Landtag Brandenburg Drucksache 6/8853 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.05.2018 / Ausgegeben: 30.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3510 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8654 33. Änderung Planfeststellungsbeschluss BER 1-1 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Inbetriebnahme des BER war und ist immer damit verknüpft, dass mit Eröffnung des BER zwingend die Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld alt (SXF) geschlossen werden. Gerade in Bezug auf den erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Offenhaltung von Tegel und der nun in Brandenburg gestarteten Volksinitiative „Brandenburg braucht Tegel“ wird diese Festlegung des Planfeststellungsbeschlusses immer wieder als Ausschlusskriterium für einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel bemüht. Allerdings erfährt der Planfeststellungsbeschluss ein ums andere Mal Änderungen , die sich aus diversen angeblichen Notwendigkeiten ergeben. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 in seiner aktuellen Fassung beinhaltet den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld. Mit der Inbetriebnahme der Südbahn erhält der Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld die Bezeichnung Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg. Die Schließung des Flughafens Schönefeld alt (SXF) kann schon deswegen nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses sein. 1. Wann wurde die 33. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beschlossen? zu Frage 1: Die 33. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde noch nicht beschlossen. Für die weitere Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf den Änderungsantrag Nr. 33 der FBB „Temporäre Maßnahmen Rollbahn K5, Rollbahn K6 inklusive Anschluss an Rollbahn G, Vorfeld 3b“ beziehen. Dieser ist Gegenstand der 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 23.05.2017. Die bislang letzte und 30. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld erfolgte mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.12.2017 2. Durch wen erfolgte dieser Änderungsbeschluss? zu Frage 2: Die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld erfolgte durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8853 - 2 - 3. In welcher Form wurde der Landtag über den 33. Änderungsbeschluss (und alle anderen Änderungen zuvor) informiert? zu Frage 3: Die Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens werden in der jeweils erforderlichen Weise bekannt gemacht. Eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag besteht nicht. 4. Inhalt der beschlossenen 33. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ist der Weiterbetrieb von SXF. Aus welchem Grund soll SXF weiter betrieben werden? 5. Wie ist diese Änderung des Planfeststellungsbeschlusses mit der immer und immer wieder behaupteten Unabänderlichkeit und Notwendigkeit der Schließung aller anderen , neben dem BER existierenden Flughäfen vereinbar? zu den Fragen 4 bis 5: Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 in seiner aktuellen Fassung beinhaltet den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld. Eine Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde nicht verfügt. Gegenstand der 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin -Schönefeld sind die temporären Maßnahmen Anpassung/Errichtung Rollbahn K5, Errichtung Rollbahn K6 inkl. Anschluss an Rollbahn G sowie die Errichtung des Vorfelds 3b. Die Maßnahmen dienen der Rollwegeergänzung für die Zeit des Double-Roofs-Konzepts zur Vermeidung gegenläufiger Rollverkehre. 6. Für den BER gilt das Nachtflugverbot, für SXF - mit der nördlichen Start- und Landebahn - gilt es nicht. Kann mit dem Weiterbetrieb von SXF das Nachtflugverbot des BER für die nördliche Start- und Landebahn umgangen werden? 7. Kann mit dem Weiterbetrieb von SXF das Nachtflugverbot des BER für die andere(n) Start- und Landebahn(en) umgangen werden? 8. Sind mit dem Weiterbetrieb von SXF auf der Nordbahn Nachtflüge (23:30 Uhr bis 5:30 Uhr) in unbegrenzter Zahl möglich? zu den Fragen 6 bis 8: Bis zur Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn gelten die bestehenden flugbetrieblichen Regelungen für den Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld. Ab der Inbetriebnahme der neuen Südbahn gelten die flugbetrieblichen Regelungen für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg für die Nord- und die Südbahn. Diese flugbetrieblichen Regelungen für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg sind Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld in der aktuellen Fassung und können nicht umgangen werden. 9. Ist es durch das Weiterbestehen von SXF möglich, den „Masterplan 2040“ tatsächlich ohne neues Planfeststellungsverfahren umzusetzen? zu Frage 9: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 3203, LT- Drucksache 6/8041, verwiesen. zu Frage 1: Die 33. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde noch nicht beschlossen. Für die weitere Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf den Änderungsantrag Nr. 33 de... zu Frage 2: Die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld erfolgte durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. zu Frage 3: Die Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens werden in der jeweils erforderlichen Weise bekannt gemacht. Eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag besteht nicht. zu den Fragen 4 bis 5: Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 in seiner aktuellen Fassung beinhaltet den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld. Eine Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurde nicht verfügt. Gegenstand d... zu den Fragen 6 bis 8: Bis zur Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn gelten die bestehenden flugbetrieblichen Regelungen für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld. Ab der Inbetriebnahme der neuen Südbahn gelten die flugbetrieblichen Re... zu Frage 9: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 3203, LT-Drucksache 6/8041, verwiesen.