Landtag Brandenburg Drucksache 6/9028 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2018 / Ausgegeben: 25.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3545 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8730 Brandschutz im Bereich des Temporären Warteraum BER Nord / SXF Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Die FBB beabsichtigt ein ca. 2.200 m² großes Gebäude in Leichtbauweise zu errichten, den sogenannten temporären Warteraum BER Nord / SXF. Das Gebäude soll für etwa zwei Jahre genutzt werden. Da nach Inbetriebnahme unmittelbar neben dem Gebäude Flugzeuge positioniert werden, ergeben sich erhebliche Anforderungen an den Brandschutz . In der Sitzung des Sonderausschusses BER im Landtag Brandenburg am 7. Mai 2018 hat der Geschäftsführer Personal der FBB, Herr Dr. B., den Einsatz von Brandwachen angekündigt, die im Notfall „zum Feuerlöscher greifen und eine Brandmeldung machen “ sollen. Frage 1: Wie viele Mitarbeiter sollen als Brandwachen eingesetzt werden? Frage 2: Wie lautet der konkrete Arbeitsauftrag für die Brandwachen? Frage 3: Welches Schichtsystem ist für den Einsatz der Brandwachen vorgesehen? Frage 4: Nach welchem Schlüssel wird der Bedarf an Brandwachen errechnet? Frage 5: Welche Ausbildung oder Qualifikation wird für den Einsatz als Brandwache benötigt ? Frage 6: Werden die Brandwachen direkt durch die FBB ausgewählt und beschäftigt? Falls nein, durch wen stattdessen? Frage 7: Welche Kosten entstehen pro Monat durch den Einsatz der Brandwachen und wer trägt diese Kosten? Frage 8: Welche Abstandsflächen sind zwischen den Flugzeugen und dem provisorischen Bau vorgesehen? Frage 9: Ist der Einsatz von Brandwachen innerhalb und/oder außerhalb des Gebäudes vorgesehen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9028 - 2 - Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Risikoerhöhung für Reisende durch den Verzicht auf technischen Brandschutz? Frage 11: Durch welche Berufsbekleidung oder durch welche anderweitige Kenntlichmachung wird die Funktion der Brandwachen für die Passagiere deutlich? Zu Fragen 1 - 11: In der Sitzung des SBER sind von der Geschäftsführung der FBB erste Hinweise zum Konzept des Brandschutzes für den sogenannten temporären Warteraum vorgestellt worden, dies ausdrücklich verbunden mit dem Hinweis, dass die Genehmigung des Bauordnungsamtes noch aussteht und selbstverständlich alle Anordnungen auch berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund können die konkreten Fragen 1 - 11 aktuell nicht abschließend beantwortet werden. Frage 12: Welche Vorgaben ergeben sich aus den Anforderungen des technischen Brandschutzes im Normalfall? Auf welche wird angesichts der Brandwachen verzichtet? zu Frage 12: Durch den Einsatz von Brandwachen wurden Erleichterungen zur Anforderung an das Dachtragwerk sowie die tragenden und aussteifenden Bauteile nach §§ 3 und 4 BbgVStättV sowie ein Verzicht auf eine innere Brandwand bei einer Gebäudelänge von ca. 55 m; Erleichterung von § 30 Abs. 2 BbgBO beantragt. Frage 13: Ist auch in anderen Gebäuden oder Terminals der Einsatz von Brandwachen geplant oder zu erwarten? Falls ja: Wo und wann? zu Frage 13: Grundsätzlich kommen Brandwachen auch in anderen Gebäude zum Einsatz , wenn sicherheitsrelevante Anlagen oder Anlagenteile bspw. auf Grund von Instandhaltungs - oder Umbauarbeiten in der Wirksamkeit eingeschränkt sind. Gleichfalls kommen Brandwachen auch bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Trennen oder Löten zum Einsatz. Frage 14: Welche Kosten sind für Planung und Bau des temporären Warteraums veranschlagt ? Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen? zu Frage 14: Der temporäre Warteraum wird angemietet, die anfallenden Kosten fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Frage 15: In der Präsentation der FBB im Sonderausschuss am 20. November 2017 wurde die Neptunus GmbH als Umsetzer des Projektes benannt. Ist dies weiterhin der Fall? Falls nein: Warum nicht und wer übernimmt die Umsetzung? zu Frage 15: Ja, dies ist weiterhin der Fall. Frage 16: Wer hat die Planung des Gebäudes sowie des Brandschutzes vorgenommen? zu Frage 16: Die Planung des Brandschutzes und des Gebäudes wurde durch die beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit der FBB erstellt. Frage 17: Wäre der Bau einer temporären Halle möglich gewesen, bei dem durch einen technischen Brandschutz der Verzicht auf Brandwachen möglich gewesen wäre? Falls ja: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9028 - 3 - Zu welchen Kosten? Warum wurde davon abgesehen? Falls nein: Warum nicht? zu Frage 17: Im Vergabeverfahren wurden diverse Konzepte der Hallenkonstruktion diskutiert und gegenübergestellt. Bei der Abwägung spielten u.a. folgende Kriterien eine wichtige Rolle: Machbarkeit Rückbaumöglichkeiten Reduzierung der baulichen Eingriffe in den Bestand kurze Bauzeiten und Störung des operativen Alltags Zeit- und Kostenaspekte. Das bezuschlagte Konzept stellt auch in Summe aller Einzelmaßnahmen die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante dar und ist im Grundsatz rund ein Drittel günstiger als bei einer konventionellen Bauart. Frage 18: Wann ist die Inbetriebnahme des Gebäudes geplant und für welchen Zeitraum ist die Nutzung vorgesehen? zu Frage 18: Voraussichtlich wird das Gebäude nach den Sommerferien in Betrieb genommen und endet nach erfolgter Fertigstellung des Umbaus Pier 3a. Frage 19: Was erfolgt nach Nutzungsende mit dem Gebäude? zu Frage 19: Das Gebäude soll schnellstmöglich wieder zurückgebaut werden. Frage 20: Wie hat sich die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Dahme-Spreewald im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Einsatz von Brandwachen geäußert? zu Frage 20: Auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens kann hierzu keine Auskunft erteilt werden. Frage 21: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme (ursprünglich vorgesehen war der April 2018)? zu Frage 21: Keine. Frage 22: Was war ursächlich für die verschobene Inbetriebnahme? Sind vergleichbare Probleme auch bei der Inbetriebnahme des T2 (ehemals T1E) zu befürchten? zu Frage 22: Vergleichbare Probleme werden nicht erwartet, da das T2 als eine landseitige Baustelle errichtet wird und die unmittelbare Nähe zur Flugbetriebsfläche nicht gegeben ist. Frage 23: Wie wird sichergestellt, dass Passagiere vom BER-Bahnhof sicher zum T2 gelangen ? zu Frage 23: Im Zuge der Errichtung des Terminals T2 erfolgt eine Verlängerung des vorhandenen Fußwegesystems mit landseitiger Anbindung an die AirportCity.