Landtag Brandenburg Drucksache 6/8962 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.06.2018 / Ausgegeben: 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3566 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8760 Imam-Sprechstunden in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Land Berlin weitet die religiöse Betreuung für Gefangene muslimischen Glaubens aus. Seit dem ersten Quartal 2018 sollen erstmals auch zusätzlich sogenannte Imam-Sprechstunden in den Haftanstalten angeboten werden. Hierdurch wird die bisherige religiöse Betreuung, welche sich auf die Durchführung von Freitagsgebeten und religiösen Feiertagen beschränkte, erweitert. Frage 1: Wird eine religiöse Betreuung für Gefangene muslimischen Glaubens auch in Brandenburg durchgeführt? zu Frage 1: Gemäß § 81 BbgJVollzG darf Gefangenen die religiöse Betreuung durch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger nicht versagt werden. Auf Wunsch ist ihnen auch zu helfen, mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten. Bisher wurde in wenigen Fällen ausdrücklich ein Imam gefordert. Stattdessen erfolgt die religiöse Betreuung der Gefangenen muslimischen Glaubens durch die christlichen Gefängnisseelsorger . Diese haben sich hierfür zum Teil entsprechend weitergebildet. Frage 2: Wenn ja, seit wann, in welchem Umfang und in welchen Justizvollzugsanstalten? zu Frage 2: Bereits § 53 StVollzG sah die religiöse Betreuung in der auch in § 81 BbgJVollzG geregelten Form vor. Auch die oben dargestellte Praxis der Betreuung gilt in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten seit jeher. Frage 3: Wie oft finden Imam-Sprechstunden statt und in welcher Sprache? zu Frage 3: In den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg finden keine Imam- Sprechstunden statt. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für religiöse Betreuungen für Gefangene muslimischen Glaubens in Brandenburg und wer trägt diese? (Bitte aufschlüsseln nach Art, JVA und Jahr) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8962 - 2 - zu Frage 4: Es entstehen keine gesonderten Kosten für die Betreuung muslimischer Gefangener . Frage 5: Wie hoch ist der Anteil der Strafgefangenen muslimischen Glaubens im Land Brandenburg? zu Frage 5: Die Religionszugehörigkeit der Gefangenen wird nicht erhoben.