Landtag Brandenburg Drucksache 6/8922 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.06.2018 / Ausgegeben: 11.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3542 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8717 Straßenbegleitender Radweg im Bereich der Landesstraße 70 zwischen Hohenbucko Bahnhof und Hohenbucko Dorfmitte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 70 weist zwischen Hohenbucko Bahnhof und Hohenbucko Dorfmitte zum Teil lediglich eine Breite von 5 m und keine Ausweichmöglichkeit auf. Linksseitig sind bis zur Grundstücksgrenze der Wohnbebauung jedoch ca. drei bis sechs Meter freie Fläche. Der Eigentümer des Bereichs zwischen der Straße und der sonstigen Bebauung ist das Land Brandenburg, ein entsprechender straßenbegleitender Radweg wäre somit durchaus realisierbar. Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer, insbesondere Kinder und ältere Personen, zu verbessern, setzen sich viele Bürger vor Ort für einen straßenbegleitenden Radweg linksseitig vom Dorf kommend Richtung Bahnhof ein. Im Rahmen der Schulwegsicherung ist es außerdem die Pflicht der Gemeinde Hohenbucko den Kindern am Bahnhof die Voraussetzungen zu schaffen, sicher den Schulweg zur Grundschule Hohenbucko anzutreten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden Radweges im Bereich der L 70 zwischen Hohenbucko Bahnhof und Dorfmitte? 2. Bestehen bereits Planungen zur Realisierung eines solchen Projektes? 3. Beabsichtigt die Landesregierung an dieser Stelle einen straßenbegleitenden Radweg einzurichten? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Wann ist mit dem Bau eines solchen Radweges zu rechnen? zu Fragen 1 bis 3: Die Anlage eines separaten Radweges wird gemäß ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) ab einer täglichen Verkehrsbelastung von über 2.500 Kfz empfohlen. Der Abschnitt zwischen Hohenbucko und Bahnhof weist laut der im Jahr 2015 im Rahmen der 5-jährlich stattfindenden bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) eine Verkehrsbelastung von 1.235 Kfz/24 h auf. Eine Trennung der Verkehrsarten und eine Planung seitens der Straßenbauverwaltung ist nicht vorgesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8922 - 2 - 4. Welche Gespräche mit welchen kommunalen Akteuren haben zu diesem Thema wann und mit welchem Ergebnis stattgefunden? zu Frage 4: Es haben keine Gespräche zu diesem Thema stattgefunden.