Landtag Brandenburg Drucksache 6/8833 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2018 / Ausgegeben: 29.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3513 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8657 Wahlinformationen in niedersorbischer Sprache Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Während bei Landtags- und Kommunalwahlen auf der Grundlage landesrechtlicher Vorschriften die Veröffentlichung bestimmter Wahlinformationen in niedersorbischer Sprache vorgeschrieben ist, gibt es keine dementsprechenden Regelungen für Bundestags- und Europawahlen im Land Brandenburg. 1. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit über den Bundesrat versucht, die Verwendung von in der Bundesrepublik anerkannten Regional- oder Minderheitensprachen wie der niedersorbischen Sprache - ähnlich der Brandenburger Regelung - in die Wahlgesetze des Bundes zu implementieren bzw. hat sie entsprechende Bundesratsinitiativen anderer Bundesländer unterstützt? zu Frage 1: Nein. 2. Falls die Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wird: Würde die Landesregierung selbst eine solche Initiative auf den Weg bringen bzw. solche Initiativen anderer Bundesländer unterstützen ? zu Frage 2: Eine politische Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung hat dazu bisher nicht stattgefunden. 3. Sind die Wahlbehörden im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden berechtigt , Wahlinformationen zu Bundestags- und Europawahlen in niedersorbischer Sprache - vergleichbar den Regelungen zu Landtags- und Kommunalwahlen - zu veröffentlichen ? Bedarf eine solche kommunale Regelung einer Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinden oder Landkreise? zu Frage 3: Ja. Weder die Bundeswahlordnung (§ 86) noch die Europawahlordnung (§ 79) enthalten Regelungen, wonach eine zusätzliche öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörden im sorbischen Siedlungsgebiet in sorbischer Sprache unzulässig wäre. Rechtsverbindlich wäre aber ausschließlich die amtliche Bekanntmachung in der Amtssprache Deutsch. Da es sich um eine freiwillige, zusätzliche und rechtlich unverbindliche Vorgehensweise handeln würde, ist eine formelle Regelung dazu in der Hauptsatzung nicht zwingend erforderlich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8833 - 2 - 4. Andere Bundesländer praktizieren Wahlveröffentlichungen in verschiedenen Sprachen . Erst jüngst hat Schleswig-Holstein ein entsprechendes Angebot veröffentlicht, u.a. auch mit den für das Territorium des Landes anerkannten Regional- oder Minderheitensprachen (https://www.schleswigholstein .de/DE/Schwerpunkte/Wahlen/Service/Sprachen/sprachen_node.html). Wie steht die Landesregierung zu solcher Art von Information der Wählerinnen und Wähler über bevorstehende Kommunal-, Landtagswahlen-, Bundestags- und Europawahlen ? zu Frage 4: Eine politische Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung hat dazu bisher nicht stattgefunden.