Landtag Brandenburg Drucksache 6/8903 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.06.2018 / Ausgegeben: 06.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3532 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8701 Rückzahlungen des SED-Vermögens an Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Dezember 2017 wurde gerichtlich endgültig festgestellt , dass dem Land Brandenburg ca. 31 Millionen Euro aus der Liquidation des SED- Vermögens zustehen. Frage 1: Sind diese Mittel bereits dem Land zugekommen und wie hoch sind diese Mittel ganz genau? Wenn nein, woran liegt das und wann ist mit der Zahlung zu rechnen? zu Frage 1: Am 20.06.2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) mitgeteilt, dass rd. 185 Mio. € zur Ausschüttung an die neuen Länder zur Verfügung stehen. Die Mittel sind noch nicht an das Land ausgezahlt worden. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die nach Buchstabe A Nr. 1. und 2. der VV 2008 jährlich von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zu erstellende Abrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) des Jahres 2017 übermittelt wurde. Die Übermittlung hat im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Nach Bestätigung der Plausibilität der Abrechnung durch die Länder werden die Mittel von der BvS ausgezahlt. Die genaue Höhe des auszuzahlenden Betrages ergibt sich erst durch die endgültige Abrechnung des Jahres 2017. Frage 2: Welcher Verwendung wurden diese Mittel zugefügt bzw. zu welcher Verwendung hat die Landesregierung die Mittel vorgesehen? zu Frage 2: Die Mittel sind gemäß § 20b PartG DDR zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung, investiv und investitionsfördernd für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Am 17. April 2018 hat das Kabinett über die Verwendung der angekündigten Mittel beschlossen. Bei der Verwendung der Mittel wurden die Bereiche Ausbau des Breitbandnetzes und Maßnahmen im Bereich der Erinnerungskultur/ Gedenkstätten vorrangig berücksichtigt. Die Übersicht der Projekte wurde dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit Schreiben vom 30. April 2018 übersandt . Frage 3: Wurde der Dachverband der SED-Opferverbände (UOKG) oder Untergliederungen in die Planungen der Mittelverwendung mit einbezogen, wenn ja in welcher Form, wenn nicht, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8903 - 2 - zu Frage 3: Zur Planung der Mittelverwendung wurden die Ressorts im Rahmen einer entsprechenden Abfrage aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, die den für die PMO-Mittel relevanten Verwendungskriterien des § 20b PartG DDR und der Verwaltungsvereinbarungen von 1994 und 2008 gerecht werden. MASGF, MBJS, MdF, MdJEV, MIK, MIL, MLUL, MWE und MWFK haben in eigener Verantwortung entsprechende Projekte vorgeschlagen. Das Volumen der Projekte überstieg jedoch den zur Verfügung stehenden Betrag deutlich. Daher musste eine Auswahl getroffen werden. Diese wurde durch das Kabinett mit Beschluss vom 17. April 2018 bestätigt. Die vom Dachverband der SED-Opferverbände (UOKG) an die Landesregierung gerichtete Anfrage zur Vergabe der PMO-Mittel wurde im Rahmen der Auswahlentscheidung ebenfalls geprüft. Allerdings entsprach das Vorhaben der UOKG zur Einrichtung eines Härtefallfonds zur Entschädigung von DDR- Zwangsarbeitern nicht den für die Verwendung der PMO-Mittel relevanten Kriterien. Dies wurde der UOKG mit Schreiben der Staatskanzlei vom 12. Februar 2018 mitgeteilt. Frage 4: Gibt es Entschädigungsfonds für geleistete Haftzwangsarbeit, an denen die Landesregierung durch Mittelvergabe oder strukturelle Unterstützung beteiligt ist? Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Landesregierung hier noch nicht tätig geworden? zu Frage 4: Die Rehabilitierung ehemals politisch Verfolgter erfolgt im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz sieht als Rechtsfolgen für erlittene Haft pauschal Kapitalentschädigung bzw. Opferrente vor. Für eine Haftzwangsarbeit sind in diesem Gesetz keine Entschädigungsleistungen vorgesehen . Andere Entschädigungsfonds für geleistete Haftzwangsarbeit, an denen die Landesregierung durch Mittelvergabe oder strukturelle Unterstützung beteiligt ist, existieren nicht. Frage 5: Welche finanziellen und strukturellen Hilfen erhalten die ehrenamtlichen Aufbereitungsinitiativen in Brandenburg aus Staatsmitteln? zu Frage 5: Das Land Brandenburg anerkennt den hohen Wert des Ehrenamtes und setzt sich für gute Rahmenbedingungen ein. Genau wie andere ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können auch die ehrenamtlich tätigen Aufarbeitungsinitiativen in Brandenburg von verschiedenen Maßnahmen der Landesregierung profitieren. So wurde 2013 das Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement und Anerkennungskultur gegründet. Brandenburg weist überdies ein breites Netz an Bürgerstiftungen auf, die einen weiteren wichtigen Beitrag zur strukturellen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements leisten. Auf der Internetseite www.ehrenamt-in-brandenburg.de sind ferner wichtige Informationen zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen der Landesregierung zusammengestellt. Darüber hinaus hat die Enquete-Kommission 5/1 (EK 5/1) empfohlen, für ehemals politisch Verfolgte im Sinne der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die sich in einer besonders gravierenden Notlage befinden und die über bundesgesetzliche Regelungen bzw. sonstige bestehende Hilfssysteme im Land Brandenburg keine Unterstützung unterhalten, einen Härtefallfonds einzurichten. Dafür stellt das Land jährlich im Landeshaushalt (Kapitel 01 040, Titelgruppe 61) für die Unterstützung von Opfervereinen und -verbänden, Lagergemeinschaften und Aufarbeitungsinitiativen sowie die Hilfen an ehemals politisch Verfolgte, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden, Mittel zur Verfügung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/8903 - 3 - Frage 6: Welche zukünftigen Maßnahmen zur Erinnerung und zum Ausgleich der Benachteiligungen der SED-Diktatur plant die Landesregierung? zu Frage 6: Zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 16. November 2017 „Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED- Unrechtsbereinigungsgesetze“ (DS 6/7585-B) sind durch die Landesregierung bereits verschiedene Arbeitsschritte in Vorbereitung eines Bundesrats-Initiativantrags unternommen worden. Die ebenfalls in diesem Landtagsbeschluss geforderte Bundesratsinitiative zur Aufhebung der Fristen in den Rehabilitierungsgesetzen ist bereits durch die Mitantragstellung der Landesregierung zum Entschließungsantrag des Landes Thüringen zu einer Bundesratsbefassung zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze umgesetzt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 02. Februar 2018 diese Entschließung gefasst (BRats-Drs. 743/17). Die weitere Umsetzung obliegt nun der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.