Landtag Brandenburg Drucksache 6/8858 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.05.2018 / Ausgegeben: 30.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3529 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8692 Tierschutz bei Tiertransporten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1055 geht hervor, dass die Bundesländer gesetzlich verpflichtet sind, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Zahlen zu Tiertransporten zu liefern. Offen blieb, welche Zahlen die Landesregierung an das BVL übermittelt. Gleichzeitig gibt die Zunahme von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU Anlass für Nachfragen . Allein aus Deutschland hat sich die Ausfuhr lebender Rinder in Drittländer von 2013 bis 2016 verdoppelt. Medien und Tierschutzverbände berichten immer wieder über die oftmals katastrophalen Bedingungen, denen die Tiere dabei ausgesetzt sind, obwohl der Europäische Gerichtshof 2015 entschieden hat, dass das Wohl der Tiere über den gesamten Transport sichergestellt werden muss. Offizielle Zahlen liegen bislang nur bundesweit , nicht aber aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern vor. Zudem wurden Anfang März 2018 zwei Fälle bekannt, bei welchen Schweine während eines Tiertransports durch Brandenburg gefährdet bzw. getötet wurden. Auf dem Berliner Ring geriet ein Tiertransporter, welcher 700 Schweine geladen hatte, in Brand. 15 Schweine überlebten die Panne nach Angaben der Polizei nicht. Anfang März stoppte die Polizei auf der A 24 an der Anschlussstelle Neuruppin -Neuruppin-Süd einen Schweine-Transporter . Die Ladeflächen des Transporters waren nicht beheizbar, sodass das Wasser für die Tiere eingefroren war und die Lüftungsklappen ließen sich nicht öffnen. Frage 1: Welche gesetzlich geforderten Zahlen zu Tiertransporten hat die Landesregierung in den Jahren 2014-2017 an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermittelt? Zu Frage 1: Die in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils für das Vorjahr übermittelten Zahlen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Dabei wurden die umfangreichen Angaben in detaillierter Aufschlüsselung insbesondere bei den festgestellten Verstoßarten teilweise zusammengefasst, um die Zahlen darstellbar zu machen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8858 - 2 - 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Dokumentenkontrollen 6.586 5.689 18.654 17.924 Anzahl der kontrollierten Transportmittel 24.668 24.210 17.687 17.475 Anzahl der dabei transportierten Tiere 29.078.821 32.427.741 38.634.765 34.391.793 Anzahl und Einzelheiten der festgestellten Verstöße: 2013 2014 2015 2016 Tiere Transportfähigkeit 53 68 66 196 Tränke / Futter/ Ruhepause 5 5 7 9 Transportdauer 0 0 3 0 Trennung / Anbindung 44 44 0 10 Sonstiges 3 0 0 0 Transportmittel Tränkeinrichtung 0 0 0 0 Witterungsschutz, Belüftung 0 0 0 2 Einstreu 16 17 0 0 Ladedichte, Raumhöhe 33 46 273 202 Kennzeichnung, Sonstiges 38 39 24 3 Begleitdokumente Registrierung, Zulassung 2 0 0 1 Sachkunde 0 0 0 4 Transportpapiere, Fahrtenbuch 60 63 91 7 Transportplanung 0 0 0 1 Eingeleitete Maßnahmen: 2013 2014 2015 2016 Empfehlung/ Belehrung 151 191 62 293 Ordnungsverfügung 0 2 168 0 Ordnungswidrigkeit 2 3 8 1 Strafverfahren 0 0 0 0 Durchsetzung 0 275 42 Frage 2: Welche Zahlen liegen der Landesregierung für die Jahre 2014-2017 vor in Hinblick auf Nutztiertransporte aus Brandenburg in Länder außerhalb der EU (aufgeschlüsselt nach Zielort, nach Zucht-und Schlachttieren, nach Tierart sowie nach Landkreis, dessen Veterinäramt die Genehmigung ausgestellt hat)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8858 - 3 - Zu Frage 2: In der der Landesregierung vorliegenden Statistik wird der Zielort eines Transportes nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher zu Nutztiertransporten in Staaten außerhalb der EU keine Angaben vor. Frage 3: Wie viele Tiertransporte in Drittstaaten wurden von den Veterinärämtern in den Jahren 2014-2017 jeweils abgelehnt? Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es ist davon auszugehen, dass Transporte, die nicht den gesetzlichen Bestimmung entsprechen, erst dann stattfinden, wenn die durch die Behörde festgestellten Mängel beseitigt wurden. Frage 4: Wie viele Tiertransporte, die Brandenburg als Transitland durchquert haben, hat die Polizei in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils kontrolliert? In wie vielen Fällen wurde das Veterinäramt verständigt? Zu Frage 4: Im Polizeipräsidium werden ausschließlich die im gewerblichen Personenund Güterverkehr durch die Polizei kontrollierten Beförderungseinheiten insgesamt erfasst. Durchgeführte Tiertransportkontrollen fließen in diese Gesamtstatistik der kontrollierten Beförderungseinheiten mit ein. Eine gesonderte statistische Erfassung über durchgeführte Kontrollen von Tiertransporten erfolgt in der Polizei nicht. Demzufolge liegen auch keine Angaben vor, wie oft das zuständige Veterinäramt verständigt wurde. Frage 5: Gibt es in Brandenburg Versorgungsstationen für Tiertransporte, an denen z.B. Kälber während des Transports getränkt werden können? Wenn ja, wo befinden sich diese Stationen? Zu Frage 5: In Brandenburg gibt es in den folgenden Orten zugelassene Versorgungsstationen für Tiere auf Transporten, in denen die Tiere mindestens zwölf Stunden oder länger ruhen und dabei gefüttert und getränkt werden können: Ihlow, Dahme/Mark, Straupitz, Vetschau/Spreewald und Lübbenau. Frage 6: Wie viele Vorfälle mit wie vielen gefährdeten bzw. toten Tieren während des Transports gab es jährlich in den Jahren 2010 bis 2017 in Brandenburg? Welche Konsequenzen folgen daraus? Zu Frage 6: Die in der Frage beschriebenen Vorfälle werden durch die Behörden nicht systematisch erfasst. Der Landesregierung liegen daher keine entsprechenden Angaben vor.