Landtag Brandenburg Drucksache 6/9120 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.07.2018 / Ausgegeben: 09.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3604 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8876 Wassermanagement im Rhin- und Havelluch Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Rhin- und das Havelluch gehören mit einer mittleren jährlichen Niederschlagshöhe von 520 mm zu den niederschlagsärmsten Regionen in Deutschland. Der Landschaftswasserhaushalt ist ein prägender Teil des Naturhaushaltes und erfordert deshalb ein vorausschauendes Wassermanagement, um zu verhindern, dass die Niederungen im Rhin- und Havelluch vor allem in den Sommermonaten keine Trockenschäden erleiden. Durch das Meliorationsanlagengesetz wurden spätestens ab dem 01.01.2001 die wasserwirtschaftlichen Anlagen den jeweiligen Grundstückeigentümern zugeordnet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich die betreffenden Eigentümer im Zweifel nicht um die auf ihren Grundstücken befindlichen Wasserbewirtschaftungsanlagen kümmern. Frage 1: Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung einem ausreichendem und vorausschauendem Wassermanagement im Rhin- und Havelluch ein? zu Frage 1: Die Landesregierung räumt einem nachhaltigen Wassermanagement im Rhin- /Havelluch vor allem im Hinblick auf einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt und auf den Gewässerschutz einen hohen Stellenwert ein. Frage 2: Welche Maßnahmen werden seitens des Landes getroffen, wenn Wasserbewirtschaftungsanlagen unterschiedlicher Eigentümer nicht ausreichend gewartet und in Betrieb genommen werden - insbesondere, wenn diese nur im Verbund funktionieren? zu Frage 2: Um den Problemen im Rhin-/Havelluch zu begegnen, finden seit September 2017 unter Leitung des Abteilungsleiters Wasser- und Bodenschutz im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Landesamt für Umwelt, den örtlich zuständigen Wasser- und Bodenverbänden der Region und den Fachbehörden der Landkreise Beratungen statt, um die Ereignisse auszuwerten. In gemeinsamer Diskussion sollen hier Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung künftiger Starkregenereignisse auf den Weg gebracht werden. Parallel dazu ist mit der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes in § 78 Abs. 3 BbgWG geregelt, dass ab dem 1.1.2019 die Gewässerunterhaltung auch die Unterhaltung und den Betrieb von Schöpfwerken, die der Abführung des Wassers dienen, umfasst. Dazu gehören auch Stauanlagen, die der Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Rückhaltung von Wasser den wasser- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9120 - 2 - wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht, dienen. Damit wird der Betrieb und die Unterhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen, die nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Sicherstellung der wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse erforderlich sind, ab 1.1.2019 Gegenstand der Gewässerunterhaltung. Frage 3: Welche finanziellen Mittel stellt das Land dem Wasser- und Bodenverband Rhin-/ Havelluch zur Unterhaltung und des Betriebes wasserwirtschaftlicher Anlagen zur Verfügung und reichen diese aus? zu Frage 3: Für die Durchführung von Aufgaben für das Wasserwirtschaftsamt gemäß § 1 Satz 1 Nummer 3 Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) werden dem Wasser- und Bodenverband (WBV) Rhin-/Havelluch 2018 89.756,36 € für die Bedienung und Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen in Zuständigkeit des Landes zur Verfügung gestellt. Daraus entfallen 56.296,40 € für die Bedienung und Unterhaltung der 21 Anlagen des Landes in Gewässern I. Ordnung und 33.459,96 € für die Bedienung und Unterhaltung der 14 Anlagen des Landes in Gewässern II. Ordnung. Für die Bedienung reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus. Die Funktionssicherheit der wasserwirtschaftlichen Anlagen ist damit gegeben.