Landtag Brandenburg Drucksache 6/9078 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.06.2018 / Ausgegeben: 02.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3579 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8808 Internetausbau im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Schnelles Internet ist heutzutage aus dem Alltag sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich nicht mehr wegzudenken. Über die Notwendigkeit wird schon seit ´zig Jahren diskutiert, der gegenwärtige Ausbaustand jedoch kann keineswegs als überwiegend flächendeckend und zufriedenstellend angesehen werden. Besonders Wirtschaft und Gewerbe leiden an vielen Standorten über zu langsames Internet, was sich existenzgefährdend auswirken kann. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der flächendeckende Breitbandausbau findet in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in einem Mix aus privatwirtschaftlichen und staatlich geförderten Ausbauprojekten statt. Grundlage der Förderung des Breitbandausbaus bildet gegenwärtig die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015. Für die antragstellenden Gebietskörperschaften sind grundsätzlich die förderrechtlichen Vorgaben des Bundes maßgebend. Bei einer Aufgreifschwelle von weniger als 30 Mbit/s werden nur Vorhaben gefördert, bei denen nach der Umsetzung mindestens 85 % der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden müssen. Die verbleibenden 15 % müssen mindestens mit 30 Mbit/s versorgt werden. Die Länder sind im Hinblick auf die Bereitstellung der erforderlichen Komplementärfinanzierung an die Vorgaben der Bundesrichtlinie gebunden. Frage 1: Wie ist der gegenwärtige leistungsmäßige Versorgungsstand in den Landkreisen mit den einzelnen Städten und zugehörigen Ortsteilen sowie den 4 kreisfreien Städten einschließlich zugehöriger umliegender Ortsteile? zu Frage 1: Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Detailinformationen zum gegenwärtigen Versorgungsstand aller einzelnen brandenburgischen Gebietskörperschaften. Öffentlich zugängliche Informationen zum gegenwärtigen Versorgungstand der brandenburgischen Gebietskörperschaften bietet der Breitbandatlas der Bundesregierung, der unter folgendem Link erreichbar ist: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas- Karte/start.html Nach dem „Bericht des TÜV Rheinland zum Breitbandatlas der Bundesregierung Ende 2017“ ist das Land Brandenburg weiterhin Spitzenreiter unter den ostdeutschen Bundes- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9078 - 2 - ländern über alle Technologien (leitungsgebunden und drahtlos) bei der Verfügbarkeit für Privathauhalte. Danach haben insgesamt 67,3 % der Haushalte die Möglichkeit eines Zugangs mit mindestens 50 Mbit/s. Vor allem bei der ländlichen Versorgung - also in Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 100 Einwohner/km² - ist das Land mit einer Verfügbarkeit von 42,3 % der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s mit Abstand führend unter den ostdeutschen Ländern und darüber hinaus mit der Verfügbarkeit von 65,4 % der Haushalte mit mindestens 30 Mbit/s auch besser als Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Frage 2: Wie ist die zeitliche Planung eines leistungserhöhenden Ausbaus in den Orten, die bei Frage 1. mit einer Versorgungsleistung unter 100 Mbit/s im Download identifiziert wurden? Bitte die Antworten zu Frage 1. und 2. in einer geeigneten tabellarischen Form für die Jahre 2018, 2019 und 2020 darstellen. Frage 3: Ist die Telekom feder- und projektführend beim geplanten Ausbau oder sind auch weitere Unternehmen eigenständig tätig bzw. werden es zukünftig sein? Wenn ja, wie erfolgt die Koordinierung? zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung verfügt nicht über die erfragten Detailinformationen . Hinsichtlich der zeitlichen Planung eines leistungserhöhenden Ausbaus wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung verspricht sich durch die Umsetzung der Bundesrichtlinie weitere erhebliche Verbesserungen der brandenburgischen Versorgung mit schnellem Internet. Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Gebietsfeststellung. Bis auf die kreisfreie Stadt Potsdam haben alle Landkreise und kreisfreien Städte sowohl beim Bund als auch beim Land Förderanträge zum Breitbandausbau gestellt. Sämtliche Anträge sind vom Bund bewilligt worden. Das Land Brandenburg hat die erforderlichen Komplementärfinanzierungsbeiträge bewilligt. Entsprechend der förderrechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes müssen die Maßnahmen von den antragstellenden Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreiem Auswahlverfahren vergeben werden. Die entsprechenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Verfahren werden durch die ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer der Gebietskörperschaften genaue Bauablaufpläne erarbeitet. Frage 4: Wie haben sich die Kofinanzierungsmittel des Landes in den letzten 10 Jahren entwickelt? zu Frage 4: In den Jahren 2012 bis 2015 hat die Landesregierung für die Umsetzung des Landesprogramms Brandenburg Glasfaser 2020 rund 57 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verwendet. Für die Spreewald-Region - in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße - wurden auf der Grundlage des Landesprogramms „Brandenburg Glasfaser 2020“ im Jahr 2016 weitere Landesmittel in Höhe von rund 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zur Komplementärfinanzierung der in der Beantwortung genannten brandenburgischen Anträge zur Bundesrichtlinie sind vom Land in den Jahren 2016 bis 2018 bislang insgesamt rund 177 Mio. Euro bewilligt worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9078 - 3 - Frage 5: Nach welchen Prioritäten wird bestimmt, welcher Ausbau vorrangig ist? Frage 6: Für welche Gebiete sieht die Landesregierung eine besondere Dringlichkeit? zu den Fragen 5 und 6: Zunächst wird auf die Vorbemerkung und auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 3 verwiesen. Nach der Bundesrichtlinie wird deutschlandweit der Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen gefördert, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist. Ziel der Bundesrichtlinie ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung auf der Grundlage der Bundesrichtlinie mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur.Die Entscheidung der Bundesregierung über die Förderwürdigkeit des Antrags erfolgt auf Basis festgelegter Kriterien, insbesondere Förderbedarf, Projekterfolg, effizienter Mitteleinsatz und Nachhaltigkeit (sog. Scoring). Das Scoring (Anlage 2 zum Förderprogramm) dient der Bundesregierung dazu, alle bundesweit zulässigen Anträge auf Infrastrukturförderung zu bewerten. Auf der Grundlage der Fördermittelbescheide der Bundesregierung stellen die Länder sodann die erforderlichen Komplementärfinanzierungsbeiträge bereit. Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen alleine durch den Markt unerschließbaren Gebieten, garantieren den Fördermittelgebern gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die gesamte Projektlaufzeit sicher. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie in Ausschreibungen für die Ausbauprojekte auswählen. Frage 7: Wie ist die Sicherstellung einer gleichwertigen Versorgung bei abgelegenen Kleinstsiedlungen oder Grundstücken finanziell und technisch geplant? zu Frage 7: Zunächst wird auf die Vorbemerkung und auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 3 verwiesen. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene normierten Zielstellungen geht die Landesregierung davon aus, dass der flächendeckende Breitbandausbau in einem Mix aus privatwirtschaftlichen und staatlich geförderten Ausbauprojekten erreicht werden kann und bis 2025 alle Bürgerinnen und Bürger über einen Zugang zum schnellen Internet verfügen können.