Landtag Brandenburg Drucksache 6/8970 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.06.2018 / Ausgegeben: 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3537 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8706 Hilfen nach Starkregen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Presse war zu entnehmen, dass nach den Starkregenereignissen im Jahr 2017 etwa 40 Mio. € für betroffene Landwirte in Form von Soforthilfen zu Verfügung gestellt worden seien. Frage 1: In welchen Landkreisen wurden diese Mittel zur Verfügung gestellt? Frage 2: Wie viele landwirtschaftliche Unternehmen erhielten jeweils diese Hilfen und in welcher Höhe? Frage 3: Wann wurden diese Mittel ausgezahlt? Frage 4: Wie wurden die Landwirtschaftsunternehmen auf diese Hilfsmöglichkeit aufmerksam gemacht? Frage 5: Sollen noch weitere Mittel ausgezahlt werden, bzw. gibt es noch zu erledigende Hilfszahlungen, wenn ja wie viele, in welcher Höhe und in welchen Regionen/ Landkreisen ? Frage 6: Welche Ursachen gibt es, wenn Anträge bisher nicht abschließend bearbeitet oder abgelehnt wurden? Zu Frage 1 bis 6: Die widrigen Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 haben in mehreren Regionen des Landes zu hohen Ernteausfällen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen geführt. Am 11. August 2017 wurde mit den Vertretern der Landkreise die Notwendigkeit einer Unterstützung diskutiert. Anschließend haben die Landkreise in einem einheitlichen Verfahren die Betroffenheit aller Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau festgestellt. Betroffene Unternehmen konnten auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von staatlichen Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse Anträge zur Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung stellen. Für die Bekanntmachung der Fördermaßnahme wurden zusätzlich zur Information über die Landkreise die üblichen Wege wie Information im Internet (bereits seit 2017), Pressemitteilungen und Information über die Verbände genutzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8970 - 2 - Rechtsgrundlage für die Gewährung der finanziellen Unterstützung bilden die Landeshaushaltsordnung sowie die Nationale Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse, die von der Europäischen Kommission am 29. Juni 2015 genehmigt wurde. Zur Festlegung der Voraussetzungen für die finanzielle Hilfe sowie des Verwaltungsverfahrens wurde am 27. November 2017 die "Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017" für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen in Kraft gesetzt. Mit Genehmigung des Nachtragshaushaltes durch den Landtag am 8. März 2018 standen die Mittel zur Verfügung. Anträge konnten bis zum 20. Februar 2018 gestellt werden, am 18. April 2018 wurden die ersten Bewilligungen versendet. Dafür wurden der Investitionsbank des Landes Brandenburg Mittel von bis zu 20 Millionen EURO zur Verfügung gestellt. Die Mittel können von Betroffenen aus allen Landkreisen gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Da Bewilligung und Auszahlung noch nicht abgeschlossen sind, können noch keine abschließenden Angaben gemacht werden.