Landtag Brandenburg Drucksache 6/8977 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.06.2018 / Ausgegeben: 18.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3560 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8753 Brand von Windkraftanlagen VIII Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Land Brandenburg sind in den Jahren 2011 bis 2015 sieben Brände von Windkraftanlagen auf Grund der Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 6/3725 von der Landesregierung mitgeteilt worden. 1. Hat es seit dem Jahr 2015 weitere Brände in Verbindung mit Windkraftanlagen im Land Brandenburg gegeben? zu Frage 1: Für den Zeitraum ab dem Jahr 2015 liegen der Landesregierung keine Daten vor. Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1466 (Drucksache 6/3725) wurde darauf verwiesen, dass keine Meldepflicht für Betreiber bei Unfällen bzw. technischen Zwischenfällen aus bauordnungsrechtlicher Sicht besteht. Die Aufgabenerfüllung des örtlichen Brandschutzes, worunter Brandereignisse in oder an „Windkraftanlagen“ zu fassen sind, obliegt gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten. Eine Meldepflicht der örtlichen Aufgabenträger gegenüber der Landesregierung besteht für diese Art von Brandereignissen nicht. 2. Wenn ja, in welchem Landkreis, in welchem Ort, an welchem Datum und was war jeweils die Brandursache? zu Frage 2: Siehe Beantwortung zu Frage 1. 3. Wenn ja, haben die Windkraftanalagen im Wald, am Waldrand oder auf dem freien Feld gestanden? zu Frage 3: Siehe Beantwortung zu Frage 1.