Datum des Eingangs: 13.03.2015 / Ausgegeben: 18.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/887 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 276 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/598 Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide der Bundeswehr II Wortlaut der Kleinen Anfrage 276 vom 10.02.2015: In Drs. 6/476 bestätigt die Landesregierung, dass im Süden der Döberitzer Heide durch das Bundesministerium für Verteidigung der Bau einer Sammelstandort- schießanlage geplant wird. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass ein Gutachten zu den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Land- schaft, das u.a. ein artenschutzrechtliches und ein faunistisches Gutachten umfasst sowie die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen von Natura2000-Gebieten, in Auftrag gegeben wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird mit dem Vorliegen des o.g. Gutachtens gerechnet? 2. Wird im Rahmen des Gutachtens auch das Vorhandensein von Arten, die in den Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze verzeichnet sind, geprüft? 3. Welches Gebiet umfasst die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingrif- fe in Natur und Landschaft? Werden auch an das Vorhaben angrenzende Gebiete der Naturlandschaft Döberitzer Heide in die Prüfung einbezogen? 4. Wird in das Gutachten die künftige Nutzung nach Fertigstellung des Vorhabens einbezogen? Von welchem Nutzungsumfang, insbesondere Häufigkeit und Dauer sowie eingesetzten Waffengattungen der stattfindenden Übungen nach Fertigstellung des Vorhabens geht diese Prüfung aus? 5. Wird im Rahmen der Prüfung zu den Eingriffen in Natur und Landschaft die Heinz Sielmann-Stiftung als Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Naturlandschaft Döberitzer Heide einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 6. Werden in die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Naturschutzverbände einbezogen? Wenn ja welche und in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Der Neubau der Sammelstandortschießanlage in Dallgow-Döberitz ist ein Bauvor- haben der Bundeswehr auf der Grundlage einer Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Sämtliche Entscheidungen in die- sem Zusammenhang erfolgen auf Bundesebene. Auf Nachfrage durch den Bran- denburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wurden durch das BMVg Presseberichterstattungen bestätigt, nach denen das BMVg dieses Bauvor- haben aufgegeben hat. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Minister der Finan- zen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird mit dem Vorliegen des o.g. Gutachtens gerechnet? zu Frage 1: Das Gutachten wird bis März 2016 vorliegen. Frage 2: Wird im Rahmen des Gutachtens auch das Vorhandensein von Arten, die in den Ro- ten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze verzeichnet sind, geprüft? zu Frage 2: Im Rahmen des Gutachtens müssen alle Arten erfasst werden, die zur Beurteilung der naturschutzrechtlichen Fragestellungen erforderlich sind. Dazu gehören auch die den Roten Listen verzeichneten Arten. Frage 3: Welches Gebiet umfasst die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft? Werden auch an das Vorhaben angrenzende Gebiete der Naturlandschaft Döberitzer Heide in die Prüfung einbezogen? zu Frage 3: Das Untersuchungsgebiet orientiert sich am Wirkraum des Vorhabens, der nach Schutzgut und Tierartengruppe differieren kann. Das Untersuchungsgebiet wird also erst im Zuge der Erstellung des Gutachtens genauer festgelegt werden. Der dem Vorhaben benachbarte Bereich wird entsprechend dieses Wirkraums in die Untersu- chungen einbezogen werden. Frage 4: Wird in das Gutachten die künftige Nutzung nach Fertigstellung des Vorhabens ein- bezogen? Von welchem Nutzungsumfang, insbesondere Häufigkeit und Dauer sowie eingesetzten Waffengattungen der stattfindenden Übungen nach Fertigstellung des Vorhabens geht diese Prüfung aus? zu Frage 4: Ja; umweltrechtliche Gutachten, die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen erstellt werden, sind immer auf die Auswirkungen des Vorhabens auf Dauer ausgerichtet und umfassen nicht nur die Bauzeit. Der Nutzungsumfang wird vom Schallschutzgut- achten abhängen. Unabhängig davon, dass das Schallschutzgutachten noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den erfragten Angaben zum Nutzungsumfang, insbeson- dere zu Häufigkeit und Dauer sowie den bei den Übungen eingesetzten Waffengat- tungen um geheimhaltungsbedürftige Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssa- chenanweisung für die Behörden des Landes Brandenburg (vom 16.April 1991). Frage 5: Wird im Rahmen der Prüfung zu den Eingriffen in Natur und Landschaft die Heinz Sielmann-Stiftung als Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Naturlandschaft Döberitzer Heide einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 5: Ja; die Heinz-Sielmann-Stiftung und deren Flächen werden im Rahmen der Erstel- lung der umweltrechtlichen Gutachten bei der Bestandserfassung einbezogen, da sich durch die Lage der geplanten Schießanlage Wechselwirkungen zwischen den Flächen der Stiftung und dem Truppenübungsplatz ergeben können. Die Auswirkun- gen des Eingriffs auf besondere Tierartenschutzprojekte sollten deshalb schon wäh- rend der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes analysiert werden. Falls Beeinträchtigungen erkannt werden, sind diese durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen. Eine gemeinsame Abstimmung mit der Heinz-Sielmann-Stiftung, dem Kompetenzzentrum des Bundesamts für Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, dem Brandenburgi- schen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, den Fachgutachtern und dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird angestrebt. Ob eine Einbeziehung der Heinz-Sielmann-Stiftung in das immissionsschutzrechtli- che Genehmigungsverfahren erforderlich ist, kann erst beurteilt werden, wenn der Genehmigungsantrag gestellt wurde und die zur Prüfung benötigten Unterlagen vor- liegen. Da bisher kein Antrag vorliegt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zum Kreis der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange oder betroffener Dritter gemacht werden. Frage 6: Werden in die Prüfung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Naturschutzverbände einbezogen? Wenn ja welche und in welcher Form, wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Im Rahmen der Erarbeitung der vorliegend erforderlichen umweltrechtlichen Gutach- ten werden Naturschutzverbände nicht einbezogen. Hinsichtlich der Einbeziehung von Naturschutzverbänden in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfah- ren gelten die Ausführungen zur Einbeziehung der Heinz-Sielmann-Stiftung in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Antwort auf Frage 5 ent- sprechend, worauf an dieser Stelle verwiesen wird.