Landtag Brandenburg Drucksache 6/9123 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.07.2018 / Ausgegeben: 09.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3603 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8875 Aktueller Stand zu illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach bisherigen Angaben der Landesregierung sind in Brandenburg 149 illegale Abfallansammlungen bekannt, die in die Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (65), des Landesbergamtes (21) oder der Landkreise (63) fallen (vgl. Drucksachem 6/4338 und 6/7294). Mit Stand vom 30.08.2017 waren von den 65 Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU) 13 beräumt und 15 teilweise beräumt. Von den 21 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes (LBGR) waren zwei saniert. Zu den illegalen Abfallansammlungen , für die die Landkreise verantwortlich sind, konnte die Landesregierung keine weiteren Angaben machen. Verteilt auf die verschiedenen Ressorts wurden im Jahr 2017 4,23 Mio. € und für das Jahr 2018 4,73 Mio. € an Landesmitteln für Untersuchungen, Sicherungsund Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Kleine Anfrage soll einen aktuellen Überblick über die illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg, den Stand der Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen geben. Frage 1: Sind der Landesregierung mittlerweile neue illegale Abfallansammlungen bekannt geworden, die im Zuständigkeitsbereich des LfU, LBGR oder der Landkreise fallen? Wenn ja, um welche handelt es sich, welche illegalen Abfälle lagern dort und welche Erkenntnisse zur Gefahr für Mensch und Umwelt liegen der Landesregierung vor? Zu Frage 1: Über die in den Drucksachen 6/4338 und 6/7294 genannten illegalen Abfallablagerungen hinaus sind der Landesregierung mittlerweile folgende weitere illegale Abfallablagerungen bekannt geworden: Firma J. Wacht in Lönnewitz (Landkreis Elbe-Elster): Die Firma lagert ohne entsprechende Genehmigung ca. 8500 t Bauschutt und Boden. Nach erfolgter Anhörung wird derzeit die Beseitigungsverfügung vorbereitet. Der Anlagenbetreiber signalisiert , seine Tätigkeiten zu legalisieren, d.h. einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu stellen. Firma Streubel Tiefbau GmbH in Herzberg (Landkreis Elbe-Elster): Die Firma lagert ohne die erforderliche Genehmigung ca. 370 t Beton und Boden. Nach erfolgter Anhörung verpflichtet sich der Betreiber den Abfall bis August 2018 komplett zu beräumen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/9123 - 2 - Firma Der Stubbenfräser UG in Fredersdorf-Vogelsdorf (Landkreis Märkisch- Oderland): Die Firma lagert ohne die erforderliche Genehmigung ca. 1.200 t gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt sowie Boden. Am 06.02.2018 wurde gegen die Firma die Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung erlassen. Dem Anlagenbetreiber wurden Zwangsgelder im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angedroht , wenn die vollständige Beräumung nicht bis zum 04.07.2018 erfolgt. Sandtagebau Schönewalde (Landkreis Elbe-Elster-Kreis): Es liegt eine vom Unternehmer erarbeitete Gefährdungsabschätzung zur Bewertung einer nicht zulässigen Abfallverbringung vor. Die festgestellten Baumischabfälle und Kunststoff- Materialien (500 m³) wurden vom Unternehmer entsorgt. Bauschutt/ Boden- Materialien können verbleiben und werden 2018 vom Unternehmer abgedeckt. Das Grundwassermonitoring wurde erweitert. Im Tontagebau Plessa sowie im Tontagebau Herzfelde-Lehngutsbruch liegen Verdachtsmomente für illegale Abfallablagerungen vor. Dort werden derzeit Untersuchungen mit dem Ziel einer Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Der Landesregierung liegen darüber hinaus aktuell keine weiteren Hinweise vor, dass von den abgelagerten Abfällen eine Gefahr für die Schutzgüter ausgeht. Frage 2: Gab es seit Ende August 2017 neuere Gefährdungsabschätzungen oder Untersuchungen zu den illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes und wenn ja, welche sind das und was waren jeweils die Ergebnisse? Zu Frage 2: Seit Ende August 2017 gab es folgende Gefährdungsabschätzungen oder Untersuchungen zu den illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes : Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark): Auf Grundlage des erarbeiteten Entsorgungskonzeptes und in Auswertung der vorliegenden Gefährdungsabschätzung wurde entschieden, die ungesicherten Asbestabfälle am Standort vordringlich zu beräumen. Zum Sandtagebau Schönewalde (Landkreis Elbe-Elster-Kreis): siehe Antwort zu Frage 1. Zum Tontagebau Plessa sowie zum Tontagebau Herzfelde-Lehngutsbruch siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Gab es Standorte, bei denen ein Grundwassermonitoring seit diesem Zeitpunkt neu eingeführt oder das Monitoring erweitert wurde? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich? Zu Frage 3: Eine Erweiterung des Grundwassermonitorings wurde im Sandtagebau Schönewalde im Elbe-Elster-Kreis veranlasst (siehe auch Antwort zu Frage 1). Frage 4: Gab es Standorte, bei denen das Grundwassermonitoring bedenkliche Ergebnisse erbracht hat? Wenn ja, um welche Standorte handelt es sich und welche weiteren Maßnahmen wurden veranlasst? Zu Frage 4: Aufgrund der Ergebnisse des im Auftrag des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) bzw. des Landkreises Potsdam-Mittelmark durchgeführten Grundwassermonitorings in verschiedenen Tagebauen wurden folgende Maßnahmen angeordnet bzw. durchgeführt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9123 - 3 - Kiessandtagebau Schlunkendorf (Potsdam Mittelmark): Es wurden ergänzende Untersuchungen durchgeführt und das erforderliche Vorgehen koordiniert. Parallel erfolgen Planungen zu Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Kiessandtagebau Vietznitz (Landkreis Havelland): Es sind Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen vordringlich durchzuführen. Dazu stehen Grundsatzgespräche zwischen dem neuen Unternehmen und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie insbesondere zu Fragen einer möglichen Deponieerrichtung noch aus. Kiessandtagebau Lindower Heide (Teltow Fläming): Es sind weitere Grundwassermessstellen zu errichten Dazu erfolgte im Rahmen der rechtlichen Vorgehensweise (Anordnung/Androhung der Ersatzvornahme) eine Ausschreibung der Leistung. Frage 5: Gab es seit Ende August 2017 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Landes, in denen die ehemaligen Anlagenbetreiber mittlerweile haftbar gemacht werden konnten? Wenn ja, um welche handelt es sich? Zu Frage 5: Seit Ende August 2017 konnten zwei Anlagenbetreiber für durch sie verursachte illegale Abfallansammlungen verantwortlich gemacht und Beräumungen durchgesetzt werden. Es handelt sich um die im Laufe des vergangenen Jahr bekannt gewordenen illegalen Abfallansammlungen der Firma Stubbenfräser UG in Fredersdorf-Vogelsdorf und Firma Streubel Tiefbau GmbH in Herzberg. Die Beräumungen sind noch nicht abgeschlossen . Frage 6: In welchem Umfang und für welche konkreten Maßnahmen wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel in 2017 und 2018 bisher eingesetzt und welche weiteren Ausgaben sind für das Jahr 2018 noch geplant (bitte auflisten)? Zu Frage 6: Für Folgende Maßnahmen wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel in 2017 und 2018 eingesetzt: Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark): Ausschreibung , Bauüberwachung und Beräumung der Bauabschnitte 1 und 2; Zeitraum : Januar 2017 bis März 2018; Kosten: 3.442.128,27 € Brutto AIKON Recycling GmbH in Jänickendorf (Landkreis Teltow-Fläming): Erstellung Rückbau- und Entsorgungskonzept; Zeitraum: November 2017 bis Dezember 2017; Kosten: 19.999,14 € Brutto Ehemaliges Reifenlager Klaus Meixner in Oelsig (Landkreis Elbe-Elster): Gutachterliche Planung und Begleitung der Beräumungsmaßnahmen in 2018; Kosten: 2.082,50 € Brutto Weitere Maßnahmen zur Untersuchung (Gefährdungsabschätzungen, Grundwassermonitoring Schürfe und Bohrungen, etc.): 273.000 € Brutto Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2018 geplant: Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark): Ausschreibung , Bauüberwachung und Beräumung des Bauabschnittes 3; Zeitraum: März 2018 bis Dezember 2018; Kosten: ca. 1.200.000 € Brutto AIKON Recycling GmbH in Jänickendorf (Landkreis Teltow-Fläming): Teilberäumung Asbestabfälle; Zeitraum: Juli 2018 bis September 2018; Kosten: ca. 7.000 €; Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Gesamtberäumung; Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2018; Kosten: 31.163, 51 € Brutto Landtag Brandenburg Drucksache 6/9123 - 4 - Ehemaliges Reifenlager Klaus Meixner in Oelsig (Landkreis Elbe-Elster): Gutachterliche Planung und Begleitung der Beräumungsmaßnahmen in 2018; Kosten: 3.034,50 € Brutto Ehemaliger Baggerbetrieb Kleißner am Standort Neustadt/Dosse (Landkreis Ostprignitz -Ruppin): Erfüllung artenschutzrechtlicher Auflagen in 2018; Kosten: 140.000 € Brutto Weitere Maßnahmen zur Untersuchung (Gefährdungsabschätzungen, Grundwassermonitoring , Schürfungen und Bohrungen, etc.): 100.000 € Brutto. Frage 7: In welchem Umfang plant die Landesregierung, Haushaltsmittel für die Jahre 2019 und 2020 für Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 7: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zur Frage der geplanten Haushaltsmittel für die Jahre 2019 und 2020 für Untersuchungen, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Frage 8: Wie viele und welche illegale Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt bzw. des Landesbergamtes sind mittlerweile komplett bzw. teilweise beräumt worden? Gibt es hier Änderungen zum Stand von Ende August 2017? Zu Frage 8: Die Anzahl der komplett beräumten Standorte hat sich nicht verändert. Bei den Teilberäumungen sind zwei weitere Standorte hinzugekommen. Hierbei handelt es sich um die Abfallablagerungen Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH in Hoppegarten (Landkreis Märkisch-Oderland). Frage 9: Welche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen laufen derzeit noch und welche sollen im Jahr 2018 noch abgeschlossen werden? Zu Frage 9: Siehe Ausführungen zur Frage 4 und Frage 6. Die in Frage 4 benannten Maßnahmen werden in 2018 nicht abgeschlossen. Frage 10: Gab es Änderungen bei der Priorisierung der geplanten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Zu Frage 10: Es gab keine Änderungen bei der Priorisierung der geplanten Sicherungsund Sanierungsmaßnahmen.