Landtag Brandenburg Drucksache 6/9097 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.06.2018 / Ausgegeben: 03.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3587 der Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU- Fraktion) Drucksache 6/8837 Verzögerung bei der Entscheidung des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Haushaltsgenehmigung der kreisfreien Stadt Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept 2018 der kreisfreien Stadt Cottbus wurden dem Ministerium des Innern und für Kommunales mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 zur Prüfung übergeben . Auf Anfrage vom 05. Februar 2018, wann mit einer Anhörung zu rechnen sei, wurde mit Schreiben vom 16. Februar seitens des Ministeriums ein Abschluss der Prüfung trotz personeller Engpässe für Ende März angekündigt. Bis heute ist jedoch keine Entscheidung oder zumindest eine Anhörung erfolgt. Bereits im letzten Jahr hat der Minister des Inneren und für Kommunales über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept 2017 trotz mehrfacher mündlicher wie schriftlicher Aufforderungen unsererseits keine Entscheidung - weder eine positive noch eine negative - getroffen . Dadurch befand sich die Stadt Cottbus zwangsläufig das gesamte Jahr 2017 in der vorläufigen Haushaltsdurchführung - mit den entsprechenden negativen Konsequenzen: viele wichtige Vorhaben können nicht umgesetzt werden (insb. präventive Maßnahmen), keine Möglichkeit zur Beamtenbeförderung, negative Bewertung durch die die Stadt finanzierenden Banken, eingeschränkte Rückstellungsbildung im Haushalt usw. 1. Wann wird das Ministerium des Innern und für Kommunales eine Entscheidung über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2017 der Stadt Cottbus treffen? zu Frage 1: Gemäß § 65 Absatz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft getreten. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung nicht erforderlich. 2. Wann wird das Ministerium des Innern und für Kommunales eine Entscheidung über Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 2018 der Stadt Cottbus treffen? zu Frage 2: Die entsprechende Anhörung ist dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus zugesandt worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9097 - 2 - 3. Hat das Ministerium des Innern und für Kommunales wegen der personellen Engpässe nicht ausreichend Personal, um diese Entscheidungen zeitnah zu treffen? zu Frage 3: Nein. 4. Hat der Arbeitsaufwand und der Personalverschleiß bei der nicht beschlossenen Kreisgebietsreform dazu geführt, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales nicht in der Lage war, diese Aufgaben der Kommunalaufsicht zu erfüllen? zu Frage 4: Nein.