Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.06.2018 / Ausgegeben: 27.06.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3582 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8812 Sterben die Menschen am Tempolimit oder an der mangelnden Fahrausbildung und der fehlenden Erfahrung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In Brandenburg betrauern wir jedes Jahr aufs Neue viel zu viele Tote auf unseren, zum Teil prämierten und einzigartigen Alleen. Die Einen fordern die Abholzung der Alleebäume, die Anderen die Ummantelung mit Schaumstoff oder den Bau zusätzlicher Leitplanken. Unumstritten ist aber, dass die Alleen in einer Zeit angelegt wurden, in der es keine motorisierten Fahrzeuge oder noch keine mit so hohen PS-Zahlen gab, wie sie die Fahrzeuge heute haben. Dieser Aspekt scheint meist unterzugehen und wird in den verschiedenen Debatten zu Verkehrssicherheit und Straßenbau nicht berücksichtigt . Die Ausbildung an den Fahrzeugen und die Kriterien für die Erlangung einer Fahrerlaubnis sind aber immer die Gleichen geblieben und wurden unabhängig vom Können der Fahrer kaum an die gestiegene Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge angepasst. Zudem ist die Anzahl der möglichen Ablenkungen in der heutigen Zeit um ein hundertfaches gestiegen . Vorbemerkung der Landesregierung: Sicherheitsrelevante Lerninhalte der Fahrausbildung sind in der Fahrschulausbildungsverordnung verankert. Diese wird kontinuierlich in Facharbeitskreisen zwischen Bund und Ländern weiterentwickelt und den neuesten Erkenntnissen u. a. der Unfallforschung angepasst. So wurde ein wesentliches Element der Fahrsicherheitstrainings , die Gefahrenbremsung, inzwischen verpflichtend in die praktische Fahrausbildung integriert. 1. Gibt es im Land Brandenburg Bestrebungen oder Programme der Landesregierung für Fahranfänger zur Verbesserung des Beherrschens der Fahrzeuge? Wenn ja, welche? 2. Gibt es im Land Brandenburg Möglichkeiten durch landesrechtliche Änderungen für Fahranfänger ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining in den Fahrschulunterricht zu integrieren, um den Fahranfängern zu verdeutlichen wie ihr Fahrzeug reagiert, wenn es ins Schleudern kommt, sich der Fahrbahnzustand, z.B. durch Regen und Glätte, anders auf das Führen des Fahrzeuges auswirkt oder wie im Hochgeschwindigkeitsbereich ein Ausweichmanöver zu bewältigen ist? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 - 2 - zu Fragen 1 und 2: Grundsätzlich ist das Recht der Fahranfängervorbereitung Bundesrecht und ist bundeseinheitlich auszuführen. Insofern hat das Land Brandenburg die Möglichkeit , an entsprechenden Rechtsetzungsverfahren mitzuwirken. Erst vor kurzem hat sich die Brandenburgische Landesregierung dafür eingesetzt, das Mindestalter für das Begleitete Fahren von 17 auf 16 Jahre zu senken. Dies soll einer Verlängerung der Lernzeit dienen . Noch nicht abgeschlossen ist die Diskussion auf Bundesebene, wie die Hochrisikophase der Fahranfänger durch edukative und fahrpraktische Maßnahmen sinnvoll begleitet werden kann. In diesen Prozess wird sich das Land Brandenburg auch weiterhin aktiv einbringen . 3. Gibt es durch die Brandenburger Landesregierung Bestrebungen gemeinsam mit Fahrzeugherstellern innerhalb der nächsten fünf Jahre, Systeme auf den Markt zu bringen, oder zumindest eine Testreihe zu starten, bei welchen sämtliche im Fahrzeug installierte Zusatzeinrichtungen, wie z.B. Navigationsgeräte, ab einer Geschwindigkeit von 10 km/h für die manuelle Betätigung gesperrt werden, um so eine Ablenkung vom eigentlichen Fahrzeugführen zu vermeiden? Wenn ja, welche? zu Frage 3: Nein. 4. Wie viele Menschen starben in den letzten fünf Jahren auf Brandenburger Autobahnen durch überhöhte Geschwindigkeit? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Autobahnen) zu Frage 4: Von 2013 bis März 2018 ereigneten sich 29 tödliche Unfälle auf Brandenburger Autobahnen, bei denen als Unfallursache Geschwindigkeit angegeben wurde. Dabei fanden 38 Menschen den Tod. Nach Jahren zeigt sich folgendes Bild: Unfälle Getötete 2013 7 9 2014 5 5 2015 6 12 2016 4 5 2017 7 7 bis 03/2018 0 0 Die Verteilung nach Autobahnen stellt sich in diesem Zeitraum wie folgt dar: BAB-Nummer Unfälle Getötete 2 2 3 9 1 1 10 13 18 11 3 3 13 5 8 24 2 2 13 1 1 115 2 2 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 - 3 - 5. Wie viele Menschen starben in den letzten fünf Jahren auf Brandenburger Autobahnen auf Streckenabschnitten in denen die Höchstgeschwindigkeit unbegrenzt war? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Autobahnen) zu Frage 5: Unabhängig von der jeweiligen Unfallursache ereigneten sich von 2013 bis März 2018 63 tödliche Unfälle auf Brandenburger Autobahnen, bei denen keine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Unfallanzeige eingetragen war. Dabei wurden 70 Verkehrsteilnehmer getötet. Nach Jahren zeigt sich folgendes Bild: Unfälle Getötete 2013 18 21 2014 15 16 2015 10 11 2016 9 10 2017 9 10 bis 03/2018 2 2 Die Verteilung nach Autobahnen stellt sich für den o.g. Zeitraum wie folgt dar: BAB-Nummer Unfälle Getötete 2 8 10 9 6 7 10 16 16 11 4 4 12 5 6 13 15 18 15 4 4 20 1 1 24 2 2 111 1 1 115 1 1 6. Wie viele Fahranfänger waren in den letzten fünf Jahren auf Brandenburger Autobahnen an selbst verursachten Verkehrsunfällen beteiligt, die durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Autobahnen) zu Frage 6: Von 2013 bis März 2018 ereigneten auf Brandenburger Autobahnen 686 Unfälle , die von Fahranfängern durch überhöhte Geschwindigkeit selbst verursacht wurden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 - 4 - Nach Jahren unterteilt zeigt sich folgendes Bild: Unfälle 2013 144 2014 121 2015 102 2016 137 2017 151 bis 03/2018 31 Die Verteilung nach Autobahnen stellt sich in diesem Zeitraum wie folgt dar: BAB-Nummer Unfälle 2 52 9 49 10 218 11 45 12 30 13 87 14 1 15 26 19 6 20 9 24 108 111 14 113 4 115 37 7. Was spricht dagegen ein Pflichtfahrsicherheitstraining, auch für LKW-Fahrer und motorisierte Zweiradfahrer, mit in den Fahrschulunterricht zu integrieren? zu Frage 7: Konkrete Planungen für ein Pflichtsicherheitstraining existieren für keine Fahrzeugklasse . Für die Zweiradklassen ist ein stufenweiser Erwerb der Fahrberechtigung vorgesehen, so dass „schwere Maschinen“ erst mit einer gewissen Fahrpraxis und einer höheren Lebenserfahrung geführt werden dürfen. Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht führen, haben sich ohnehin in einem Abstand von 5 Jahren fortzubilden . Dies schließt auch praktische Unterweisungen ein. 8. Wie viele Unfallbeteiligte sind in den letzten fünf Jahren, im Land Brandenburg bei Verkehrsunfällen auf Alleen, durch den Abprall von Leitplanken, vom nachfolgenden Verkehr der gleichen Fahrtrichtung erfasst und verletzt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Landesstraßen) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 - 5 - 9. Wie viele Unfallbeteiligte sind in den letzten fünf Jahren, im Land Brandenburg bei Verkehrsunfällen auf Alleen, durch den Abprall von Leitplanken in den Gegenverkehr geraten und wurden dort durch andere Fahrzeuge erfasst und verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Landesstraßen) zu Fragen 8 und 9: Die Unfallstatistik für Brandenburg weist für den Zeitraum von 2013 bis März 2018 insgesamt 302 Unfälle mit zwei Beteiligten aus, bei denen außerorts außerhalb der Autobahn mindestens ein Fahrzeug mit Fahrzeugrückhalteeinrichtungen (FRS) in Kontakt kam. Weitere Hinweise zum jeweiligen Unfallhergang sind nur manuell aus der verbalen Beschreibung zu entnehmen. Diese Recherche ist sehr aufwändig und kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. Nach Jahren zeigt sich folgendes Bild: Unfälle Verletzte Schwerverletzte Leichtverletzte 2013 72 16 5 11 2014 61 17 10 7 2015 43 15 7 8 2016 61 14 3 11 2017 50 7 4 3 bis 03/2018 15 0 0 0 Auf Landesstraßen ereigneten sich davon 106 Unfälle. Nach Jahren zeigt sich folgendes Bild: Unfälle Verletzte Schwerverletzte Leichtverletzte 2013 30 7 3 4 2014 18 6 3 3 2015 13 2 1 1 2016 23 10 2 8 2017 19 3 3 0 bis 03/2018 3 0 0 0 10. Wie viele Unfallbeteiligte im Land Brandenburg sind dadurch, dass keine Leitplanken als seitliche Begrenzung der Landstraße vorhanden waren, in den letzten fünf Jahren, von der Straße abgekommen und erst in der angrenzenden Fläche zum Stillstand gekommen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Landstraßen) Zu Frage 10: Der Landesregierung liegen keine Informationen über Unfälle vor, die durch das Nicht-Vorhandensein von Leitplanken verursacht wurden. Die Landesregierung kann lediglich über Folgendes informieren: Im Land Brandenburg sind von 2013 bis März 2018 auf außerörtlichen Straßen außerhalb der Autobahn (Landstraßen) 1.985 Abkommensunfälle nach links bzw. rechts von der Fahrbahn zu verzeichnen gewesen, bei denen es keine Kollision mit FRS, Bäumen o.ä. bzw. anderen Verkehrsteilnehmern gab. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9067 - 6 - Nach Jahren unterschieden zeigt sich folgendes Bild: Unfälle Schwerverletzte Leichtverletzte 2013 489 71 151 2014 338 62 106 2015 363 57 112 2016 338 62 107 2017 336 57 72 bis 03/2018 122 10 43 11. Gibt es Statistiken für die letzten fünf Jahre über den Verletzungsgrad der Verkehrsunfallbeteiligten zu den Fragen 8, 9 und 10? Wenn ja welche und mit welchen Erkenntnissen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Schwere der Verletzungen) zu Frage 11: Die entsprechenden Angaben sind den Tabellen in Fragen 8, 9 und 10 zu entnehmen.