Landtag Brandenburg Drucksache 6/9094 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.06.2018 / Ausgegeben: 03.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3597 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8868 Bauschuttdeponien in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In Brandenburg gibt es in letzter Zeit mehrere Verfahren zur Errichtung neuer Deponien für mineralische Abfälle (insbesondere Bauschutt, Deponieklasse I), die teilweise von Bürgerprotesten begleitet werden. Abfallwirtschaftspläne sollen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Flächen ausweisen, die als Deponiestandorte geeignet sind. Im noch gültigen Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg von 2012 wurde ausgeführt, dass mindestens bis zum Jahr 2020 keine Notwendigkeit für die Errichtung neuer Bauschuttdeponien besteht. Vorbemerkung: Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg (AWP) befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Als Ergebnis des im Jahr 2014 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) in Auftrag gegebenen Gutachtens „Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Genehmigungsverfahren von Deponien für mineralische Abfälle“, das im Jahr 2017 aktualisiert wurde, besteht für die Jahre 2017 bis 2027 im Land Brandenburg ein Bedarf an Deponievolumen zur Beseitigung mineralischer Abfälle von 23,7 Mio. m³. Der zu erarbeitende AWP wird diesen Bedarf ausweisen. Frage 1: Wieviele Deponien der Klasse I sind derzeit in Brandenburg in Betrieb? Bitte die Standorte und die noch vorhandene Lagerkapazität nennen. zu Frage 1: Für die Entsorgung von gering belasteten Abfällen standen zum Januar 2018 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie gewerblichen und industriellen Abfallerzeugern auf den öffentlich zugänglichen Deponien knapp 8,4 Mio. m³ Deponievolumen der Deponieklasse I zur Verfügung. Detailliert betrachtet handelt es sich um folgende Deponien : Deponie Standort Deponiekapazität in m³ [Stand: 01.01.2018] Deetz Landkreis Potsdam Mittelmark Groß Kreutz, OT Deetz 267.000 Schöneiche (DK I- Bereich) Landkreis Teltow-Fläming Mittenwalde, OT Gallun 5.681.000 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9094 - 2 - Pinnow Landkreis Uckermark Pinnow 87.000 Grube Präsident (DK I-Bereich) Landkreis Märkisch-Oderland Eisenhüttenstadt 1.126.000 Alte Ziegelei Landkreis Oder-Spree Rietz-Neuendorf, OT Alt Golm 210.000 Alt Golm Landkreis Oder-Spree Rietz-Neuendorf, OT Alt Golm 1.000.000* *Inbetriebnahme am 15.01.2018 Frage 2: Wieviele Deponien der Klasse I sind bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb ? Bitte die Standorte und die genehmigte Lagerkapazität nennen. zu Frage 2: Durch das LfU als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde bereits genehmigte , aber noch nicht in Betrieb genommene Deponien bzw. Deponieabschnitte der Deponieklasse I umfassen ein Gesamtvolumen von rund 6,7 Mio. m³. Im Einzelnen sind dies: Deponie Standort Deponiekapazität in m³ Wünsdorf Landkreis Teltow-Fläming Zossen, OT Schöneiche 1.950.000 Erweiterung Deponie Deetz Landkreis Potsdam Mittelmark Groß Kreutz, OT Deetz 4.700.000 Frage 3: Für wieviele Deponien der Klasse I laufen Genehmigungsverfahren? Bitte die Standorte und die beantragte Lagerkapazität nennen. zu Frage 3: Dem LfU liegen aktuell fünf Anträge zur Errichtung und zum Betrieb von Deponien bzw. Deponieabschnitten der Deponieklasse I mit einer geplanten Deponiegesamtkapazität von rund 4,5 Mio. m³ vor. Im Detail handelt es sich um folgende: Deponie Standort Deponiekapazität in m³ Erweiterung Deponie Pinnow - Osthalde Landkreis Uckermark Pinnow 700.000 Erweiterung Deponie Pinnow Landkreis Uckermark Pinnow 170.000 Fresdorfer Heide Landkreis Potsdam-Mittelmark Wildenbruch 2.700.000 Duben Landkreis Dahme-Spreewald Luckau 475.000 Luggendorf Landkreis Prignitz Groß Pankow 400.000 Frage 4: Wie wird sich der Bedarf an Deponiekapazitäten für Bauschutt in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln? Gibt es neue Entwicklungen, die bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans 2012 noch nicht erkennbar waren? Bitte erläutern. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9094 - 3 - Frage 5: Welche Auswirkungen hat die laut geltendem Abfallwirtschaftsplan fehlende Planrechtfertigung für neue Deponien auf anstehende Genehmigungsverfahren? Zu Frage 4 und 5: Aufgrund des deutlich erhöhten Aufkommens der auf Deponien der Deponieklasse I zu entsorgenden mineralischen Bauabfälle in den letzten Jahren hat das LfU im Jahr 2014 eine „Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Genehmigungsverfahren von Deponien für mineralische Abfälle“ durch einen externen Gutachter erarbeiten lassen. Inzwischen liegt eine Aktualisierung aus dem Jahr 2017 vor. Danach besteht für die Jahre 2017 bis 2027 im Land Brandenburg ein Bedarf an Deponievolumen zur Beseitigung mineralischer Abfälle von 23,7 Mio. m³. Das Gutachten, seine Aktualisierung sowie jeweils eine Bewertung durch das LfU sind auf der Internetseite des LfU veröffentlicht und unter https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.395323.de abrufbar. Für die Begründung der Planrechtfertigung, d. h. der Notwendigkeit eines Deponievorhabens nach Deponieverordnung bestehen keine gesetzlich definierten Vorgaben. Entsprechend stellt das LfU die Aussagen des AWP zwar in seine Überlegungen mit ein, wichtet sie aber bei der Bewertung der Planrechtfertigung bzw. der Notwendigkeit eines Vorhabens. Frage 6: Wie erfolgt derzeit eine Berücksichtigung der benötigten Gesamtkapazitäten und ihrer räumlichen Verteilung bei der Bewertung von Genehmigungsanträgen? zu Frage 6: Die landesweit benötigten Deponiekapazitäten werden bei der Prüfung von Zulassungsanträgen für die Neuerrichtung von Deponien im Rahmen der Notwendigkeit des Vorhabens im Sinne der Deponieverordnung berücksichtigt. Dabei wird insbesondere auch die räumliche Verteilung der benötigten Deponiekapazitäten in die Bewertung des Antrages mit einbezogen. Dies erfolgt über die Betrachtung der Entfernung möglicher Anfallorte zu dem beantragten und geplanten Abfallentsorgungsstandort, d. h. dem Standort des Deponievorhabens. Dabei ist die räumliche Entfernung zwischen dem Ort der Entstehung des Abfalls und dem seiner möglichen Entsorgung vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen durch den Transport von Abfällen bei der Bewertung der Notwendigkeit eines beantragten Deponievorhabens von hoher Bedeutung. In der Zusammenschau der durchgeführten und der aktuellen Zulassungsverfahren ergeben sich aus der Betrachtung der Entfernung der Anfallorte zu den geplanten Deponie- und mithin Entsorgungsorten keine den Vorhaben entgegenstehenden Gründe. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass mit dem Land Berlin der Anfallort der überwiegenden Menge der zu deponierenden mineralischen Abfälle in der geografischen Mitte des Landes Brandenburg liegt und die überwiegende Anzahl der Deponievorhaben sich in relativer Nähe zu Berlin befindet. Etwas anderes gilt für die Vorhaben in Pinnow (Landkreis Uckermark) und in Luggendorf (Landkreis Prignitz). Diese sind erforderlich, um die Entsorgungssicherheit der regional anfallenden Brandenburger Abfälle zu gewährleisten. Frage 7: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, die Abfallwirtschaftspläne mindestens alle sechs Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Wie ist der Stand der Überarbeitung und wann ist mit einem aktualisierten Abfallwirtschaftsplan zu rechnen? zu Frage 7: Der AWP des Landes Brandenburg wird derzeit fortgeschrieben und im Jahr 2019 veröffentlicht.