Landtag Brandenburg Drucksache 6/8891 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.05.2018 / Ausgegeben: 04.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3524 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8687 Richtlinie zur Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Richtlinie Landschaftswasserhaushalt/naturnahe Gewässerentwicklung vom 26.09.2016 trat mit Wirkung zum 1.01.2016 in Kraft. Sie umfasst einen Teil B zur Förderung von Vorhaben aus ELER-Mitteln und einen Teil C zur Förderung von Vorhaben aus GAK-Mitteln. Trotz des Inkrafttretens der Richtlinie am 1.01.2016 musste die Richtlinie anschließend mehrmals geändert werden, sodass eine Vorhabenförderung erst seit dem 31.05.2017 möglich ist. Dennoch kam es aufgrund der Geschäftsbesorgung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch anschließend zu Problemen in der Prüfung und Abarbeitung bereits seit 2016 eingegangener Anträge durch die ILB, die den Bewilligungstermin seit September 2017 immer wieder verschob . Nach einem Finanzmanagementgespräch zwischen dem für Umwelt zuständigen Ministerium und der ILB Mitte März 2018 sind mittlerweile einige Anträge bewilligt bzw. sind bewilligungsreif. Dennoch befindet sich ein beträchtlicher Anteil von Anträgen zur Förderung des Landschaftswasserhaushaltes mit GAK-Mitteln aus dem Jahre 2017 in Klärung . Diese Situation ist insbesondere für die Wasser- und Bodenverbände als Vorhabenträger unbefriedigend, die einerseits die Maßnahmen rechtzeitig planten und ggf. für die Umsetzung ebenfalls Personal bereithalten. 1. Wie viele EU-Mittel aus dem ELER und wie viele GAK-Mittel stehen seit Beginn der aktuellen Förderperiode für die Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes insgesamt bereit? (bitte nach ELER- und GAK-Mittel getrennt auflisten) 2. Wie viele EU-Mittel aus dem ELER und wie viele GAK-Mittel stehen für die Umsetzung der o.g. Förderrichtlinie pro Jahr bis zum Ende der EU-Förderperiode zur Verfügung? (bitte getrennt nach ELER- und GAK-Mittel tabellarisch auflisten) Zu Frage 1 und 2: Die Richtlinie Landschaftswasserhaushalt/naturnahe Gewässerentwicklung wird aus Mitteln der EU sowie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert. In der aktuellen Förderperiode stehen insgesamt ELER-Mittel in Höhe von 67,688 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind in den Haushaltsplänen in gleichmäßigen Jahresscheiben abzubilden, d. h. jährlich Landtag Brandenburg Drucksache 6/8891 - 2 - rd. 9,67 Mio. Euro ELER-Mittel zuzüglich nationaler Kofinanzierung. Aus diesen Mitteln wird nicht nur die Förderrichtlinie, sondern werden auch Landesvorhaben finanziert, die ebenfalls den Zielstellungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landschaftswasserhaushaltes dienen. Welcher Anteil jährlich für die Förderrichtlinie bereitgestellt werden kann, steht in Abhängigkeit der jeweiligen Bedarfe der prioritären Landesvorhaben und wird erst nach Prioritätensetzung im jeweiligen Haushaltsjahr festgelegt. Für die Antragsjahre 2016 und 2017 wurde wie folgt beantragt und bereitgestellt: Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung 2016 2017 Bund EU Land Summe Bund EU Land Summe in Mio. € in Mio. € ELER Teil eingereichte Anträge 2,420 0,807 3,227 2,858 0,953 3,810 bewilligt 0,950 0,317 1,266 2,548 0,849 3,397 abgelehnt/zurückgezogen 1,471 0,490 1,961 0,310 0,103 0,413 bereitgestellte Mittel 9,000 3,000 12,000 5,298 1,765 7,063 GAK Teil eingereichte Anträge 2,561 1,708 4,269 4,297 2,865 7,162 bewilligt 2,490 1,660 4,150 0,851 0,567 1,418 abgelehnt/zurückgezogen 0,071 0,048 0,119 1,184 0,790 1,974 in Klärung 3,770 bereitgestellte Mittel 5,400 3,600 9,000 5,401 3,607 9,008 3. Standen bereits 2014 und 2015 finanzielle Mittel zur Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes zur Verfügung? Wenn ja, wie viele und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Mittel ausgereicht? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: 2014 und 2015 gab es noch keine gemeinsame Förderrichtlinie, sondern zwei getrennte. Es wurden ausnahmslos Maßnahmen nach den Vorgängerrichtlinien umgesetzt bzw. zum Abschluss gebracht. 4. Wie viele Landesmittel werden zur Kofinanzierung pro Jahr zur Verfügung gestellt? Zu Frage 4: In den Jahren 2015 bis 2018 wurden Kofinanzierungsmittel zwischen 7,6 und 9,02 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 5. Für den Teil C (GAK-Mittel) zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes befindet sich mit Stand vom 11.04.2018 (Berichterstattung MLUL Landtag Brandenburg Drucksache 6/8891 - 3 - im ALUL) nach wie vor ein Antrag aus dem Jahr 2016 in Klärung. Wann ist voraussichtlich mit einer abschließenden Bescheidung durch die ILB zu rechnen? Zu Frage 5: Die Bewilligung des Vorhabens ist erfolgt. Gleichermaßen wurden die mit Stand vom 11.04.2018 genannten sechs bewilligungsreifen Anträge des Richtlinienteils C aus dem Jahr 2016 bewilligt. Die Zuwendungsbescheide sind versandt. 6. Aus dem Jahr 2017 sind mit Stand vom 11.04.2018 (Berichterstattung MLUL im ALUL) sowohl für den Teil B als auch für den Teil C 22 Förderanträge in Klärung durch die ILB. Wann ist voraussichtlich mit einer abschließenden Bescheidung durch die ILB zu rechnen ? Zu Frage 6: Seit dem letzten Bericht zum Stand der Umsetzung am 11.04.2018 sind insgesamt 15 aus Mitteln GAK/Land zu finanzierende Anträge aus dem Jahr 2017 bewilligt. Der in Klärung stehende aus Mitteln ELER/Land zu finanzierende Förderantrag aus dem Jahr 2017 wurde abgelehnt. Es stehen noch 20 Anträge von insgesamt 7 Antragstellern vor einer endgültigen Entscheidung. Hierfür sind bis zum 18.05.2018 Unterlagen durch die Antragsteller beizubringen. Die abschließende Bescheidung ergeht bis Ende des Monats. 7. Welche Antragstermine zur Förderung von Vorhaben nach o.g. Richtlinie wird es voraussichtlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 geben? Sofern noch keine Antragstermine feststehen, wovon ist dies abhängig? Zu Frage 7: Als regulärer Antragstermin ist in der Richtlinie der 28.02. festgelegt. In diesem Jahr wird zum Antragstermin 15.07.2018 für den Teil B der Richtlinie ein Aufruf starten . Für den Teil C (GAK) stehen in diesem Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Antragstermine 2019 und 2020 werden in Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit zum 28.2. oder abweichend davon erfolgen. 8. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Antragsbearbeitung und -bewilligung durch die ILB, die aufgrund der Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der o.g. Richtlinie entstehen ? Zu Frage 8: Der Abwicklung des einschlägigen Förderverfahrens liegen ein entsprechender Rahmen- und Programmvertrag zwischen dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zugrunde. Die jährlichen Kosten ermitteln sich dabei aus einem vereinbarten Stundensatz und dem in Rechnung gestellten realisierten Aufwand. Eine Inrechnungstellung eines gesamten Förderjahrs ist noch nicht erfolgt, insofern sind bis dato gezahlte Beträge für das Förderprogramm nicht voll aussagefähig. 9. Können nach Auffassung der Landesregierung alle für die o.g. Richtlinie zur Verfügung stehenden Fördermittel bis zum Ablauf der EU-Förderperiode im Jahre 2020 durch geeignete Projekte ausgereicht werden? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Ja.