Landtag Brandenburg Drucksache 6/8856 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.05.2018 / Ausgegeben: 30.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3523 des Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8668 Verlängerung der S-Bahn nach Mittenwalde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Presseberichterstattung hat sich die SPD Dahme- Spreewald kürzlich für eine Verlängerung der S-Bahn von Königs Wusterhausen ausgesprochen und von der Landesregierung eine Aufnahme des Projektes in die Landesnahverkehrsplanung gefordert. 1. Wird sich die Landesregierung für eine Verlängerung der S-Bahn von Königs Wusterhausen nach Mittenwalde einsetzen? Falls ja: Welche Schritte werden wann dazu konkret unternommen? 2. Welche Planungen oder Konzepte liegen der Landesregierung zu diesem Projekt gegenwärtig vor? 3. Wird die Verlängerung der S-Bahn nach Mittenwalde in den derzeit in Aufstellung befindlichen Landesnahverkehrsplan aufgenommen? Falls nein: Warum nicht? 5. Welche Kosten sind für die Realisierung der S-Bahn-Verlängerung nach Mittenwalde zu erwarten? 6. Mit welchem Zeitraum ist bis zu einer Realisierung zu rechnen? zu Fragen 1 bis 3 und 5 bis6: Aufgrund ihres Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis3 und 5 bis 6 gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung sind Planungen oder Konzepte zur Verlängerung der S-Bahn von Königs Wusterhausen nach Mittenwalde nicht bekannt. Eine Aufnahme in den Landesnahverkehrsplan ist nicht vorgesehen. 4. Ist die Trasse der ehemaligen Königs Wusterhausen-Mittenwalde-Töpchiner Kleinbahn (KMTE) für ein solches Projekt geeignet? zu Frage 4: Die Strecke ist für Eisenbahnverkehre entwidmet und wird derzeit mit Draisinen genutzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8856 - 2 - 7. Hält die Landesregierung die gegenwärtige Taktung der Busverbindung zwischen Mittenwalde und Königs Wusterhausen für ausreichend? 8. Unterstützt die Landesregierung die Einrichtung einer Busverbindung zwischen Mittenwalde und Rangsdorf? Welche Taktung wird dabei vorgesehen? zu Fragen 7 und 8: Aufgrund ihres Zusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Übrigen öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (kommunaler öffentlicher Personennahverkehr). Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger dabei finanziell mit jährlich insgesamt 85 Millionen. Zusätzlich plant das Land eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von PlusBus-Linien. Die kommunalen Aufgabenträger entscheiden eigenständig über Art und Umfang der einzurichtenden Linienverkehre. Eine Bewertung durch die Landesregierung erfolgt nicht. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger gerade auch bei kreis- oder ländergrenzenüberschreitenden Verkehrsverbindungen. 5. Welche Kosten sind für die Realisierung der S-Bahn-Verlängerung nach Mittenwalde zu erwarten? 4. Ist die Trasse der ehemaligen Königs Wusterhausen-Mittenwalde-Töpchiner Kleinbahn (KMTE) für ein solches Projekt geeignet? 7. Hält die Landesregierung die gegenwärtige Taktung der Busverbindung zwischen Mittenwalde und Königs Wusterhausen für ausreichend?