Landtag Brandenburg Drucksache 6/8971 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.06.2018 / Ausgegeben: 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3552 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8745 Windkraftausbau in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Regionalplanung sorgt für eine Konzentration der Windenergienutzung in Brandenburg. Es handelt sich dabei um eine Gebietsplanung und nicht um eine Anlagenplanung. Das heißt: In den Regionalplänen werden geeignete Gebiete für die Windenergienutzung (WEG) ausgewiesen; außerhalb dieser Gebiete wird die Windenergienutzung ausgeschlossen. Um Anlagen für die Windenergienutzung (WEA) zu bauen, ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Für jede Anlage müssen standortkonkrete Genehmigungsanträge gestellt und entsprechende Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Im Genehmigungsverfahren wird eine Vielzahl von Punkten geprüft. Eine Genehmigung setzt unter anderem voraus, dass sich die betreffende Anlage innerhalb eines regionalplanerisch ausgewiesenen Gebietes für die Windenergienutzung befindet. Regionalpläne enthalten jedoch keine Vorgaben im Sinne eines „Plansolls" für die Anzahl, die Leistung oder die Standorte von Anlagen. Aus bereits abgeschlossenen bzw. laufenden Genehmigungsverfahren lassen sich lediglich Informationen über die vorhandenen oder beantragten Anlagen inklusive deren Leistung ermitteln. 1. Wie viele Windkraftanlagen sollen durch die Umsetzung der aktuell gültigen bzw. der noch zu beschließenden Regionalpläne in Brandenburg errichtet werden? (Bitte nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen aufschlüsseln sowie die jeweilige Leistung angeben) 2. Wie viele Anlagen davon sollen im Wald errichtet werden? (Bitte nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen aufschlüsseln sowie die jeweilige Leistung angeben) zu Fragen 1 und 2: Die gewünschten Informationen sind aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht verfügbar. 3. Wie viel Waldfläche soll hierfür umgewandelt werden? (Bitte in Hektar nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen aufschlüsseln sowie den Prozentanteil der umzuwandelnden Fläche am jeweiligen Waldgebiet angeben) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8971 - 2 - zu Frage 3: Pro WEA, die im Wald errichtet werden, sind nach Auswertungen des Landesbetriebs Forst Brandenburg dauerhaft 0,23 ha Wald umzuwandeln und während der Bauphase zeitweilig 0,61 ha. Dauerhafte Waldumwandlungen werden 1:1 durch die Neuanlage von Wald kompensiert. Zeitweilige Waldumwandlungen fallen nach der Inanspruchnahme in die Waldeigenschaft zurück und werden beispielsweise durch waldverbessernde Maßnahmen ausgeglichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie viele Windkraftanlagen wurden zum Stichtag 31.12.2017 in Brandenburg im Wald errichtet? (Bitte nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen aufschlüsseln sowie die Größe der hierfür umgewandelten Fläche und ihren Prozentanteil am jeweiligen Waldgebiet angeben) zu Frage 4: Nach Recherchen des LfU wurden zum Stichtag 31.12.2017 im Wald 348 WKA betrieben: RPG Havelland- Fläming 132 Lausitz- Spreewald 211 Oder- Spree 1 Prignitz- Oberhavel 4 Landkreis/ kreisfreie Stadt Teltow- Fläming 120 Cottbus 20 Oder- Spree 1 Ostprignitz- Ruppin 1 Potsdam- Mittelmark 12 Dahme- Spreewald 65 Prignitz 3 Elbe-Elster 44 Oberspreewald- Lausitz 63 Spree-Neiße 19 Im Länderinformationssystem-Anlagen (LIS-A) werden nur Daten erfasst, die für die immissionsschutz - und abfallrechtliche Überwachung durch das LfU benötigt werden. Es werden keine isolierten Daten zu den umgewandelten Wald- oder Ersatzaufforstungen erhoben. Zur durchschnittlichen Waldumwandlung pro Anlage siehe Antwort auf die Frage Nr. 3. 5. In wie vielen Fällen bisher wurde der im Windkrafterlass empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung unterschritten? (Bitte die Orte, die Anzahl der Anlagen sowie den Abstand zur Wohnbebauung aufgeschlüsselt nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen angeben) zu Frage 5: Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da der Abstand zwischen WEA und Wohnnutzungen nicht statistisch erfasst wird und sich nicht mit verhältnismäßigem Aufwand ermitteln lässt. 6. In wie vielen Fällen soll der im Windkrafterlass empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung nach der Umsetzung der aktuell gültigen bzw. der noch zu beschließenden Regionalpläne in Brandenburg unterschritten werden? (Bitte die Orte, die Anzahl der Anlagen sowie den Abstand zur Wohnbebauung aufgeschlüsselt nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen angeben) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8971 - 3 - zu Frage 6: In allen Regionen wird in den neuen Regionalplänen für neue Windeignungsgebiete der Mindestabstand von 1.000m zu zusammenhängenden Wohnsiedlungen eingehalten . In drei Regionen sind Abstände von 750 bzw. 800 m rechtwirksam bzw. geplant, um bereits vorhandene WEA und kommunale Planungen in die Kulisse der WEG zu integrieren und an bereits akzeptierten Standorten ein Repowering zu ermöglichen. Damit gehen die Regionalpläne vorsorgend über die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinaus. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. In wie vielen Fällen sollen nach der Umsetzung der aktuell gültigen bzw. der noch zu beschließenden Regionalpläne in Brandenburg Orte in einem Winkel von über 180 Grad von Windkraftanlagen umbaut werden? (Bitte die Orte sowie die Anzahl der Anlagen aufgeschlüsselt nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen angeben) Wie bewertet die Landesregierung diese Situation für die Einwohner? zu Frage 7: Dies ist in drei Regionen in insgesamt 10 Orten der Fall: In der Planungsregion Prignitz-Oberhavel sind im Landkreis Prignitz um die Orte Blüthen, Waterloo und Neu Schrepkow in einem Kreissegment von über 180° Bestandsanlagen vorhanden. In Blüthen werden drei, in Waterloo 14 und in Neu Schrepkow vier bestehende WEA, die über die 180° hinausreichen, in die aktuell geplanten WEG einbezogen. In der Planungsregion Havelland-Fläming sind im Landkreis Havelland um die Ortsteile Etzin (Stadt Ketzin/Havel) und Neukammer (Stadt Nauen) in einem Kreissegment von über 180° Bestandsanlagen vorhanden. In Etzin wurden zwei bestehende WEA, die über die 180° hinausreichen, in die rechtswirksamen WEG einbezogen. In der Region Uckermark-Barnim sind WEG im rechtswirksamen Regionalplan ausgewiesen , die im Landkreis Uckermark in den Orten Falkenwalde/Kleinow, Wittenhof, Schenkenberg und Dauertal sowie im Landkreis Barnim in dem Ort Albertshof ein Kreissegment von 180° überschreiten. Drei Bestandsanlagen, die für die Orte Schenkenberg und Dauertal über die 180° hinausreichen, wurden in ein gemeinsames WEG einbezogen. Zur künftigen Anzahl der Windenergieanlagen in den anderen Windeignungsgebieten, die über die 180° hinausreichen, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die inhaltliche Bewertung ist durch die jeweilige Regionale Planungsgemeinschaft als verantwortliche Trägerin der Regionalplanung erfolgt. Bereits während der Regionalplanaufstellung werden die unterschiedlichen Gegebenheiten der Regionen (z. B. Bestand an Windenergieanlagen) durch Kriterienkataloge mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen berücksichtigt. Anhand der im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Hinweise prüft die Regionale Planungsgemeinschaft, ob dieses Planungskonzept zu einem tragfähigen Regionalplan geführt hat. Dies wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses der Regionalen Planungsgemeinschaft über den Regionalplan abschließend entschieden. Eine inhaltliche Bewertung dieser Abwägung steht der Landesregierung nicht zu, da die Genehmigung der Regionalpläne ausschließlich eine Rechtsprüfung beinhaltet. 8. Wie viele Windkraftanlagen sind aktuell in Brandenburg für den Rückbau registriert? (Bitte nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen aufschlüsseln sowie die jeweilige Leistung angeben) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8971 - 4 - zu Frage 8: Eine Registrierung von zum Rückbau vorgesehenen Anlagen erfolgt nicht. 9. Wo werden die ausgedienten Windkraftanlagen aus Brandenburg aktuell recycelt? (Bitte den Bundesland bzw. die Bundesländer und die Recycling-Unternehmen angeben sowie deren Recycling-Konzept kurz beschreiben) zu Frage 9: Hierzu liegen keine Informationen vor.