Datum des Eingangs: 17.03.2015 / Ausgegeben: 23.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/898 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 286 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/621 Gewährleistung des Hochwasserschutzes und Deichbaus an der Elbe im Raum Mühlberg/Elbe Wortlaut der Kleinen Anfrage 286 vom 16.02.2015: Dass der technische und vorbeugende Hochwasserschutz an der Elbe im Raum Mühlberg/Elbe dringend verbessert werden muss, zeigte u.a. das Elbehochwasser im Jahr 2013. Insbesondere geht es darum, einzelne Deichabschnitte grundhaft zu sanieren und zurückzuverlegen sowie Retentionsflächen anzulegen. Ohne eine zügige Planung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen kann kein wirksamer Hochwasserschutz für die betroffenen Bürger und Unternehmen im Raum Mühlberg/Elbe gewährleistet werden. In der letzten Stadtverordnetenversammlung in Mühlberg/Elbe wurde nach einem Sachstandsbericht eines Vertreters des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz deutlich, dass sich dringend notwendige Sanierungs- und Neubauvorhaben zeitlich verzögern werden bzw. ein Baubeginn in der Förderperiode 2014-2020 unwahrscheinlich ist. Hiergegen gibt es in der Region entschiedenen Protest und absolutes Unverständnis seitens der Betroffenen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Teilobjekte gibt es insgesamt im Raum Mühlberg/Elbe, um einerseits den technischen und andererseits den vorbeugenden Hochwasserschutz entlang der Elbe zu gewährleisten? 2. Wann begann jeweils das Verfahren der Planfeststellung für die o.g. Teilobjekte und wie ist der aktuelle Stand der einzelnen Verfahren? 3. Wann liegt nach Einschätzung der Landesregierung das Baurecht für die jeweiligen Teilobjekte vor und wann wird voraussichtlich mit dem Bau und der Umsetzung der jeweiligen Deichabschnitte begonnen? 4. Das Teilobjekt 3 (Deichabschnitt zwischen Brottewitz und Mühlberg) soll voraussichtlich erst 2024/25 fertiggestellt sein. Einige Teilabschnitte wurden sogar zurückgestellt. Um welche Teilabschnitte bzw. -maßnahmen handelt es sich im Einzelnen und welches sind die jeweiligen Gründe für die Zurückstellung ? 5. Vorbereitende Arbeiten für das Teilobjekt 4 (Sanierung des Elbdeichabschnitts zwischen Borschütz und Gaitzsch), wie z.B. die Erhebung von Grundlagendaten oder die Erarbeitung technischer und naturschutzfachlicher Arbeiten, wurden bereits nach dem Elbehochwasser 2002 begonnen und durchgeführt. Bis heute ist eine Sanierung dieses Elbdeichabschnitts nicht erfolgt. Nach Auskunft der Landesregierung in Drucksache 5/8655 soll mit dem Los 1 des Teilobjekts 4 erst im Anschluss an das Teilobjekt 3 begonnen werden. Los 2 des Teilobjekts 4 umfasst darüber hinaus den Rückbau von drei Abschnitten des Altdeiches sowie die Schaffung einer Überschwemmungsfläche durch den Neubau eines 2.915m langen Deichabschnitts . Die Landesregierung gab in Drucksache 5/8655 an, dass von einem Baubeginn des Teilobjekts 4 nicht vor 2017 auszugehen ist. a) Wie bewertet die Landesregierung den langen Planungsprozess des Teilobjekts 4, ohne das bislang ein verbesserter Hochwasserschutz realisiert wurde? b) Wurde mit dem Planfeststellungsverfahren im IV. Quartal 2014 begonnen ? Wenn nein, warum nicht, und wann wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet? c) Wann ist nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Baubeginn des Teilobjekts 4 zu rechnen? 6. Wird die bei Borschütz geplante Retentionsfläche als Polder oder als Überflutungsfläche mit Zu- und Ablauf geplant? Welche konkrete Entlastungswirkung würde ein Polder bzw. eine Überschwemmungsfläche mit Zu- und Ablauf bringen? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch zukünftig eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieses Retentionsraumes möglich bleibt? 7. Die Schaffung von Retentionsflächen und ihre Überflutung im Falle eines Hochwassers ist u.U. mit der Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden. Die Landwirte gewährleisten im Katastrophenfall den Schutz der Unterlieger. Welche Modelle prüft die Landesregierung derzeit, um ggf. betroffene Landwirte im Falle der Flutung ihrer Flächen im Hochwasserfall zu entschädigen? 8. Für welche Teilobjekte bzw. ihrer Teilabschnitte besteht die Gefahr, dass die Rechtskraft eines bereits gültigen Planfeststellungsbeschlusses erlischt? 9. In Folge des Hochwassers 2013 wurden zusätzlich zu den bestehenden Planungen Sofortmaßnahmen an besonders geschädigten Deichabschnitten im Raum Mühlberg/Elbe notwendig. Welche einzelnen Maßnahmen wurden zur Schadstellenbeseitigung bislang unternommen und welche Arbeiten sind noch offen? 10. Hält die Landesregierung die Erarbeitung eines „Landesprogramms Hochwasserschutz “ nach wie vor für entbehrlich, mit dem dargestellt wird, wie a) die Unterhaltung bereits vorhandener technischer HochwasserschutzBauwerke , b) der Bau bzw. die Sanierung von Deichen und c) weitere Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche sowohl finanziell als auch personell bis 2020 abgesichert werden? Wenn ja, warum? 11. Nach § 97 Absatz 1 Satz 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes soll die Pflege der Grasnarbe von Deichen und der Deichschutzstreifen in erster Linie durch Schafbeweidung erfolgen. Zudem hat sich der Landtag Brandenburg in der 5. Wahlperiode einstimmig am 03.04.2014 dafür ausgesprochen, dass der Deichpflege mittels Schaf- und Ziegenhaltung künftig eine größere Bedeutung beigemessen werden muss. Im Bericht des damaligen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zum o.g. Landtagbeschluss in Drucksache 5/8766-B gab die Landesregierung an, dass in den Ausführungsvorschriften zur Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung die Regelung aufgenommen wurde, dass für die Pflege der Grasnarbe von Deichen und Deichschutzstreifen möglichst Schäfereibetriebe zu binden sind. In den Fällen, in denen die Deichpflege nicht an Schäfereibetriebe vergeben wird, ist dies gesondert zu begründen. a) Ist der Landesregierung bekannt, ob bestehende Pflegeverträge mit Schäfereien von Gewässerunterhaltungsverbänden gekündigt wurden ? Wenn ja, von welchen Wasser- und Bodenverbänden wurden entsprechende Verträge zur Deichpflege seit der Änderung der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung gekündigt? b) Wie haben die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände die Kündigung begründet? c) Wurden von den Gewässerunterhaltungsverbänden anschließend neue Pflegeverträge mit Schäfereibetrieben abgeschlossen? Wenn ja, welche Gewässerunterhaltungsverbände haben nach Kündigung neue Pflegeverträge mit Schäfereibetrieben abgeschlossen? d) Wie hoch sind die vertraglich vereinbarten Pflegesätze, die die Gewässerunterhaltungsverbände den Schäfereibetrieben derzeit zahlen? (bitte auflisten) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat seit dem Oderhochwasser 1997 rund 435 Mio. Euro in die Sanierung und den Neubau von Hochwasserschutzanlagen investiert. Jährlich werden rund 30 Mio. Euro für den konzeptionellen und investiven Hochwasserschutz in Brandenburg aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln eingesetzt. Im Focus stehen die beiden Elbabschnitte auf brandenburgischem Gebiet im Raum Mühlberg und bei Wittenberge ebenso wie die Deichanlagen entlang der Oder, zukünftig verstärkt auch die Nebenflüsse, wie bspw. die Schwarze Elster. Insgesamt konnten bisher rund 250 km Deiche saniert werden. Im Hochwasser 2013 haben sich diese Investitionen bewährt. Die Landesregierung setzt ihre Anstrengungen für einen verbesserten Hochwasserschutz für die hochwassergefährdeten Kommunen in Brandenburg mit besonderem Nachdruck fort. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die personelle Ausstattung im landesweiten Hochwasserschutz verbessert und finanzielle Mittel bereitgestellt. Dies wird dazu beitragen, die Investitionsvorhaben im Raum Mühlberg, aber auch andernorts schneller in die Umsetzung zu bringen. Bei den Hochwasserschutz- und Deichanlagen in und um Mühlberg/Elbe im Landkreis Elbe/Elster handelt es sich um einen Elbabschnitt mit einer Länge von ca. 20 km auf Brandenburger Landesgebiet, deren über hundert Jahre alten Deiche beim Hochwasser 2002 erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nachfolgend wurden die Schäden des gesamten Elbabschnittes erfasst und die entsprechenden Planungen beauftragt. Die in den Folgejahren ab 2010 sanierten Deiche (bis Ende 2014 insgesamt ca. 8 km, entsprechend 40 %) und Hochwasserschutzanlagen insbesondere im Hafenbereich von Mühlberg haben beim Hochwasser 2013 ihre Bewährungsprobe bestanden. Bei den noch unsanierten Abschnitten vor allem im Bereich zur Landesgrenze zu Sachsen zeigten sich dagegen im Hochwasser 2013 Schwachstellen. Einige konnten bereits während des Hochwassers mit Ad-hoc-Baumaßnahmen gesichert werden , einige nach einer technischen Planung. In diesem Jahr soll diese Schwachstellenbeseitigung abgeschlossen werden. Aber unabhängig von der Schwachstellenbeseitigung sind grundhafte Sanierungen der Altdeiche in verschiedenen Abschnitten geplant, die aufwendiger Planverfahren (Planfeststellungsverfahren) bedürfen und dann schrittweise auch realisiert werden. Frage 1: Welche einzelnen Teilobjekte gibt es insgesamt im Raum Mühlberg/Elbe, um einerseits den technischen und andererseits den vorbeugenden Hochwasserschutz entlang der Elbe zu gewährleisten? Frage 2: Wann begann jeweils das Verfahren der Planfeststellung für die o.g. Teilobjekte und wie ist der aktuelle Stand der einzelnen Verfahren? Frage 3: Wann liegt nach Einschätzung der Landesregierung das Baurecht für die jeweiligen Teilobjekte vor und wann wird voraussichtlich mit dem Bau und der Umsetzung der jeweiligen Deichabschnitte begonnen? zu Frage 1 bis 3: Im Raum Mühlberg gibt es auf dem Gebiet des Landes Brandenburg 4 Teilobjekte (TO) mit insgesamt 8 Losen. Die 4 Lose des TO 3 sind darüber hinaus in 13 Abschnitte unterteilt. Eine Übersichtskarte der Teilobjekte, Lose und Abschnitte ist als Anlage beigefügt. Teilobjekt Los Planungsstand (Geplante) Umsetzung 1 Stehla bis Altbelgern 1 2 Sofortmaßnahme Plangenehmigung erfolgt 2002 2004 2 Altbelgern bis Brottewitz 1-2 PFV läuft Nach Vorliegen des Baurechts 3 Brottewitz bis Seeschleuse Mühlberg 1-4 PFB 2010 erfolgt Bis 2017 4 Seeschleuse Mühlberg bis Landesgrenze zu Sachsen bei Gaitzschhäuser 1-2 PFV ab 2016 geplant Nach Vorliegen des Baurechts Eine Einschätzung, wann die noch laufenden Genehmigungsverfahren mit einem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen werden können und Baurecht hergestellt sein wird, ist für die noch offenen Planfeststellungsverfahren sehr schwierig. Je nach Anzahl und Umfang der Einwendungen kann die Zeit für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens enorm differieren. Vor diesem Hintergrund sind keine verbindlichen Aussagen möglich. Frage 4: Das Teilobjekt 3 (Deichabschnitt zwischen Brottewitz und Mühlberg) soll voraussichtlich erst 2024/25 fertiggestellt sein. Einige Teilabschnitte wurden sogar zurückgestellt . Um welche Teilabschnitte bzw. -maßnahmen handelt es sich im Einzelnen und welches sind die jeweiligen Gründe für die Zurückstellung? zu Frage 4: Die Frage der Reihenfolge der Planung und Realisierung einzelner Bauabschnitte richtet sich nach der Gefährdungslage. Im konkreten Fall war ursprünglich wegen der beim Hochwasser 2013 erkannten Gefahrenlage beabsichtigt, den Abschnitt TO 2 (Abschnitt von Martinskirchen bis Brottewitz) zeitlich vorzuziehen und dafür in TO 3 das Los 1 der Abschnitte 3.3.1 und 3.3.2. zeitlich nach hinten zu schieben. Durch den Einsatz zusätzlichen Personals und der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel ist jetzt beabsichtigt, sowohl die Ausführungsplanung zu TOP 3 zeitnah zu erstellen und die Vergabe durchzuführen als auch die Planung zu TO 2 abzuschließen. Frage 5: Vorbereitende Arbeiten für das Teilobjekt 4 (Sanierung des Elbdeichabschnitts zwischen Borschütz und Gaitzsch), wie z.B. die Erhebung von Grundlagendaten oder die Erarbeitung technischer und naturschutzfachlicher Arbeiten, wurden bereits nach dem Elbehochwasser 2002 begonnen und durchgeführt. Bis heute ist eine Sanierung dieses Elbdeichabschnitts nicht erfolgt. Nach Auskunft der Landesregierung in Drucksache 5/8655 soll mit dem Los 1 des Teilobjekts 4 erst im Anschluss an das Teilobjekt 3 begonnen werden. Los 2 des Teilobjekts 4 umfasst darüber hinaus den Rückbau von drei Abschnitten des Altdeiches sowie die Schaffung einer Überschwemmungsfläche durch den Neubau eines 2.915m langen Deichabschnitts . Die Landesregierung gab in Drucksache 5/8655 an, dass von einem Baubeginn des Teilobjekts 4 nicht vor 2017 auszugehen ist. a) Wie bewertet die Landesregierung den langen Planungsprozess des Teilobjekts 4, ohne das bislang ein verbesserter Hochwasserschutz realisiert wurde? b) Wurde mit dem Planfeststellungsverfahren im IV. Quartal 2014 begonnen? Wenn nein, warum nicht, und wann wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet? c) Wann ist nach Kenntnis der Landesregierung mit dem Baubeginn des Teilobjekts 4 zu rechnen? zu Frage 5: Das TO 4 gehört zu den besonders aufwendigen und durch zahlreiche Nutzungskonflikte geprägten wasserbaulichen Projekten. Im Rahmen der Planverfahren muss noch mit den Einwendungen der betroffenen Kommunen, Eigentümer und Landnutzer gerichtsfest umgegangen werden. Dies erfordert konkrete Analysen, Planentwürfe und immer wieder Abstimmungen. Gemessen an der Komplexität dieses Teilobjekts befindet sich der Planungsprozess für das TO 4 in Mühlberg im Bereich des für derartige Vorhaben üblichen Zeitrahmens. Nach der Klärung der offenen Fragen mit einem Landnutzer wird der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Eine Einschätzung der Verfahrensdauer ist aus den bereits genannten Gründen (sh. Antwort zu Frage 3) sehr schwierig. Vor diesem Hintergrund sind keine verbindlichen Aussagen zum Baubeginn möglich. Frage 6: Wird die bei Borschütz geplante Retentionsfläche als Polder oder als Überflutungsfläche mit Zu- und Ablauf geplant? Welche konkrete Entlastungswirkung würde ein Polder bzw. eine Überschwemmungsfläche mit Zu- und Ablauf bringen? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch zukünftig eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieses Retentionsraumes möglich bleibt? zu Frage 6: Die derzeitige Planung sieht die im Zuge der Deichrückverlegung bei Borschütz ausgewiesene Fläche als Überflutungsfläche vor. Im Rahmen erweiterter Untersuchungen und des anstehenden Planfeststellungsverfahrens werden aber auch andere Varianten, wie bspw. die Einrichtung eines gesteuerten Polders, geprüft, um zu klären, wie weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche möglich ist. Frage 7: Die Schaffung von Retentionsflächen und ihre Überflutung im Falle eines Hochwassers ist u.U. mit der Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden. Die Landwirte gewährleisten im Katastrophenfall den Schutz der Unterlieger. Welche Modelle prüft die Landesregierung derzeit, um ggf. betroffene Landwirte im Falle der Flutung ihrer Flächen im Hochwasserfall zu entschädigen? zu Frage 7: Prinzipiell sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Hochwasser -Rückhalteanlagen und Deichrückverlegungen Entschädigungsregelungen bei Flächeninanspruchnahme für den Hochwasserschutz abzuprüfen und ggf. zu regeln; unmittelbare Entschädigungsmodelle prüft die Landesregierung derzeit nicht. Frage 8: Für welche Teilobjekte bzw. ihrer Teilabschnitte besteht die Gefahr, dass die Rechtskraft eines bereits gültigen Planfeststellungsbeschlusses erlischt? zu Frage 8: Es besteht keine Gefahr, dass für Teilabschnitte bzw. Teilobjekte die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses erlischt. Frage 9: In Folge des Hochwassers 2013 wurden zusätzlich zu den bestehenden Planungen Sofortmaßnahmen an besonders geschädigten Deichabschnitten im Raum Mühlberg /Elbe notwendig. Welche einzelnen Maßnahmen wurden zur Schadstellenbeseitigung bislang unternommen und welche Arbeiten sind noch offen? zu Frage 9: Während und nach dem Hochwasser 2013 wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr Sofortmaßmaßnahmen an besonders gefährdeten Deichschadstellen und zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Deichanlagen zur Deichverteidigung (Zuwegung ) erforderlich. Verschiedene Sofortmaßnahmen konnten sofort noch während des Hochwasserereignisses, ohne technische Planungen, umgesetzt werden. Für folgende komplexeren Sofortmaßnahmen wurden technische Planungen erstellt : - Schadstellenbeseitigung der Einzelsickerstellen von Gaitzsch (TO4) bis Stehla (TO1) auf ca.17 Km, - Schadstellenbeseitigung und Herstellung Deichverteidigungsweg von Borschütz bis Wildes Haus und Borschütz bis Denkmal (TO4), - Schadstellenbeseitigung und Herstellung Deichverteidigungsweg von Obstgarten Martinskirchen bis Kirschallee und Kirschallee bis Altbelgern (TO2). Die Bauausführung ist für Sommer 2015 vorgesehen. Der Wertumfang der Maßnahmen bemisst sich auf rund 1,4 Mio. Euro. Frage 10: Hält die Landesregierung die Erarbeitung eines „Landesprogramms Hochwasserschutz “ nach wie vor für entbehrlich, mit dem dargestellt wird, wie a) die Unterhaltung bereits vorhandener technischer Hochwasserschutz-Bauwerke, b) der Bau bzw. die Sanierung von Deichen und c) weitere Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche sowohl finanziell als auch personell bis 2020 abgesichert werden? Wenn ja, warum? zu Frage 10: Mit der Hochwasserrisikomanagementplanung für Elbe und Oder und der untersetzenden regionalen Maßnahmenplanung für insgesamt 9 Teileinzugsgebiete erarbeitet die Landesregierung bereits ein umfassendes Maßnahmenprogramm für den Hochwasserschutz. Es baut auf allen bisherigen landesweiten Aktionsprogrammen und Planungen, wie dem Oderdeichbauprogramm und dem Masterplan Elbe auf und ist an alle Hochwasserschutz-Akteure, Zuständigen und Betroffenen gerichtet. Die Hochwasserrisikomanagementplanung bildet die fachliche Grundlage für die Prioritätensetzung der Landesregierung im Hochwasserschutz. Die Durchführung der Unterhaltung und Bedienung der Hochwasserschutzanlagen einschließlich der dazugehörigen wasserbaulichen Anlagen ist den Gewässerunterhaltungsverbänden im Rahmen der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) übertragen worden. Diese Aufgabe ist nach Maßgabe des § 97 Brandenburgisches Wassergesetz umzusetzen. Die Ressourcenbereitstellung zur Unterhaltung, Sanierung und zum Bau von Hochwasserschutzanlagen erfolgt im Rahmen der Prioritätensetzung der Landesregierung . Im aktuellen Haushaltsplanentwurf sind gemäß den Festlegungen im Koalitionsvertrag entsprechende Stellenzuwächse eingeplant. Zusätzlich dazu wird es einen Einstellungskorridor für Nachwuchskräfte geben. Frage 11: Nach § 97 Absatz 1 Satz 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes soll die Pflege der Grasnarbe von Deichen und der Deichschutzstreifen in erster Linie durch Schafbeweidung erfolgen. Zudem hat sich der Landtag Brandenburg in der 5. Wahlperiode einstimmig am 03.04.2014 dafür ausgesprochen, dass der Deichpflege mittels Schaf- und Ziegenhaltung künftig eine größere Bedeutung beigemessen werden muss. Im Bericht des damaligen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zum o.g. Landtagbeschluss in Drucksache 5/8766-B gab die Landesregierung an, dass in den Ausführungsvorschriften zur Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung die Regelung aufgenommen wurde, dass für die Pflege der Grasnarbe von Deichen und Deichschutzstreifen möglichst Schäfereibetriebe zu binden sind. In den Fällen, in denen die Deichpflege nicht an Schäfereibetriebe vergeben wird, ist dies gesondert zu begründen. a. Ist der Landesregierung bekannt, ob bestehende Pflegeverträge mit Schäfe- reien von Gewässerunterhaltungsverbänden gekündigt wurden? Wenn ja, von welchen Wasser- und Bodenverbänden wurden entsprechende Verträge zur Deichpflege seit der Änderung der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung gekündigt? b. Wie haben die zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände die Kündigung begründet? c. Wurden von den Gewässerunterhaltungsverbänden anschließend neue Pflegeverträge mit Schäfereibetrieben abgeschlossen? Wenn ja, welche Gewässerunterhaltungsverbände haben nach Kündigung neue Pflegeverträge mit Schäfereibetrieben abgeschlossen? d. Wie hoch sind die vertraglich vereinbarten Pflegesätze, die die Gewässerunterhaltungsverbände den Schäfereibetrieben derzeit zahlen? (bitte auflisten) zu Frage 11: Der Landesregierung ist eine Kündigung eines Deichpflegevertrages bekannt. Der zuständige Wasser- und Bodenverband „Oberland-Calau“ hatte den Vertrag wegen schlechten Deichpflegezustands gekündigt. Ein neuer Vertrag konnte bislang nicht abgeschlossen werden, da keine geeignete Schäferei bereit ist, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Die vertraglich vereinbarten Pflegesätze sind aufgrund unterschiedlicher örtlicher Bedingungen und vereinbarter Leistungen unterschiedlich und betragen derzeit bis zu 3,0 Eurocent/qm. Eine einheitliche Gestaltung der Verträge und Leistungsverzeichnisse wird in einer Arbeitsgruppe mit dem Schafzuchtverband und den Gewässerunterhaltungsverbänden erarbeitet. Los 1 Teilobjekt 4 P3 1 ,1 34 94 3 1 99 _, S3 9e 29 9. 16 .3 93 1 ,_ 10 1- 3 90 93 , P gr eL sh m an n o rg , W a g ge s . , 11 49 - 39 p 11 1 31 9 Los 1 vorhandener Deich Freistaat Sachsen Mühlberg lT ei- ty 69 O 0 ,r> Abs ▪ chnitt 33.1 Bebauung. Land Brandenburg Freistaat Sachsen Hafen [Kieswerk IV _ - - c)s 1 Los 2 Sanierung der Elbdeiche Landkreis Elbe-Elster im Raum Mühlberg Teilobjekte 1 -4 Martinskirchen Legende Deichtrasse nach Sanierung bzw. Neubau TO 1 Deichtrasse nach Sanierung bzw. Neubau TO 2 - - Deichtrasse nach Sanierung bzw. Neubau TO 3 Deichtrasse nach Sanierung bzw. Neubau TO 4 vorhandener Deich entstehende Retentionstlächen (e) 0 B rottewitz ; Bereich Planfeststellung L66 =MIO IQ barlauf, LInturverk 3:1_4 r Los 4 511n01 3.3 schNat 2.22 mauer Durchlass] Os / _ _ - • ekle O3 _ Be9ini7 J4 Borschütz vorhandener Deich Los 2 Gaitzsch \ bndeanlfir Ihnienelt, Gesundheit und Verbrauchetschutz 01111. 011hoevas5ersch41 ar11.«.e.‘ 52520 Co.... V1ssir00I112. Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH 0.224 213.1i Liebenv.r.. Arn.Ster2enterg 2 Tel. 035341 157-2, F.15741 Pärumg•plue.: Auln ran., ohne März 2011 r . • Freistaat achsen Sanierung der Elbdeiche Landkreis Elbe-Elster im Raum Mühlberg Teilobjekt 1 - 4 Übersichtsplan Stand März 2011 Dielefeld 5 Adolph Dielefeld Teilobjekt 1 Altbelgern s1 Teilobjekt 3 Land Brandenburg neue Elbbrücke histif Los 2 TO3 -142 Seydewitz Na 0 Page 1