Landtag Brandenburg Drucksache 6/9027 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2018 / Ausgegeben: 25.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3578 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8807 Familiennachzug für islamistische Extremisten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Polizei hat verhindert, dass ein mutmaßlicher Logistiker der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) einreist. In einem deutschen Konsulat hatte er ein Visum zur Familienzusammenführung mit seinem bereits in Deutschland lebenden Sohn F. Al-B. erhalten. Gegen ihn ermitteln die Behörden ebenfalls wegen Mitgliedschaft im IS sowie wegen sexueller Gewalt. Die Bundespolizei ließ im Zusammenspiel mit dem Stuttgarter Landeskriminalamt vor wenigen Wochen das Visum des Vaters annullieren, sodass er den Flug nach Stuttgart nicht antreten konnte. Das Visum zurückzunehmen habe nur 14 Stunden gedauert. Insgesamt wird die Zahl islamistischer Extremisten in Brandenburg mit rund 100 angegeben. Darunter ist laut Landesinnenministerium eine niedrige zweistellige Zahl sogenannter Gefährder, also gewaltbereiter Islamisten, denen die Sicherheitsbehörden einen Anschlag zutrauen. 1. Wie viele Familienangehörige der rund 100 islamistischen Extremisten in Brandenburg haben in 2016 und 2017 ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt (Bitte die Gefährder gesondert aufführen)? 2. Wie viele Anträge wurden bewilligt? 3. Wie viele Anträge wurden - wie die des baden-württembergischen Beispielfalles oben - abgelehnt und wie viele annulliert? zu den Fragen 1 bis 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor, da sie in den einzelnen Visaverfahren nicht beteiligt wird.