Landtag Brandenburg Drucksache 6/8884 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.05.2018 / Ausgegeben: 04.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3511 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8655 Glücksspiel und Sportwetten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Brandenburgische Spielhallengesetz wurde vor fünf Jahren novelliert. Ziel des Gesetzes ist es, „den Bestand von Spielhallen zu begrenzen und ihr Erscheinungsbild so zu regeln, dass keine zusätzlichen Anreize von ihnen ausgehen, Spielerinnen und Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel angehalten werden und der Entstehung von Glücksspielsucht vorgebeugt wird.“ 1. Wie hat sich die Anzahl der Lotto-Annahmestellen in den letzten fünf Jahren entwickelt ? zu Frage 1: Die Land Brandenburg Lotto GmbH hat zum Stichtag 31.12. für die Jahre 2013 bis 2017 folgende Zahlen gemeldet: 2013: 634 2014: 644 2015: 669 2016: 663 2017: 664 2. Wie entwickelten sich die Umsätze des klassischen Lottospiels (ohne Zusatzspiele oder Glücksspirale) in diesem Zeitraum? zu Frage 2: Die von der Land Brandenburg Lotto GmbH gemeldeten Umsätze für Lotto 6 aus 49 (terrestrischer und Internetvertrieb sowie gewerblich vermittelt) für die Jahre 2013 bis 2017 beliefen sich wie folgt: 2013: 108.406.977 € 2014: 107.714.256 € 2015: 111.044.521 € 2016: 106.457.539 € 2017: 104.631.172 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8884 - 2 - 3. Wie hat sich die Anzahl der Spielhallen in den letzten fünf Jahren in Brandenburg entwickelt ? zu Frage 3: Folgende Zahlen zu Spielhallenstandorten jeweils zum 31.12. liegen vor: 2014: 212 2016: 232 2017: 219 Für die Jahre 2013 und 2015 liegen keine Zahlen vor. 4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Novellierung des Glücksspielgesetzes in Brandenburg und Entwicklung der Spielhallen? Wenn ja: welchen ? zu Frage 4: Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde das Brandenburgische Spielhallengesetz (BbgSpielhG) erlassen. In § 7 Absatz 1 BbgSpielhG ist eine Übergangsregelung für Bestandsspielhallen vorgesehen. Diese Übergangsfrist ist zum 30.06.2017 abgelaufen und wird zu einer Verringerung der Anzahl der Spielhallen führen. Die mit Ablauf der Übergangsfrist einhergehenden Schließungen von Spielhallenstandorten sind derzeit jedoch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren, sodass die Auswirkungen des Brandenburgischen Spielhallengesetzes auf die Anzahl der Spielhallen erst nach Abschluss der Verfahren beziffert werden können. 5. Wie viele legale Wettanbieter gibt es in Brandenburg? zu Frage 5: Keine. 6. Wie viele illegale Wettanbieter gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung in Brandenburg? zu Frage 6: Zu unterscheiden ist nach Online-Sportwettanbietern, die ihr Angebot im Internet vertreiben, und Wettvermittlungsstellen vor Ort im Land Brandenburg. Eine genaue Zahl von aktuell im Land Brandenburg tätigen Online-Sportwettanbietern liegt nicht vor. Laut Jahresreport 2016 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder (https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/jahresreport_2016_0.pdf s. S. 19) belief sich die Zahl der deutschsprachigen Sportwettanbieter im Dezember 2015 auf 133. Im Land Brandenburg sind derzeit acht Wettvermittlungsstellen tätig. 7. Wie hoch ist der Anteil der Einnahmen aus Sportwetten und Glücksspiel, der in die Sportförderung fließt (bitte prozentual und absolut angeben)? zu Frage 7: Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz - SportFGBbg) werden für die Zwecke der Sportförderung gemäß den §§ 3 und 7 36 Prozent der Einnahmen aus der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sportwetten des Landes, mindestens jedoch 17 Mio. € pro Jahr, bereitgestellt. Das entspricht im Jahr 2017 einem Anteil von rd. 46,4 % der Einnahmen in Höhe von rd. 36,6 Mio. €. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8884 - 3 - 8. Welche Regelung zum Betrieb von Spielbanken und Spielhallen an Sonn- und Feiertagen , insbesondere an stillen, gibt es in Brandenburg? zu Frage 8: Sonntage und nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FTG) gesetzlich anerkannte Feiertage sind gesetzlich geschützt und grundsätzlich Tage der allgemeinen Arbeitsruhe, an denen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf (§ 1 Abs. 1 und § 3 FTG). Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FTG sind an diesen Tagen jedoch Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht allgemein oder im Einzelfall zugelassen sind, erlaubt. Für den Betrieb von Spielbanken und Spielhallen hat der Landesgesetzgeber Spezialvorschriften, die so genannte Sperrzeiten bestimmen, erlassen, d. h. an den übrigen Sonn- und Feiertagen darf geöffnet sein. Der Betrieb von Spielbanken ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Brandenburg (SpielbG) i. V. m. § 7 der Spielordnungsverordnung (SpielOV) zu folgenden Zeiten nicht gestattet: - Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, - Volkstrauertag sowie Totensonntag, jeweils von 4 Uhr bis 24 Uhr, - Heiligabend von 13 Uhr bis 24 Uhr. Der Betrieb von Spielhallen ist gemäß § 4 Abs. 4 Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG) an allen Tagen im Zeitraum von 3 Uhr bis 9 Uhr untersagt. Daneben bestehen auch hier für die o. g. Feiertage Sperrzeiten, die sich wie folgt darstellen: - Karfreitag von 0 Uhr bis 9 Uhr Karsamstag, - Volkstrauertag und Totensonntag jeweils von 3 Uhr bis 9 Uhr des darauf folgenden Tages, - Heiligabend von 13 Uhr bis zum 1. Weihnachtsfeiertag 9 Uhr. 9. Welche Regelungen zum Nichtraucherschutz existieren in Spielbanken und in Spielhallen in Brandenburg? zu Frage 9: Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz - BbgNiRSchG) vom 18. Dezember 2007 (zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Januar 2016) ist das Tabakrauchen in Spielbanken und in Spielhallen in Brandenburg verboten. 10. Wie haben sich die Einnahmen der Totalisatorsteuer in den letzten fünf Jahren in Brandenburg entwickelt? zu Frage 10: Die Einnahmen aus der Totalisatorsteuer haben sich in den letzten fünf Jahren in Brandenburg wie folgt entwickelt: 2013: 107.516,30 € 2014: 121.743,93 € 2015: 125.473,02 € 2016: 113.995,72 € 2017: 104.603,67 € (Quelle: Haushaltsrechnungen 2013-2016; Jahresabschluss 2017).