Landtag Brandenburg Drucksache 6/9029 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2018 / Ausgegeben: 25.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3591 der Abgeordneten Ina Muhß (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8862 24h Kitabetreuung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Gute Arbeit und faire Löhne sind immer mehr entscheidende Bedingungen bei der Gewinnung von Fachkräften auch in Brandenburg. Gute Arbeit ist unter anderem erkennbar an arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen. Ein entscheidender Punkt ist an dieser Stelle die Kinderbetreuung. Eine Erwerbstätigkeit nicht nur in Teilzeit ist erst dann möglich, wenn die Kinderbetreuung umfänglich gesichert ist. Eine besondere Herausforderung stellt diesbezüglich die Kinderbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten dar. Vor allem in den Mangelberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes , des Handels, in Gesundheit und Pflege stellt die Schicht- und Feiertagsarbeit besonders Eltern vor große Herausforderungen. Die Sicherstellung einer guten Kinderbetreuung macht Mitarbeiter zufriedener, motivierter und produktiver und schafft die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Vereinbarkeit wirkt wiederum auch dem Fachkräftemangel entgegen. Frage 1: Wie viele Kitas im Land Brandenburg verfügen über ein Betreuungsangebot jenseits der Kernöffnungszeiten von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr und welche von diesen bieten ein 24 stündiges Betreuungsangebot? (tabellarische Auflistung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Trägerschaft) a. Wie viele Betriebskitas gibt es im Land Brandenburg? b. Wie viele dieser Betriebskitas verfügen über ein erweitertes Betreuungsangebot wie in 1. beschrieben und/oder bieten ein 24 stündiges Betreuungsangebot? zu Frage 1: Eine statistische Erhebung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg erfolgt mit der Bundes-Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH- Statistik). Die gewünschten Informationen über die Anzahl von Betreuungsangeboten vor 5.30 Uhr und nach 19.00 Uhr sind dieser Statistik nicht zu entnehmen. Zum Stichtag 01.03.2017 beginnt die Öffnungszeit für 1.596 der insgesamt 1.862 Kindertagesstätten vor 7.00 Uhr, 86 der Kindertagesstätten hatten länger als bis 18.00 Uhr geöffnet. Eine Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann der Anlage 1 entnommen werden. Nach Angaben im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens bieten dezeit zehn Einrichtungen eine Übernacht-Betreuung an: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9029 - 2 - Kreisfreie Stadt/ Landkreis Kita Träger Cottbus Janusz Korczak PeWoBe gemeinnützige soziale Betreuungsgesellschaft mbH Potsdam Villa Ritz Kindergarten Villa Ritz GmbH und Co. Kinder-garten KG Frankfurt/Oder Spatzenhaus mit Übernachtung Unsere Welt Frankfurt (Oder) e.V. Frankfurt/Oder Kinderhaus am Südring Lebenshilfe Frankfurt (Oder) e.V. Barnim Happy Education Kinderfaculty "Little England" e.V. Märkisch-Oderland Avicus Kindergarten Frau Ute Schulz Oder-Spree "Filius" Kita am HELIOS Klinikum HELIOS Klinikum Bad Saarow Teltow-Fläming Oertelufer Stadt Zossen Uckermark Schnatterenten leg los-werd groß e.V. Uckermark Uckersternchen IG Frauen Prenzlau e.V. Quelle: Übernachtungskitas im Land Brandenburg, Stand vom 05.06.2018 zu a: Im Land Brandenburg gibt es 14 Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen, die zum Teil in Trägerschaft der Betriebe selbst geführt oder anderen Trägern zum Betrieb übertragen werden. Auch werden Platzkontingente bei Trägern belegt. zu b: Angaben zu erweiterten Öffnungszeiten in Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport statistisch nicht erfasst. Von 14 Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen bieten zwei Einrichtungen ein Übernachtungsangebot an. Frage 2: Fördert das Land die Kinderbetreuung außerhalb der in 1. benannten Öffnungszeiten hinsichtlich der Investitions-, Personal und Sachkosten? Wenn ja, in welcher Höhe? a. Wenn nicht, beabsichtigt das Land in Zukunft Kinderbetreuung derart zu fördern? zu Frage 2: Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land beteiligt sich gemäß § 16 Absatz 6 KitaG an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zuschuss sowie seit dem Jahr 2010 durch den Kostenausgleich gemäß § 16 a KitaG für die konnexitätsrelevanten Verbesserungen der Personalbemessung . Empfänger der Zuschüsse sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe . Diese Zuschüsse erfolgen unabhängig von den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten . Eine zusätzliche, auf Öffnungszeiten bezogene Förderung ist nicht geplant. Das Bundesfamilienministerium fördert mit dem Programm „KitaPlus“ Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, um erweiterte Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. 12 Kindertagesstätten im Land Brandenburg erhalten im Rahmen des Programms „KitaPlus“ eine Förderung. In den Jahren 2013 bis 2015 förderte das Land Brandenburg ein Modellprojekt zur Ermittlung von Gelingens- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9029 - 3 - bedingungen und Finanzierungsmodellen für eine Übernachtungskita (Kita Schnatterenten in Schwedt/Oder). Die Förderung durch das Land erfolgte für den Zeitraum der Modellphase im Umfang von ca. 120.000 Euro, um danach in eine Finanzierung ohne Sonderförderung durch das Land überzugehen. Unabhängig von den Öffnungszeiten gibt es aktuelle Investitionsförderprogramme des Bundes und des Landes Brandenburg für Investitionsmaßnahmen in Kindertagesstätten. Mit dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020 können Zuwendungen zu den Kosten für notwendige Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt gewährt werden. Der Verfügungsrahmen für das Land Brandenburg beträgt für den Programmzeitraum 32,3 Mio. Euro. Das „Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung 2018 - 2019“ ermöglicht eine Zuwendung zu den Kosten für notwendige Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen-, Kindergarten - und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen. Es umfasst für zwei Jahre 20 Mio. Euro. Im Rahmen ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung votieren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu den eingehenden Anträgen und können auf diese Weise Einrichtungen mit besonderen Öffnungszeiten priorisieren. Frage 3: Gibt es Untersuchungen oder Erhebungen für das Land Brandenburg bezüglich der Bedarfsermittlung eines 24 stündigen Betreuungsangebots? a. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine solche Bedarfsermittlung geplant? zu Frage 3: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt - in Umsetzung der Kindertagesbetreuung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe - gemäß § 12 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf. Bedarfsabfragen liegen somit in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Einrichtungen. Der Landesregierung liegt keine Untersuchung zum Bedarf eines 24-stündigen Betreuungsangebots vor. Eine Erhebung ist nicht geplant. Frage 4: Unterstützt sie die Ansicht, dass ein erweitertes Kitabetreuungsangebot ein Faktor bei der Fachkräftegewinnung sein könnte und das u. U. das Angebot erst die Nachfrage erwarten lässt? zu Frage 4: Die Angebote der Kindertagesbetreuung sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und dem Wohl und der Entwicklung der Kinder dienen (§ 1 Absatz 1 KitaG). Die Kommunen sind gehalten, ein bedarfsgerechtes Angebot für die Kindertagesbetreuung vorzuhalten. Diese Aufgabe umfasst nicht die Pflicht, bei unklarem Bedarf vorsorglich ein Angebot zur Probe vorzusehen. Frage 1: Wie viele Kitas im Land Brandenburg verfügen über ein Betreuungsangebot jenseits der Kernöffnungszeiten von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr und welche von diesen bieten ein 24 stündiges Betreuungsangebot? (tabellarische Auflistung nach Landkreisen bzw... a. Wie viele Betriebskitas gibt es im Land Brandenburg? b. Wie viele dieser Betriebskitas verfügen über ein erweitertes Betreuungsangebot wie in 1. beschrieben und/oder bieten ein 24 stündiges Betreuungsangebot? zu Frage 1: Eine statistische Erhebung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg erfolgt mit der Bundes-Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik). Die gewünschten Informationen über die Anzahl von Betreuungsangeboten v... Nach Angaben im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens bieten dezeit zehn Einrichtungen eine Übernacht-Betreuung an: Quelle: Übernachtungskitas im Land Brandenburg, Stand vom 05.06.2018 zu a: Im Land Brandenburg gibt es 14 Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen, die zum Teil in Trägerschaft der Betriebe selbst geführt oder anderen Trägern zum Betrieb übertragen werden. Auch werden Platzkontingente bei Trägern belegt. zu b: Angaben zu erweiterten Öffnungszeiten in Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport statistisch nicht erfasst. Von 14 Einrichtungen mit betrieblichen Plätzen bieten zwei Einrichtungen ein Übernac... Frage 2: Fördert das Land die Kinderbetreuung außerhalb der in 1. benannten Öffnungszeiten hinsichtlich der Investitions-, Personal und Sachkosten? Wenn ja, in welcher Höhe? a. Wenn nicht, beabsichtigt das Land in Zukunft Kinderbetreuung derart zu fördern? zu Frage 2: Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land beteiligt sich gemäß § 16 Absatz 6 KitaG an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zuschuss sowie seit dem Jahr 2010 durch den Kostenausgle... Das Bundesfamilienministerium fördert mit dem Programm „KitaPlus“ Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, um erweiterte Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. 12 Kindertagesstätten im Land Brand... Unabhängig von den Öffnungszeiten gibt es aktuelle Investitionsförderprogramme des Bundes und des Landes Brandenburg für Investitionsmaßnahmen in Kindertagesstätten. Mit dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020 können Zuwendungen ... Das „Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung 2018 - 2019“ ermöglicht eine Zuwendung zu den Kosten für notwendige Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen-, ... Frage 3: Gibt es Untersuchungen oder Erhebungen für das Land Brandenburg bezüglich der Bedarfsermittlung eines 24 stündigen Betreuungsangebots? a. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine solche Bedarfsermittlung geplant? zu Frage 3: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt - in Umsetzung der Kindertagesbetreuung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe - gemäß § 12 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilf... Frage 4: Unterstützt sie die Ansicht, dass ein erweitertes Kitabetreuungsangebot ein Faktor bei der Fachkräftegewinnung sein könnte und das u. U. das Angebot erst die Nachfrage erwarten lässt?