Landtag Brandenburg Drucksache 6/8930 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.06.2018 / Ausgegeben: 12.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3544 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8729 Bekämpfung der Cyberkriminalität in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Internet bestimmt unser Leben in immer stärkerem Maße. Aber es ist auch ein Ort von Kriminalität. Es ist notwendig, dass in der digitalen Welt kein rechtsfreier Raum entsteht, sondern dass das Gewaltmonopol des Staates auch durch eine starke Polizeipräsenz im Netz deutlich wird. 1. Wie viele Stellen umfasst das Cyber Competence Center des LKA? zu Frage 1: Das Dezernat „Cyber-Competence-Center“ des Landeskriminalamts umfasst gegenwärtig 61 Dienstposten. 2. Sind diese Stellen alle besetzt und wenn nicht, wann erfolgt die Besetzung? zu Frage 2: Mit Stand 01.05.2018 wurden im Dezernat „Cyber-Competence-Center“ 52 Bedienstete geführt. Hinsichtlich einer vollständigen Besetzung der Dienstposten kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden, weil u. a. einige externe Besetzungsverfahren trotz wiederholter Ausschreibung bislang nicht zum Erfolg geführt haben. Darüber hinaus erfolgt die Zuweisung von Personal zu den entsprechenden Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten sowie der Prioritätensetzungen. 3. Welche Fortbildungsangebote zur Bekämpfung der Cyberkriminalität gibt es derzeit für die brandenburgische Polizei? zu Frage 3: Die Polizei des Landes Brandenburg verfügt über eine abgestimmte Aus- und Weiterbildungskonzeption zum Phänomenbereich „Cybercrime“ mit dem Ziel einer flächendeckenden Grundqualifikation für alle Organisationsebenen. Die Besonderheit liegt darin, dass einerseits Basiswissen für fast alle Polizeivollzugsbeamten (Ersteinschreiter) und andererseits Spezialwissen für nur kleine Zielgruppen vermittelt werden muss. Flexible Modulbausteine ermöglichen hier eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Rahmenbedingungen . Die Konzipierung der Weiterbildung orientiert sich grundsätzlich an dem bundesweiten Fortbildungskonzept zur Neuausrichtung der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/8930 - 2 - Im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen -Anhalt und Thüringen finden eine enge Zusammenarbeit und ein reger Austausch zu den Fortbildungsangeboten statt. 4. Wie hoch war in Brandenburg in den letzten drei Jahren die Anzahl der Straftaten nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB (onlinebasierter sexueller Kindesmissbrauch)? zu Frage 4: Delikte gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Schlüssel 131400 - Einwirken auf Kinder - erfasst. In den vergangenen drei Jahren wurden folgende Fallzahlen registriert: 2015: 64 Fälle 2016: 80 Fälle 2017: 61 Fälle. 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit den Rechtsrahmen der Polizeiarbeit zu ändern, um wirksam gegen Cyberkriminalität vorgehen zu können? zu Frage 5: Aufgrund des auch im Land Brandenburg zu verzeichnenden Anstiegs von Straftaten, die unter Nutzung des Internets begangen werden, sieht die Landesregierung grundsätzlich einen Bedarf zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten insbesondere im sogenannten Darknet. Sie begrüßt daher die Arbeit der auf Initiative der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Jahr 2017 eingerichteten Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die gegenwärtig damit befasst ist, unter Einholung von Expertenwissen einen Bericht mit konkreten Vorschlägen für mögliche Gesetzesänderungen vorzulegen. Auf die Befassungen zur Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes - als eine der in Betracht kommenden Handlungsgrundlagen - wird zudem hingewiesen. 6. Sieht die Landesregierung bei der Nutzung von sozialen Medien durch die Polizei mögliche Probleme mit dem Legalitätsprinzip und wenn ja, wie lassen sich diese Probleme lösen? zu Frage 6: Bei gezielten Ermittlungen im Internet wegen bestimmter Delikte sind die mit der Strafverfolgung befassten Personen aufgrund des in § 152 Abs. 2 und § 163 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Legalitätsprinzips gehalten, bei Wahrnehmung anderer, weniger schwerwiegender Straftaten weitere Verfahren einzuleiten. Hierdurch entsteht - bei den Strafverfolgungsbehörden aller Bundesländer - ein erheblicher Mehraufwand. 7. Sieht die Landesregierung bei einer fehlenden Präsenz der Sicherheitsbehörden im Netz die Gefahr einer sinkenden Hemmschwelle für digitale Straftaten (broken web)? zu Frage 7: Ja. Der gesellschaftliche Wandel und die Digitalisierung der Gesellschaft führen dazu, dass eine Verlagerung von polizeilich relevanten Ereignissen in Datennetzen feststellbar und eine entsprechende Weiterentwicklung der Behörde in diesem Zusammenhang vorzunehmen ist. Die Polizei des Landes Brandenburg nutzt das „World Wide Web“ (Internet) sowie andere Datennetze (bspw. Darknet) durch offene oder auch verdeckte Ermittlungshandlungen sowohl zur Gefahrenabwehr, zur Gefahrenvorsorge als auch Strafverfolgung. Die Bekämpfung aktueller Kriminalitätsphänomene im Bereich der Cybercrime erfolgt in enger länderübergreifender Abstimmung sowie der Konzentration auf Landtag Brandenburg Drucksache 6/8930 - 3 - insbesondere gesellschaftsgefährdende Bereiche, bspw. die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Verbreitung von Kinderpornografie und der Verbreitung extremistischer Propaganda. Dem gesamtgesellschaftlichen Ansatz der Cybercrime- Prävention kommt ebenso eine herausgehobene Bedeutung zum Entgegenwirken des Sinkens von Hemmschwellen durch Nutzung von Datennetzen zu. Der Landespräventionsrat Brandenburg unterstützt bereits seit längerem zahlreiche Projekte, die Cybercrime mit unterschiedlichen Ansätzen verhindern helfen.