Landtag Brandenburg Drucksache 6/9135 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.07.2018 / Ausgegeben: 10.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3619 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8909 Sichere Zukunft in der Pflege – Herausforderung Fachkräftemangel anpacken Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: In der Pflege sollte es genau wie in allen Bereichen der Wirtschaft das Ziel sein die Arbeit nicht mit Fördergeldern zu finanzieren, sondern, diese mit erwirtschafteten Geldern zu entlohnen Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ambulante private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 10 und weniger als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, gab und gibt es in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg? (Bitte auflisten nach Jahren .) 2. Wie viele ambulante private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, gab und gibt es in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg? (Bitte auflisten nach Jahren.) 3. Wie viele stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 10 und weniger als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, die Pflegebedürftige und Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz versorgen, gab und gibt es in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg? (Bitte auflisten nach Jahren und gesplittet in Personen mit und ohne Pflegestufe.) 4. Wie viele stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, die Pflegebedürftige und Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz versorgen, gab und gibt es in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg? (Bitte auflisten nach Jahren und gesplittet in Personen mit und ohne Pflegestufe.) Zu den Fragen 1 bis 4: Die amtliche Pflegestatistik K VIII 1-2j wird zweijährlich zum Stichtag 15. Dezember erhoben. Die aktuell verfügbare Statistik bezieht sich auf das Jahr 2015, so dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre statistische Angaben zu den Erhebungszeitpunkten 15. Dezember 2013 und 15. Dezember 2015 zur Verfügung stehen. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen, die Träger der Pflegeversicherung sowie die privaten Versicherungsunternehmen gegenüber den statistischen Ämtern der Landtag Brandenburg Drucksache 6/9135 - 2 - Länder. Die amtliche Pflegestatistik weist als Personalbestand der Pflegeeinrichtungen alle Personen aus, die dort beschäftigt sind, also in einem Arbeitsverhältnis zu den Pflegeeinrichtungen stehen. Eine Differenzierung nach der Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Pflegeeinrichtungen wird jedoch nicht vorgenommen, sodass hiernach differenzierende Angaben nicht vorliegen. Insgesamt stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Pflegeeinrichtungen in Brandenburg wie folgt dar: Pflegedienste in privater Trägerschaft In freigemeinnütziger Trägerschaft In öffentlicher Trägerschaft insgesamt 2013 411 223 7 641 2015 456 234 7 697 Stationäre Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft In freigemeinnütziger Trägerschaft In öffentlicher Trägerschaft insgesamt 2013 148 278 17 443 2015 172 305 11 488 5. Wie viele ambulante private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, gab und gibt es in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg, die gleichzeitig Pflege- und/oder Altenheime und /oder Einrichtungen zum betreuten Wohnen, für Pflegebedürftige und Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz, betreiben? (Bitte auflisten nach Jahren und privaten Pflegedienstleistern, freigemeinnützigen Trägern und öffentlichen Pflegedienstleistern, gesplittet nach Größe der Einrichtungen 1. bis 20 betreute Personen 2. bis 50 Personen 3. mehr als 50 Personen.) Zu Frage 5: Statistische Angaben zum Umfang des wirtschaftlichen Betätigungsfeldes der einzelnen Träger liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Wie viele ambulante private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit weniger als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, die Pflegebedürftige und Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz versorgen , wurden in letzten 5 Jahren durch Vergabe von Fördergeldern oder durch die Zuwendung von Sachmitteln durch das Land Brandenburg gefördert? (Bitte auflisten nach Jahren und gesplittet nach ambulanten privaten Pflegedienstleistern, freigemeinnützigen Trägern und öffentlichen Pflegedienstleistern, nach Art und Höhe der Förderung /Zuwendung.) Zu Frage 6: Das Land Brandenburg fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Reihe von Förderprogrammen und Finanzinstrumenten (vgl. auch Angebot der Investitionsbank des Landes Brandenburg: www.ilb.de). Diese sind grundsätzlich auch Pflegedienstleistern zugänglich. Das Merkmal „Pflegedienstleister“ wird jedoch in der Regel nicht erfasst, wenn dies für die Antragsbearbeitung nicht relevant ist. Insofern liegen auch keine statistischen Angaben i.S. der Fragestellung vor. Folgende Fälle sind der Landesregierung bekannt: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Um- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9135 - 3 - welt und Landwirtschaft wurden im Jahr 2016 zwei ambulante private Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten mit einer Anteilsfinanzierung für Bau und Ausstattung in Höhe von zusammen 187.435,48 € gefördert. Im Jahr 2017 wurde ein ambulanter privater Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten mit einer Anteilsfinanzierung für Bau und Ausstattung in Höhe von 94.886,62 € gefördert. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) wurden im Rahmen des Programms „Mikrokredit Brandenburg “, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), im Jahr 2016 zwei ambulante private Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten mit rückzahlbaren Darlehen in Höhe von zusammen 50.000 € gefördert. Im Jahr 2017 wurden drei ambulante private Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten mit rückzahlbaren Darlehen in Höhe von zusammen 75.000 € gefördert. 7. Wie viele stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 20 Mitarbeitern im Pflegebereich, die Pflegebedürftige und Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz versorgen, wurden in letzten 5 Jahren durch Vergabe von Fördergeldern oder durch die Zuwendung von Sachmitteln durch das Land Brandenburg gefördert? (Bitte auflisten nach Jahren und gesplittet nach ambulanten privaten Pflegedienstleistern, freigemeinnützigen Trägern und öffentlichen Pflegedienstleistern, nach Art und Höhe der Förderung/Zuwendung.) Zu Frage 7: Das Land Brandenburg fördert KMU mit einer Reihe von Förderprogrammen und Finanzinstrumenten (s.a. Antwort zu Frage 6). Da das Merkmal „Pflegedienstleister“ in der Regel nicht erfasst wird, liegen keine statistischen Angaben i.S. der Fragestellung vor. Folgende Fälle sind der Landesregierung bekannt: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) wurde im Jahr 2018 ein privater Pflegedienstleister mit über 20 Beschäftigten in Höhe von 14.206,59 € mit EFRE-Mitteln bezuschusst. Es handelt sich hierbei um eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen über die Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR). 8. Wie viele Förderermittel für ambulante und stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister wurden in den letzten 5 Jahren durch das Land Brandenburg jährlich zur Vergabe bereitgestellt? (Bitte auflisten und Erneuerung von Ausstattung, Immobilienbewirtschaftung und Immobilienerwerb, Modernisierung und Anschaffung der Sicherstellung der Mobilität der Pflegekräfte und Mitteln zur Aus- und Fortbildung der Pflegekräfte und unter Nennung des Haushaltstitels der Förderung .) Zu Frage 8: Das Land Brandenburg fördert im Rahmen seiner Mittelstandspolitik die Fähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen. Durch die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen sollen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Sinne der Europa-2020-Strategie im Land Brandenburg gefördert werden. Im Auftrag des Landes gewährt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beispielsweise Darlehen auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 - 2020. Das Finanzinstrument „Mikrokredit Brandenburg“ wurde im Jahr 2016 etabliert. Es hat ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Der EFRE-Anteil beträgt insgesamt 8 Millionen Euro (entspricht 80 Prozent). Die nationale Kofinanzierung wird durch das Land gestellt. Die Finanzierung erfolgt in Form Landtag Brandenburg Drucksache 6/9135 - 4 - verzinslicher Darlehen. Das Darlehen beträgt mindestens 2.000 Euro und höchstens 25.000 Euro pro Vorhaben. Gefördert werden betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel . Pflegedienstleister sind gemäß den Finanzierungsgrundsätzen antragsberechtigt . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Ein spezifisches Förderprogramm für Pflegedienstleister besteht nicht. Die ILB bietet jedoch in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auch ein Programm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an („Brandenburg -Kredit Pflege“). 9. Wie viele Anträge auf Förderung wurden bezüglich der in Frage 6 und 7 erfragten Fördermöglichkeiten , in den letzten 5 Jahren, im Land Brandenburg gestellt? (Bitte auflisten nach Jahren, gesplittet nach Frage 6 und 7.) Zu Frage 9: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung wurde ein Antrag auf Förderung eines Pflegedienstleisters mit über 20 Beschäftigten gestellt . Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wurden im Jahr 2016 drei Anträge durch Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten und zwei Anträge durch Pflegedienstleister mit mehr als 20 Beschäftigten gestellt. Im Jahr 2017 wurden ein Antrag durch einen Pflegedienstleister mit weniger als 20 Beschäftigten und ein Antrag durch einen Pflegedienstleister mit mehr als 20 Beschäftigten gestellt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie wurden in den Jahren 2016 drei, 2017 vier und 2018 drei Anträge durch ambulant private Pflegedienstleister gestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Eine Gesamtzahl der von Pflegedienstleistern gestellten Anträge in allen KMU- Förderprogrammen des Landes kann nicht angegeben werden. 10. Wie viele Anträge auf Förderung wurden, bezüglich der in Frage 6 und 7 erfragten Fördermöglichkeiten, in den letzten 5 Jahren wurden durch das Land Brandenburg positiv beschieden? (Bitte auflisten nach Jahren, gesplittet nach Frage 6 und 7.) Zu Frage 10: Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. 11. Gibt es Bundes -oder Europafördermittel, bezüglich der in Frage 6 und 7 erfragten Fördermöglichkeiten, die durch Brandenburger Pflegedienstanbieter beantragt werden können? Wenn ja, welche? Zu Frage 11: Spezifische Kenntnisse über Fördermittel des Bundes, die durch Brandenburger Pflegedienstanbieter beantragt werden können, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Bundesregierung fördert allgemein aber beispielsweise Investitionen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Viele Landesprogramme zur Förderung von KMU werden mit Mitteln der Europäischen Strukturfonds kofinanziert (s.a. Antworten zu den Fragen 6 und 7). Beispielhaft genannt seien hier für EFRE-Förderungen die durch das MIL umgesetzte Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Land (NESUR) und das Programm „Mikrokredit Brandenburg“ des MWE. Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden beispielsweise die Richtlinien „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg“ und „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) kofinanziert. Ob und in welchem Umfang Anträge von Pflegedienstleistern gestellt und gegenüber diesen Förder- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9135 - 5 - zusagen getätigt wurden, ist nicht ermittelbar, da eine solche branchenspezifische Zuordnung der Antragsteller in der Förderstatistik nicht existiert. Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft können im Rahmen von LEADER private Pflege- und Betreuungseinrichtungen, z.B. Tagespflegeeinrichtungen, mit bis zu 200.000 € unterstützt werden (Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz unterliegen, sind bei LEADER von der Förderung ausgeschlossen). Kommunale Einrichtungen oder Vorhaben von gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts können als Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung eine Förderung erhalten. 12. Sind ambulante und stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister mit mehr als 10 Mitarbeitern, im Land Brandenburg bei der Arbeitsvergütung in Gänze an die tariflichen Bestimmungen und/oder den gesetzlichen Mindestlohn gebunden? Wenn ja an welche? Zu Frage 12: Sofern die Pflegedienstleister einen Tarifvertag abgeschlossen haben, sind sie daran gebunden. Für alle anderen gilt die auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes erlassene Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche vom 01. August 2017 (BAnz AT 11.08.2017), die für das Jahr 2018 ein Mindestentgelt von 10,05 € pro Stunde vorsieht. 13. Sind in Bezug auf die unter 12. erfragten tariflichen Vergütungen, in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg Verstöße bekannt geworden? Wenn ja, welche? (Bitte auflisten nach Jahren und gesplittet nach Art des Verstoßes und Art des Pflegedienstleisters.) Zu Frage 13: Verstöße gegen tarifliche Vergütungen sind der Landesregierung nicht bekannt . 14. Wie viele ambulante und stationäre private Pflegedienstleister, freigemeinnützige Träger und öffentliche Pflegedienstleister sind in den letzten 5 Jahren, im Land Brandenburg mit Verstößen und Straftaten gegen die körperliche und/oder geistige Unversehrtheit der zu pflegenden Personen aufgefallen? (Bitte Auflisten nach Jahren und gesplittet nach Art des Vorfalles und Art des Pflegedienstleisters.) Zu Frage 14: Der Landesregierung liegen keine Daten i.S. der Fragestellung vor. 15. Warum werden Beschäftigte, von ambulanten und stationären privaten Pflegedienstleistern , freigemeinnützigen Trägern und öffentlichen Pflegedienstleistern, mit einer 200- Stundenausbildung ungleich der ausgebildeten Pflegekräfte nicht dem tariflichen Lohn entsprechend bezahlt? Zu Frage 15: Die Festlegung von Tarifstufen gemäß der Qualifikation ist Aufgabe der Tarifparteien .