Landtag Brandenburg Drucksache 6/8984 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.06.2018 / Ausgegeben: 19.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3546 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8731 Umsetzung des Bundesförderprogramms Breitbandausbau in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fördermittel wurden den brandenburgischen Antragstellern im Rahmen des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau bewilligt? (Bitte folgende Daten angeben: die Gesamtsumme der Bundesmittel für Brandenburg, die bewilligten Bundesmittel nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach dem Fördergegenstand, Prozentanteil der bewilligten Bundesmittel für Infrastrukturprojekte an der Gesamtförderung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Frage 2: Wie hoch sind die landesseitigen Eigenmittel, die die Landesregierung für die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms bereitstellt? (Bitte folgende Daten angeben: Landesmittel gesamt, die bewilligten Landesmittel sowie ihren Prozentanteil an der Gesamtförderung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Frage 3: Wie hoch ist der Eigenanteil der beteiligten Landkreise bzw. kreisfreien Städte? (Bitte die Gesamtsumme für Brandenburg sowie die Mittel und ihren Prozentanteil an der Gesamtförderung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzeln auflisten) zu den Fragen 1 bis 3: Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Frage 4: Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Bundesförderprogramms? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzeln auflisten) Frage 5: Wann rechnet die Landesregierung mit dem Beginn der baulichen Umsetzung des Förderprogramms? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten) Frage 6: Wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss der Baumaßnahmen? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten) zu den Fragen 4 bis 6: Entsprechend der förderrechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes müssen die Maßnahmen von den antragstellenden Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Fördermittelbescheide des Bundes und des Landes in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreiem Auswahlverfahren vergeben werden. Die entsprechenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, ihr Stand ist unter Landtag Brandenburg Drucksache 6/8984 - 2 - www.breitbandausschreibungen.de abrufbar. Erst nach Abschluss dieser Verfahren werden durch die ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer der Gebietskörperschaften genaue Bauablaufpläne erarbeitet. Frage 7: Wie viele Haushalte werden nach der Umsetzung des Bundesförderprogramms in den Genuss von schnellem Internet bis zu 50 Mbit/s kommen? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten) zu Frage 7: Für die Antragsteller sind grundsätzlich die förderrechtlichen Vorgaben des Bundes maßgebend. Danach werden nur Vorhaben gefördert, bei denen mindestens 85 % der Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt werden müssen. Die verbleibenden 15 % müssen mindestens mit 30 Mbit/s versorgt werden. Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Gebietsfeststellung, das Vergabeverfahren und die entsprechende vertragliche Ausgestaltung mit dem Bieter. Die Landesregierung verfügt daher zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht über die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Detailinformationen . Frage 8: Welche Gewerbegebiete werden durch die Umsetzung des Bundesförderprogramms an das schnelle Internet angeschlossen? (Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten) Zu Frage 8: Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Gebietsfeststellung, das Vergabeverfahren und die entsprechende vertragliche Ausgestaltung mit dem Bieter. Die Landesregierung verfügt daher zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht über die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Detailinformationen. Frage 9: Welche Faktoren sorgen aus Sicht der Landesregierung für die lange Verfahrensdauer ? zu Frage 9: Die Verfahrensdauer ergibt sich im Wesentlichen den europarechtlichen Vorgaben . Dabei ist insbesondere das zur Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverfälschungen erforderliche öffentliche, transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren nach den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien zu nennen. Darüber hinaus tragen auch Regelungen der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 zur Verfahrensdauer bei. Zu nennen ist insbesondere das komplexe zweistufige Förderverfahren . Zunächst erfolgt die vorläufige Bewilligung auf der Grundlage der Planungen der Gebietskörperschaften. Die endgültige Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der oft von den ersten Planungen abweichenden Ergebnisse der Auswahlverfahren. Auch, dass auf der Grundlage der Bundesrichtlinie Bund und die Länder jeweils eigene Fördermittelbescheide für ihre jeweiligen Finanzierungsanteile bewilligen, trägt zur Verfahrensdauer bei. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8984 - 3 - Die antragstellenden Gebietskörperschaften sind mit den ihnen obliegenden Aufgaben vor große Herausforderungen gestellt. Auch Änderungen der Richtlinie - insbesondere die Definition der Aufgreifschwelle im Falle von Schulen - haben die Verfahren zusätzlich belastet , weil die Antragsteller ihre Verfahren entsprechend anpassen mussten. Zusätzlich sind die Verfahren durch die den Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung stehenden begrenzten Planungs- und Baukapazitäten beschwert. Frage 10: An welchen Stellen im Förderprozess sieht die Landesregierung einen Optimierungsbedarf ? Welche Förderbedingungen sollten bei den zukünftigen Förderprogrammen überprüft und ggf. geändert werden und wie? zu Frage 10: Zur Erreichung der Ziele des Koalitionsvertrages auf Bundesebene wird die Aufgreifschwelle von gegenwärtig 30 Mbit/s geändert werden und die Zielstellung von gegenwärtig 50 Mbit/s am Haus durch 1 Gigabit/s am Haus ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die in der Antwort zu Frage 9 im Hinblick auf die aktuelle Richtlinie dargestellten Sachverhalte optimierungsbedürftig. Die Mittel eines neuen Bundesförderprogramms sollten direkt an die Länder zur eigenständigen Bewirtschaftung gegeben werden . Der Anteil des Bundes von gegenwärtig grundsätzlich 50 % sollte dabei so erhöht werden, dass den Ländern eine zumutbare Kofinanzierung möglich ist. Darüber hinaus sollte es den Ländern im Rahmen ihrer landespolitischen Erwägungen ermöglicht werden, den verpflichtenden Eigenanteil der Kommunen zu übernehmen. Frage 11: Sieht die Landesregierung die Gefahr einer (weiteren) Preissteigerung für die Planungs- und Bauleistungen im Hinblick auf die zunehmenden Engpässe bei den Planungs - und Baukapazitäten in Deutschland durch die Umsetzung des Bundesförderprogramms ? Wie haben sich die Preise in Brandenburg und/oder Deutschland seit 2015 entwickelt ? zu Frage 11: Die durch das Bundesförderprogramm stimulierte Nachfragesituation könnte aus Sicht der Landesregierung als einer von vielen marktbeeinflussenden Faktoren eine Preissteigerung für Planungs- und Bauleistungen mitbewirken. Konkrete Statistiken zur Preisentwicklung bei Planungs- und Baupreisen in Brandenburg seit 2015 liegen der Landesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft, insbesondere für den Neubau im Tiefbau, des Statistischen Bundesamtes verwiesen. Frage12: Gibt es in Brandenburg Gemeinden, die über einen Breitbandanschluss mit einer Geschwindigkeit von 30 Mbit/s verfügen, aber bei der Umsetzung des Bundesförderprogramms nicht berücksichtigt worden sind? Wenn ja, wie viele Haushalte sind davon betroffen ? (Bitte die Gemeinden einzeln, die durchschnittliche Geschwindigkeit der vorhandenen Anschlüsse und die Anzahl betroffener Haushalte nach Landkreisen auflisten) Wie gedenkt die Landesregierung, die Breitbandversorgung in diesen Gemeinden zu verbessern ? zu Frage 12: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 6 verwiesen. Die Landesregierung verfügt zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht über die erfragten Informationen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/8984 - 4 - Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene normierten Zielstellungen geht die Landesregierung davon aus, dass der flächendeckende Breitbandausbau in einem Mix aus privatwirtschaftlichen und staatlich geförderten Ausbauprojekten erreicht werden kann und bis 2025 alle Bürgerinnen und Bürger über einen Zugang zum schnellen Internet verfügen können. Der Bund ist zuletzt in der Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz am 29. Mai 2018 gebeten worden, die neue breitbandpolitische Ausrichtung und deren Umsetzung eng mit den Ländern, hier der fachlich zuständigen Wirtschaftsministerkonferenz , sowie den Kommunalen Spitzenverbänden und der Telekommunikationswirtschaft abzustimmen. Anlage/n: 1. Anlage ! " # $ # % # & # ' ( ) % # $ # ) % ! ! ! " " " # $ %&' ( ) ! " ! " ! " ! " " " * + ) !" ! " " ,- .$%/) ) !! " " " / $ + ! ! ! ! " ! " ! " / ' ( )% 0 ! ! ! " !! " " /) %&' ! " " ! ! " / ' 0% '' ! ! " " " 12 ) %, ! ! ! 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