Datum des Eingangs: 17.03.2015 / Ausgegeben: 23.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/913 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 289 des Abgeordneten Péter Vida fraktionslos Drucksache 6/633 Wortlaut der Kleinen Anfrage 289 vom 16.02.2016: Existenzgefährdende Straßensperrungen in Zechlinerhütte Der Rheinsberger Ortsteil Zechlinerhütte soll in den kommenden zwei Jahren vom Verkehr abgeschnitten werden. Denn die Schmutzwasserkanäle und Druckleitungen unter der Bundesstraße 122, der einzigen größeren Anbindungsstraße des Ortsteils, sollen noch im Jahr 2015 saniert werden. Im Jahr darauf soll die Straße komplett saniert werden, damit folgt eine erneute komplette Sperrung. Der Grund ist mangelnde Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Servicebetrieb Rheinsberg (SBR) sowie bürokratische Probleme. Denn eigentlich sollten beide Maßnahmen gebündelt 2015 stattfinden, doch der Landesbetrieb Straßenwesen verschob die Straßensanierung ohne Abstimmung auf 2016. Die genehmigten Fördermittel für den SBR müssen jedoch 2015 ausgegeben werden. Zechlinerhütte ist dank seiner idyllischen Seen ein beliebter Ort für Touristen und das Gewerbe ist stark darauf ausgerichtet. Der Ortsteil ist daher auf gute Erreichbarkeit angewiesen. Eine Sperrung über zwei Jahre hinweg könnte für viele Betriebe das Aus bedeuten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg beschloss daher folgende Petition und beauftragte die Verwaltung diese beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und an den Petitionsausschuss des Brandenburgischen Landtages einzureichen: „Zechlinerhütte ist ein Ortsteil der Stadt Rheinsberg und direkt an der Bundestraße 122 (B122) gelegen. Der Ort ist insbesondere im Sommer ein beliebtes Urlaubsziel für inländische und seit geraumer Zeit auch im zunehmenden Maße für ausländische Touristen. Vor diesem Hintergrund sind vor Ort eine Vielzahl touristischer Einrichtungen entstanden. Diese reichen von gastronomischen Einrichtungen, wie Cafés und Restaurants, über Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Einzelhandel , bis hin zu Boots- bzw. Kanuverleihen. Zudem betreut der Heimatverein Rheinsberg das im Jahr 2009 neugestaltete Alfred Wegener Museum. Der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg hatte angekündigt, die B122 Ortsdurchfahrt Zechlinerhütte im Jahr 2015 ausbauen zu wollen. Dies war die Grundlage dafür, dass der Servicebetrieb Rheinsberg (Eigenbetrieb der Stadt Rheinsberg; zuständig für die Trink- und Abwasserver- und -entsorgung) parallel dazu die Erneuerung der Abwasserleitungen entlang der B122 vornimmt. Ziel war es, die verkehrlichen Einschränkungen, die sich für die Bevölkerung und die Gäste der Region durch die Baumaßnahmen ergeben, möglichst gering und zeitlich kurz zu halten. Es kam zu entsprechenden Absprachen zwischen dem Landesbetrieb und dem Servicebetrieb Rheinsberg (SBR). Der SBR stellt entsprechende Fördermittelanträge , die auch bewilligt wurden. Die Baumaßnahmen sind jedoch auf Grund von Förderbedingungen zwingend im Jahr 2015 durchzuführen. Anderenfalls müssten die für die Maßnahme benötigten und bereits verplanten Fördermittel zurückgezahlt werden. Nunmehr hat der Landesbetrieb erklärt, einen Ausbau der B122 erst im Jahre 2016 vornehmen zu wollen. Dies hätte zur Folge, dass auch im Jahr 2016 der Ort Zechlinerhütte von den touristischen Besucherströmen abgeschnitten wäre. Die ortsansässigen auf den Tourismus ausgerichteten Gewerbe müssten somit zwei aufeinanderfolgende Jahre mit erheblichen Einbrüchen bei den Besucherzahlen und damit mit einem entsprechenden Einnahmeverlust rechnen. Dies hätte zur Folge, dass eine Vielzahl der Gewerbetreibenden die Erneuerung der B122 Ortsdurchfahrt Zechlinerhütte wirtschaftlich nicht überleben würde. Der in vielen Jahren erfolgte Aufbau der touristischen Infrastruktur im Ort würde zunichte gemacht werden. Die Existenzen einer Vielzahl von Bewohnern des Ortes wären stark bedroht oder würden sogar zerstört werden. Selbst nach Abschluss der Baumaßnahme wäre die Attraktivität des Ortes als Urlaubsziel nachhaltig geschädigt, da die einmal weggebrochene Infrastruktur sich nur langsam wieder erholen würde. Interventionen beim Landesbetrieb, die Baumaßnahme doch – wie geplant – gemeinsam im Jahr 2015 vorzunehmen, blieben erfolglos. Bei alledem bitten die Stadtverordneten der Stadt Rheinsberg den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg bei dem im Auftrag des Bunds tätig werdenden Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg darauf hinzuwirken, dass die Durchführung der Baumaßnahme B122 Ortsdurchfahrt Zechlinerhütte in Absprache mit dem Servicebetrieb Rheinsberg bereits im Jahr 2015 erfolgt und abgeschlossen wird.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie plant die Landesregierung auf die Petition der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg zu reagieren? Teilt die Landesregierung die Sorgen der Petenten? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, beim Landesbetrieb Stra- ßenwesen darauf hinzuwirken, die Baumaßnahmen durch SBR und Landesbetrieb Straßenwesen gebündelt im Jahr 2015 durchzuführen? 3. Besteht alternativ die Möglichkeit, die Baumaßnahmen des SBR auf das Jahr 2016 zu verschieben, ohne dass dies zu einem Verlust an Fördermitteln führt? Falls Ja: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hierzu? 4. Welche Summe könnte gespart werden, wenn nach der Sanierung der Schmutzwasserkanäle und Druckleitungen die B 122 nicht erst notdürftig geflickt und kurze Zeit später wieder aufgerissen und komplett saniert wird, sondern gleich im Anschluss an die Arbeiten des SBR durch den Landesbetrieb Straßenwesen komplett saniert wird? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie plant die Landesregierung auf die Petition der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg zu reagieren? Teilt die Landesregierung die Sorgen der Petenten? Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, beim Landesbetrieb Straßenwesen darauf hinzuwirken, die Baumaßnahmen durch SBR und Landesbetrieb Straßenwesen gebündelt im Jahr 2015 durchzuführen? Frage 3: Besteht alternativ die Möglichkeit, die Baumaßnahmen des SBR auf das Jahr 2016 zu verschieben, ohne dass dies zu einem Verlust an Fördermitteln führt? Falls Ja: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hierzu? Frage 4: Welche Summe könnte gespart werden, wenn nach der Sanierung der Schmutzwasserkanäle und Druckleitungen die B 122 nicht erst notdürftig geflickt und kurze Zeit später wieder aufgerissen und komplett saniert wird, sondern gleich im Anschluss an die Arbeiten des SBR durch den Landesbetrieb Straßenwesen komplett saniert wird? Zu Frage 1 bis 4: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 zusammenhängend beantwortet. Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) hat den Straßenbau der B 122 in der Ortsdurchfahrt Zechlinerhütte für 2016 avisiert. Neben dem eigentlichen grundhaften Ausbau der Straße wird für die Verkehrsführung während der Bauzeit eine örtliche Umfahrung geplant, um so die Belastungen für die Anlieger abzufedern. Das Baurecht hierfür muss noch geschaffen werden und die Umleitungsstrecke festgestellt werden. Auf der Grundlage der erkennbaren Terminplanung hat der Servicebetrieb Rheinsberg die Sanierung der Schmutzwasserleitung in den Wirtschaftsplan ab 2014 aufgenommen und hierauf Fördermittel beantragt, die mit Bescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vom 03.11.2014 ausgereicht worden sind. Die Maßnahmen sollen nun spätestens am 30.06.2015, also noch vor Beginn der touristischen Hauptsaison, abgeschlossen sein. Die Fahrbahn wird für den Straßennutzer verkehrssicher bereitgestellt. Ein Abbruch der bereits laufenden Arbeiten sowie die Rückgabe der Fördermittel kommen somit nicht in Betracht. Dieses Vorgehen ist mit den geringstmöglichen Beeinträchtigungen für die Anlieger und Gewerbebetriebe sowie die Verkehrsteilnehmer verbunden und zugleich der wirtschaftlichste Ansatz. Das Projekt soll den Anliegern und der interessierten Öffentlichkeit im II. Quartal 2015 in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Hier können auch noch Hinweise gegeben werden, die nach Möglichkeit in der letzten Planungsphase berücksichtigt werden sollen. Die Gewerbetreibenden haben so ausreichend Vorlaufzeit, sich auf die baubedingten Einschränkungen einzurichten und mögliche Maßnahmen , wie z. B. Hinweisschilder an der Umleitungsstrecke, mit dem LS abzustimmen . Auch bei einer gemeinsamen Baumaßnahme müssten zwischenzeitlich Deckenschlüsse erfolgen, da die Arbeiten nur in Teilabschnitten, u. a. wegen der Erreichbarkeit der Grundstücke, ausgeführt werden können. Für den laufenden Meter Deckenschluss (provisorisch) werden ca. 3,50 € angesetzt. Die Kosten für die örtliche Umfahrung bzw. Baustraße würden bei gemeinsamer Bauweise anteilig aufgeteilt werden. Welche Kosten der Servicebetrieb Rheinsberg bei der jetzigen Vorgehensweise für die Umleitung aufbringen muss, ist dem LS nicht bekannt.