Landtag Brandenburg Drucksache 6/8883 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.05.2018 / Ausgegeben: 04.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3509 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8653 Sperrung und Sanierung des Brückenbauwerks an der B 1 / B 102 im Bereich der Stadt Brandenburg an der Havel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Brückenbauwerk im Bereich der Potsdamer Straße (B 1 / B 102) ist eine der zentralen Zufahrtsstraßen in die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel. Die Brücke ist derzeit in beide Richtungen für Fahrzeuge über 16 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Die zahlreichen Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs nutzen daher Umfahrungsstraßen unter anderem über Ziesar, Rogäsen und Bensdorf. 1. Welche Schäden sind am Brückenbauwerk konkret aufgetreten? Welche Schäden waren ursächlich für die Sperrung des Bauwerks? zu Frage 1: Schädigungen der Brücke wurden an den Stahlbauteilen der Überbauten, den Brückenlagern und den Unterbauten festgestellt. Maßgeblich für die Sperrung sind Risse und Korrosionsbefall der Stahlbauteile des Überbaus und erhebliche Schädigungen der Brückenlager. 2. Seit wann sind diese Schäden der Landesregierung jeweils bekannt? zu Frage 2: Die Brücke wurde zum 1.1.2014 von der Stadt Brandenburg an der Havel in die Baulast des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) übergeben. Da die bis dahin letzte Bauwerksprüfung 1999 durchgeführt wurde, wurde durch den LS umgehend eine Sonderprüfung beauftragt und zum Jahresende 2014 durchgeführt. Dabei wurden sicherheitsrelevante Schäden festgestellt und diese 2015 behoben. Weitere Instandsetzungen erfolgten in 2016. 2017 wurde dann eine grundlegende Schadensanalyse im Rahmen einer weiteren Sonderprüfung durchgeführt. Diese Ergebnisse offenbarten tragwerksrelevante Schädigungen der Überbauten. 3. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung hat in der Plenarsitzung im Dezember 2017 eine „Sonderprüfung“ angekündigt. Von wem wurde die Prüfung durchgeführt und welche Ergebnisse hat diese Sonderprüfung erbracht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8883 - 2 - zu Frage 3: Im Rahmen der Sonderprüfung wurden die festgestellten Schädigungen bestätigt . (s. Beantwortung Fragen 1 und 2) Die Ergebnisse wurden vom Gutachter im März 2018 vorgelegt. Im Ergebnis werden Maßnahmen vorgeschlagen, die eine vorübergehende Instandsetzung ermöglichen. 4. Sind weitere Prüfungen in Auftrag gegeben? Falls ja: Welche Prüfungen sollen durchgeführt werden? Wer wurde damit beauftragt? Wann sollen Ergebnisse vorliegen? zu Frage 4: Der Zustand des Bauwerks erfordert regelmäßige Sonderprüfungen bis ein Ersatzneubau realisiert werden kann. Zur Beurteilung der Ergebnisse wurde zusätzlich zum Ingenieurbüro GMG die Materialprüfeinrichtung der FH Mittweida hinzugezogen. Die Ergebnisse hierzu werden frühestens im Juni 2018 erwartet. 5. Wie lange wird es bis zu einem vollständigen Neubau des Brückenbauwerks dauern? Wann kann mit einer Baufreigabe des Neubaus gerechnet werden? zu Frage 5: Es kann gegenwärtig keine verlässliche Auskunft zur Realisierung eines Ersatzneubaus gegeben werden. 6. Wird im Zuge des Neubaus eine vollständige Sperrung der Strecke notwendig sein? zu Frage 6: Um die Verkehrseinschränkungen während der Bauphase eines Ersatzneubaus so gering wie möglich zu halten, wird der Bau einer temporären Behelfsbrücke geprüft . 7. Welche Zeitansätze sind für Planungs- und Prüfvorgänge (z.B. Planfeststellungsverfahren ) bis dahin angesetzt? zu Frage 7: Die Planung des Ersatzneubaus wird zurzeit vorbereitet. Eine verlässliche Zeitplanung ist erst zum Jahresende 2018 möglich. 8. Welche Kosten werden derzeit für einen Neubau veranschlagt? Wer wird diese Kosten tragen? zu Frage 8: Verlässliche Kostenschätzungen liegen noch nicht vor. Die Planungskosten werden vom Landeshaushalt übernommen. Die Baukosten teilen sich der Bund und weitere Kreuzungsbeteiligte (z.B. DB AG). Der Kostenverteilungsschlüssel wird in einer noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung festgelegt. 9. Welche Auswirkungen werden sich aus einem Neubau des Brückenbauwerks auf den Schienenverkehr ergeben? Welche Einschränkungen des Schienenverkehrs sind während der Bauarbeiten zu erwarten? zu Frage 9: Die Landesregierung ist bestrebt, die Auswirkungen für den Bahnbetrieb so gering wie möglich zu halten. Kurzfristige Sperrungen des Bahnbetriebs sind jedoch nicht auszuschließen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8883 - 3 - 10. Sind die Straßen die vom Schwerlastverkehr (beispielsweise in Ziesar, Rogäsen und Bensdorf) als Ausweichstrecke genutzt werden, nach Ansicht der Landesregierung, für diese Nutzung geeignet? zu Frage 10: Die ausgewiesene Umfahrungsstrecke unterliegt keinen Verkehrsbeschränkungen . Der nach StVZO geregelte Verkehr ist erlaubt. 11. Für welchen Zeitraum rechnet die Landesregierung aufgrund der Brückensperrung mit einer Nutzung der Ausweichstrecke durch den Schwerlastverkehr? zu Frage 11: Die Ausweichstrecke für den Schwerlastverkehr muss bis zum Abschluss der Instandsetzungsarbeiten ausgewiesen bleiben. Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. 12. Wie werden die Anwohner entlang der vom Ausweichverkehr betroffenen Strecken über den weiteren Fortgang unterrichtet? zu Frage 12: Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch regelmäßige Informationen im Rahmen des Internetauftritts des Landesbetriebs Straßenwesen. 13. Sind der Landesregierung aus den Kommunen entlang der Umfahrungsstrecke bereits Schäden aufgrund des zusätzlichen Verkehrs bekannt? Falls ja, bitte Art und Umfang der Schäden erläutern. zu Frage 13: Der Landesregierung sind bisher keine Schäden bekannt. 14. Wer haftet für Schäden (beispielsweise an kommunalen Straßen oder an Gebäuden von Anwohnern), die sich aus dem von der Brückensperrung ausgelösten Schwerlastverkehr entlang der Umfahrungsstrecke ergeben? zu Frage 14: Für die ausgewiesene Umfahrungsstrecke erfolgt keine unzulässige Verkehrsnutzung . Insofern liegen auch keine Haftungsverpflichtungen für die Ausweisung der Umfahrungsstrecke vor. zu Frage 1: Schädigungen der Brücke wurden an den Stahlbauteilen der Überbauten, den Brückenlagern und den Unterbauten festgestellt. Maßgeblich für die Sperrung sind Risse und Korrosionsbefall der Stahlbauteile des Überbaus und erhebliche Schädigungen... zu Frage 2: Die Brücke wurde zum 1.1.2014 von der Stadt Brandenburg an der Havel in die Baulast des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) übergeben. Da die bis dahin letzte Bauwerksprüfung 1999 durchgeführt wurde, wurde durch den LS umgehend ei...