Datum des Eingangs: 13.03.2015 / Ausgegeben: 18.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/886 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 280 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/609 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) – Dezember 2014 Wortlaut der Kleinen Anfrage 280 vom 12.02.2015: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Dezember 2014 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach:  Gewalttaten,  terroristischen Straftaten,  Störungen der Totenruhe,  Bildung einer kriminellen Vereinigung und  sonstige Straftaten? 2. Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Dezember 2014? 7. Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31.12.2014 für das Jahr 2014? 8. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Dezember 2014 in dem Bereich „PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach:  Gewalttaten,  terroristischen Straftaten,  Störungen der Totenruhe,  Bildung einer kriminellen Vereinigung und  sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Für den Monat Dezember 2014 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) bis zum Zeitpunkt der anlassbezogenen Erhebung insgesamt 75 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Dezember 2014 Gewaltdelikte 1 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 74 Gesamt 75 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat Dezember 2014 wurde eine politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftat registriert und als extremistisch bewertet. In der Anlage erfolgt eine Darstellung gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Dezember 2014 wurden keine terroristischen Straftaten registriert. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat Dezember 2014 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB - Störung der Totenruhe - gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK-rechts- fällt. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB, die in den Bereich Phänomenbereich PMK-rechts- fallen, wurden für den Monat Dezember 2014 nicht registiert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Dezember 2014? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 74 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 46 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 13 Beleidigung § 185 StGB 7 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 3 Vereinsgesetz 1 Versammlungsgesetz 2 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 74 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31.12.2014 für das Jahr 2014? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 3510, 3512, 3572, 3610, 3637, 3721, 3722, 77, 78, 79 und 135 genannten statistischen Monatsangaben wurden insgesamt 63 politisch motivierte Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Es handelt sich bei den nachgemeldeten Straftaten in acht Fällen um extremistische Gewaltstraftaten. Davon wurden sieben Fälle bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen Nr. 3572, 3637, 3721, 79 und 135 dargestellt. Die weitere nachgemeldetet Gewaltstraftat ist in der Anlage abgebildet. Darüber hinaus hat sich in einem Fall (Kleine Anfrage Nr. 3722, lfd. Nr. 3 der Anlage) das politisch motivierte Motiv nicht bestätigt. Stand: 31.01.2015 Anlage Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Lfd. Nr. Delikt (§§} Tatzeit Tatort Landkreis! Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Nationalität bzw. Herkunftsland der Opfer 1 223 17.12.2014 Fürstenwalde/Spree Oder-Spree fremdenfeindlich, Unterbringung Asylbewerber, gegen Ayslunterkünfte 1 1 Russland zu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts- Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis I Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Nationalität bzw. Herkunftsland der Opfer 1 224 13.11.2014 Cottbus Cottbus/Stadt antisemitisch, gegen Links 0 1 Deutschland Page 1