Landtag Brandenburg Drucksache 6/8904 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.06.2018 / Ausgegeben: 06.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3533 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8702 Orgellandschaft Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Brandenburg verfügt über eine reiche und noch nicht vollständig erforschte Orgellandschaft mit Instrumenten bedeutender europäischer Baumeister und zahlreichen Landorgeln verschiedener individueller Bauart. Weltweit anerkannte Orgelbaufirmen mit eigener Generationengeschichte wie die Fa. Schuke in Werder und die Fa. Sauer in Müllrose sind in Brandenburg ansässig und setzen die alte Tradition fort. Im Ergebnis einer online- Abstimmung der Stiftung Orgelklang zur „Orgel des Jahres 2017“ ging der Titel an ein Instrument aus Brandenburg - die 1880 von Johann Friedrich Gast aus Fürstenberg (heute Eisenhüttenstadt) erbaute Orgel in der mittelalterlichen Dorfkirche Ev. Kirche Fünfeichen bei Frankfurt (Oder), kürzlich wg. Holzwurm saniert von der Fa. Sauer und seit Ostern 2018 wieder voll spielbar. Seit 2017 sind Orgelbau und Orgelmusikmusik Immaterielles Kulturerbe der UNESCO. Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 gewinnt die Thematik der Orgel-Sanierung und -Modernisierung an besonderer Beachtung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel hat das Land in der laufenden Legislaturperiode aufgewendet für die Sanierung historischer Orgeln im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode? Zu Frage 1: Das Land hat für die Sanierung historischer Orgeln in der letzten Legislaturperiode rd. 104.000 € aufgewendet. Davon sind rd. 40.000 € EU-Mittel, die über die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER bereitgestellt wurden. In der laufenden Legislaturperiode werden nach derzeitigem Stand rd. 635.000 € aufgewendet. Der Förderbetrag für die laufende Legislaturperiode setzt sich aus rd. 411.000 € aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, rd. 42.500 € aus EU-Mitteln über die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER, 75.000 € aus Mitteln der Denkmalhilfe und 106.500 € aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto zusammen. 2. Wie steht das Land zur überfälligen Einstellung eines Orgelsachverständigen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8904 - 2 - Zu Frage 2: Der Landesregierung sind Forderungen bzw. Bedarfe zur Einstellung eines Orgelsachverständigen nicht bekannt. Sowohl die Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-Schlesische Oberlausitz als auch die für das Gebiet des Landes Brandenburg relevanten katholischen Bistümer Berlin, Görlitz und Magdeburg verfügen über Orgelsachverständige in den einzelnen Regionen, die von den Kirchengemeinden bei Maßnahmen an Orgeln zu beteiligen sind. Bei denkmalgeschützten Orgeln sieht das Verfahren mit den Denkmalbehörden vor, dass zunächst die Stellungnahmen der kirchlichen Orgelsachverständigen von den Kirchengemeinden für den weiteren behördlichen Abstimmungsprozess einzuholen sind. 3. Welche Fördermittel stellt das Land für den Erhalt neuerer Orgeln seit 1950 zur Verfügung ? Zu Frage 3: Für die Erhaltung neuerer Orgeln stehen die Fördermöglichkeiten zur Verfügung , die auch für historische Orgel zur Verfügung stehen. Sofern neueren Orgeln seit 1950 keine Denkmaleigenschaft zukommt, können spezifische Förderprogramme zur Substanzerhaltung von Denkmalen nicht in Anspruch genommen werden. Für die Bereitstellung von Mittel aus den Staatskirchenverträgen ist der Denkmal-status eines Kirchengebäudes bzw. seiner Ausstattungen nicht relevant. 4. Wie steht das Land aktuell zur Sanierung der Orgel der Klosterkirche in Neuruppin, die 1983 von der Firma Sauer erbaut wurde und einer Generalüberholung bedarf? Zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt, die Sanierungsmaßnahme durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO) in Höhe von 100.000 € zu unterstützen. 5. Welche Maßnahmen werden für die renovierungsbedürftige Hollenbach-Orgel in Gottberg ergriffen, die 1902 erbaut wurde? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat keine Kenntnis zum Renovierungsbedarf der Hollenbach -Orgel in Gottberg. Entsprechende Förderanträge für die Durchführung von Restaurierungsmaßnahmen sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. In welchem Rahmen unterstützt das Land den Verein „Südbrandenburgische Orgelakademie “, das bisher einzige Brandenburgische Institut zur Erforschung der Orgellandschaft in Brandenburg? Zu Frage 6: Die Landesregierung hat den Verein „Südbrandenburgische Orgelakademie“ in Bad Liebenwerda bisher bei der Durchführung von Investitionen mit Fördermitteln in Höhe von rd. 159.000 € unterstützt. Rd. 144.000 € wurden aus EU-Mitteln über die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bereitgestellt. Die Förderung umfasste bauliche Investitionen zur Unterbringung der Orgelakademie in einem ehemaligen Fabrikgebäude in Bad Liebenwerda zur Nutzung als Ausstellungs- und Experimentierraum, Seminar- und Versammlungsraum sowie als Raum für Konzerte zur Darstellung der Orgelkultur mit ihrem breiten Spektrum. Die weiteren von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellten För- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8904 - 3 - dermittel dienten der Herrichtung des Kammermusiksaales sowie der Anschaffung /Sanierung einer Kleinorgel. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat zudem dem Trägerverein der Orgelakademie Beratungs- und ggf. Förderangebote für die Durchführung von Projekten kultureller Bildung unterbreitet.