Helios Klinik Hohenstücken Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Klinikum Niederlausitz GmbH Elbe-Elster Klinikum GmbH Lausitz Klinik Forst GmbH Naemi-Wilke-Stift Guben Evangelisches Krankenhaus Luckau gGmbH Krankenhaus Spremberg Asklepios Fachklinikum Lübben Asklepios Fachklinikum Teupitz Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH Helios Klinikum Bad Saarow Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 - 3 - Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH Immanuel Klinik Rüdersdorf Oder-Spree Krankenhaus Beeskow GmbH Evangelisches Krankenhaus Lutherstift Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH Evangelisches Krankenhaus "Gottesfriede" in Woltersdorf GmbH MEDIAN Klinik Grünheide 2. Welche Krankenhäuser unterhalten Notfallaufnahmen (NFA) / Rettungsstellen (RTS)? Zu Frage 2: Folgende nachstehende Krankenhäuser nehmen nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig an der Notfallversorgung teil: Krankenhaus Ruppiner Kliniken Kreiskrankenhaus Prignitz Oberhavel Kliniken (Standorte Hennigsdorf und Oranienburg) Oberhavel Klinik Gransee KMG Klinikum Mitte GmbH (Standorte Pritzwalk, Wittstock, Kyritz) Asklepios Klinikum Birkenwerder Sana Kliniken Sommerfeld Hellmuth-Ulrici-Kliniken Asklepios Klinikum Uckermark Schwedt Klinikum Barnim GmbH Werner Forßmann Krankenhaus Krankenhaus Angermünde Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg Kreiskrankenhaus Prenzlau Sana Krankenhaus Templin Martin Gropius Krankenhaus GmbH Klinikum Ernst von Bergmann Städtisches Klinikum Brandenburg Klinikum Westbrandenburg DRK-Krankenhaus Luckenwalde Havelland Kliniken (Standorte Nauen und Rathenow) Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig St. Marienkrankenhaus Brandenburg Evangelische Kliniken Luisen-Henrietten-Stift Lehnin Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow Evangelisches Zentrum für Altersmedizin St. Josefs-Krankenhaus Potsdam Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen Oberlinklinik gGmbH Orthopädische Fachklinik Asklepios Fachklinikum Brandenburg Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Klinikum Dahme-Spreewald (Standorte Spreewaldklinik Lübben und Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen) Klinikum Niederlausitz (Standorte Senftenberg und Lauchhammer) Elbe-Elster Klinikum ( Standorte Finsterwalde, Elsterwerda, Herzberg) Lausitz Klinik Forst Naemi-Wilke-Stift Guben Evangelisches Krankenhaus Luckau Krankenhaus Spremberg Asklepios Fachklinikum Lübben Asklepios Fachklinikum Teupitz Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 - 4 - Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH Helios Klinikum Bad Saarow Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH Immanuel Klinik Rüdersdorf Oder-Spree Krankenhaus Beeskow GmbH Evangelisches Krankenhaus Lutherstift (Standorte Frankfurt (Oder), Seelow) Krankenhaus Märkisch-Oderland (Standorte Strausberg und Wriezen) Evangelisches Krankenhaus "Gottesfriede" in Woltersdorf 3. Gibt es Krankenhäuser die seit dem Jahr 2010 NFA / RTS geschlossen haben, wenn ja, welche? Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden seit dem Jahr 2010 keine NFA / RTS geschlossen. 4. Gibt es Krankenhäuser die seit dem Jahr 2010 RTS / NFA neu eröffnet haben, wenn ja, welche? Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung wurden seit dem Jahr 2010 keine RTS / NFA neu eröffnet. 5. Wie haben sich die Patientenzahlen in den bestehenden NFA / RTS seit dem Jahr 2008 entwickelt? 6. Trifft es zu das sich die s Patientenzahlen seit Wegfall der Praxisgebühr zum 1.1.2013 erhöht haben? Wenn ja in welchem Umfang ? Zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 7. Wie viel erhält ein Krankenhaus für die Behandlung eines Patienten in der RTS / NFA als Pauschale? 8. Wie hoch sind die Kosten für die Behandlung eines Patienten in der RTS / NFA? Zu den Fragen 7 und 8: Dem DGINA-Gutachten aus dem Jahr 2015 ist zu entnehmen, dass Krankenhäuser für die ambulante Notfallversorgung durchschnittlich einen fallbezogenen Erlös in Höhe von 32 € erhalten. Demgegenüber stehen durchschnittliche Fallkosten in Höhe von 120 €, so dass ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 88 € pro Fall entsteht. (vgl. Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA), Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus, Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse, http://www.dkgev.de/media/file/19401.2015-02-17_Gutachten_zur_ambulanten_Notfallversorgung_im_Krankenhaus_2015.pdf) Für die Versorgung eines stationären Notfalls gibt es keine spezifische Pauschale über die Fallpauschale (DRG) hinaus. Die Leistung ist in der Fallpauschale, die das Krankenhaus für die vollstationäre (Weiter-)Versorgung des Patienten abrechnet, inbegriffen. Krankenhäuser , die Notfallpatienten behandeln, obwohl sie nicht an der Notfallversorgung teilnehmen , zahlen gegenwärtig einen Abschlag in Höhe von 50 € je vollstationären Fall. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 - 5 - 9. Hält die Landesregierung die Bezahlung / Finanzierung der Kosten für die Patientenversorgung in den RTS / NFA für angemessen? Zu Frage 9: Nein. Jeder Bürger hat das Recht, im Notfall schnell versorgt zu werden. Um eine gute Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Bezahlung/Finanzierung der Kosten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in den RTS/NFA erforderlich. Diesen Umstand hat die Landesregierung stets deutlich gemacht und hat eine angemessene Vergütung eingefordert, die den Kostenstrukturen der Krankenhäuser Rechnung trägt. 10. Was unternimmt die Landesregierung um eine angemessene Bezahlung / Finanzierung der Kosten für die Patientenversorgung in den RTS / NFA zu erreichen? Zu Frage 10: Die Landesregierung hat gegenüber der Bundesebene stets eine angemessene Vergütung eingefordert, die den Kostenstrukturen der Krankenhäuser Rechnung trägt. Die Landesregierung nutzt Bundesprogramme wie den Innovations- und den Krankenhausstrukturfonds , um auch in Zukunft eine gesicherte Struktur der Notfallversorgung auf der Basis sektor-übergreifender Kooperation aufrechtzuerhalten. Exemplarisch ist an dieser Stelle die im Land Brandenburg laufende Studie „Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg“ zu nennen (siehe hierzu auch die Antwort auf die Fragen 11 bis 14). Erste Ergebnisse der Studie liegen frühestens im I. Quartal 2020 vor. Hieraus erhofft sich die Landesregierung wichtige Erkenntnisse , um den bestehenden Herausforderungen innerhalb der Notfallversorgung zu begegnen . 11. Was hat das Projekt „Gesamtschau der Notfallversorgung in Brandenburg“ zur Versorgungsforschung erbracht? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen, die vorher noch nicht vorhanden waren? Welche Handlungen und Aktivitäten wurden daraus abgeleitet ? Was wurde konkret in Angriff genommen? Was wurde implementiert und wirklich umgesetzt? 12. Wie konkret wurden die Notfallversorgung unter Betrachtung und Einbezug der drei Säulen der Notfallversorgung - Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienst und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, - die Notfallversorgung im Land Brandenburg nun tatsächlich reformiert, weiterentwickelt und verbessert ? 13. Welche Verbesserungen haben sich für die Krankenhäuser und das dort tätige Personal ergeben? 14. Welche Verbesserungen haben sich für die Notfallpatienten ergeben? Wie haben sich die Wartezeiten in den NFA / RTS entwickelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8832 - 6 - Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 bis 14 gemeinsam beantwortet : Die Partner des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V haben sich durch einen gemeinsamen Versorgungsforschungsantrag am Innovationsfonds beteiligt. Das Ziel der Studie ist zunächst die Abbildung der bisherigen Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg. Die Studie soll Verzahnungen und Potenziale herauskristallisieren und der Verbesserung der sektorenübergreifenden Notfallversorgung dienen. Die Laufzeit des Projektes ist der Zeitraum der Jahre 2017-2019. Die Partner aus dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V sind neben dem MASGF als feder- und geschäftsführendes Ministerium, das Ministerium des Innern und für Kommunales, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, der Verband der Ersatzkassen (bevollmächtigt von BARMER, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse), die AOK Nordost, die BKK Landesverband Mitte, die IKK Brandenburg und Berlin, die KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion Cottbus, der Landespflegerat und die kommunalen Spitzenverbände und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. Für die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche thematisch in die Unter-Arbeitsgruppe des Arbeitsausschusses des 90a-Gremiums integriert wurde. Antragsteller der Versorgungsforschung ist der Wissenschaftspartner IGES Institut in Kombination mit der Clinischen Studien Gesellschaft Berlin (CSG). Aktuell werden verschiedene Befragungen vorbereitet (Patienten-, Bevölkerungs-, Experten - und Einrichtungsbefragung). Der erste Fragebogen zur Bevölkerungsbefragung ist derzeit in finaler Abstimmung. Schlussfolgerungen aus dem Projekt und konkrete Verbesserungen können sich erst nach Abschluss des Projekts 2019 und der Umsetzung der Handlungsempfehlungen ergeben.