Datum des Eingangs: 11.11.2014 / Ausgegeben: 17.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/90 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5 der Abgeordneten Klara Geywitz SPD-Fraktion Drucksache 6/19 Einzäunung des Parks der Villa Henckel in Potsdam am Pfingstberg Wortlaut der Kleinen Anfrage 5 vom 10.10.2014 Die Parkanlagen der Villen Henckel und Schlieffen am Pfingstberg wurden eingezäunt , da sie derzeit nach historischem Vorbild saniert werden. Ein großer Teil des Areals ist im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Anwohner kritisieren die Einzäunung, da der Park bislang frei zugänglich war. Die Parkordnung der SPSG sieht Öffnungszeiten der Parks zwischen 8 Uhr morgens und dem Einbruch der Dunkelheit vor. Dazu frage ich die Landesregierung: 1. Wurde der Stiftungsrat und die Stadtverwaltung über die Pläne zur Sanierung informiert und wenn ja, wann? 2. Wurden der Stiftungsrat und die Stadtverwaltung über die Pläne zur Einzäunung informiert und wenn ja, wann? 3. Ist die Einschränkung der Zugänglichkeit des Parks vertraglich vereinbart? 4. Wann und durch wen wurden die Anwohner informiert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde der Stiftungsrat und die Stadtverwaltung über die Pläne zur Sanierung informiert und wenn ja, wann? Frage 2: Wurden der Stiftungsrat und die Stadtverwaltung über die Pläne zur Einzäunung informiert und wenn ja, wann? zu Frage 1 und 2: Der Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wurde über die Pläne zur Wiederherstellung der historischen Gartenanlage der Villa Henckel durch eine schriftliche Vorlage und ergänzende, mündliche Informationen in seiner Sitzung am 28. März 2013 informiert. Auf die aus der denkmalgerechten Wiederherstellung heraus resultierende Einzäunung wurde nicht explizit hingewiesen, jedoch sind Einfriedungen auch aus anderen historischen Parkanlagen bekannt. Im Übrigen handelt es sich bei der derzeit vorgenommenen Einzäunung nicht um die Wiederherstellung des historischen Zustandes, sondern um eine Einzäunung zur Herstellung der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht der Baustelle. Nach den Sanierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen wird eine Einfriedung nach historischem Vorbild umgesetzt. In der Stadtverwaltung Potsdam wurden die untere Naturschutzbehörde und die untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren über die Pläne zur Sanierung und Wiederherstellung informiert. Frage 3: Ist die Einschränkung der Zugänglichkeit des Parks vertraglich vereinbart? Zu Frage 3: Nein. In der Nutzungsvereinbarung sind keine detaillierten Regelungen zur Zugänglichkeit des Parks getroffen worden. Frage 4: Wann und durch wen wurden die Anwohner informiert? Zu Frage 4: Die Anwohner bzw. Nutzer des Pfingstbergareals wurden am 19. Mai 2014 durch die Stiftung, vertreten durch den Generaldirektor, und den Nutzer umfassend über das Wiederherstellungsprojekt und die dauerhafte Einfriedung informiert.