Landtag Brandenburg Drucksache 6/8968 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.06.2018 / Ausgegeben: 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3534 des Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8703 Pilzberatung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Der Pilz ist ein beliebtes Nahrungsmittel. Daher gehört es seit vielen Jahren zur menschlichen Esskultur, dass Pilze gesammelt und zubereitet werden. Leider ist es aber auch so, dass es immer wieder Vergiftungen gibt, die durch vermeintlich essbare Pilze verursacht werden. Um dem entgegen zu wirken, gibt es Pilzberater. Sie begutachten gefundene Pilze, bestimmen sie und geben gern auch Hinweise zur Zubereitung der Pilze. In Brandenburg ist diese wichtige Aufgabe ehrenamtlich organisiert, was sich jedoch zunehmend immer schwieriger darstellt. Insbesondere die Nachwuchsgewinnung für diese wichtige Aufgabe stellt die ehrenamtlichen Pilzberater vor große Probleme. Dahingegen ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das die Pilzberatung als Landesaufgabe im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ehrenamtliche Pilzsachverständige gibt es in Brandenburg? 2. Wie sind diese organisiert? Zu den Fragen 1 und 2: Die meisten ehrenamtlichen Pilzsachverständigen sind im Brandenburgischen Landesverband der Pilzsachverständigen (BLP) e.V. organisiert (www.blp-ev.de). Auf der Internetseite hat der Verein eine Mitgliederliste veröffentlicht, die aktuell 36 Mitglieder ausweist. Die Anzahl der Pilzberaterinnen und -berater, die im Brandenburgischen Landesverband der Pilzsachverständigen e. V. für Ratsuchende in Brandenburg öffentlich zur Verfügung stehen, beträgt nach Aussage des Vorsitzenden des BLP e.V. 33 Personen. Daneben gibt es auch noch die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) e.V., die ebenso ihre Mitglieder zu Pilzsachverständigen ausbildet. 8 Mitglieder des DGfM e.V. bieten in Brandenburg Pilzberatung an. 5 von ihnen sind gleichzeitig Mitglied im BLP e.V. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8968 - 2 - Prüfungen zum Pilzsachverständigen werden von den beiden bundes- bzw. landesweiten Vereinen organisiert und entsprechend abgelegt. Einheitliche Prüfungsvorschriften gibt es nicht. 3. Gibt es Schulungen oder direkte Unterstützung um Nachwuchs zu gewinnen? Zu Frage 3: Die Weiterbildung und Schulung von Vereinsmitgliedern und Interessierten sowie die Gewinnung von Nachwuchskräften sind laut Satzung Aufgaben des Brandenburgischen Landesverbandes der Pilzsachverständigen e.V., die er eigenständig organisiert und durchführt. Das Gleiche gilt für den DGfM e.V. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt jährlich finanziell auf Antrag den BLP e.V. bei dieser Tätigkeit. Im Vordergrund der Projekttätigkeit stehen dabei die jährlich stattfindenden Exkursionen, verbunden mit Weiterbildungsvorträgen von Experten sowie das Ausarbeiten und zur Verfügung stellen von Informations- und Aufklärungsmaterial in Form von Merkblättern. Nach Einschätzung des Vorsitzenden des BLP e.V. gestaltet sich die Nachwuchsgewinnung sehr schwierig. 4. Bekommen die Pilzsachverständigen eine Aufwandsentschädigung für diese wichtige Tätigkeit? Zu Frage 4: Einige wenige der Pilzsachverständigen werden über Honorarvereinbarungen, die sie direkt mit den jeweiligen Verwaltungen der Landkreise bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen haben, finanziell gering entschädigt. 5. Erfolgt eine Unterstützung ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern? Wenn nicht, ist diese geplant? Zu Frage 5: Eine gesetzliche Regelung zur Pilzberatung, wie sie aktuell nur aus Mecklenburg -Vorpommern bekannt ist, wird derzeit von der Landesregierung Brandenburg nicht geplant.