Landtag Brandenburg Drucksache 6/9139 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.07.2018 / Ausgegeben: 10.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3623 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8915 MACH MICH AN – Tagfahrlicht kann Leben retten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Bereits durch den damaligen Bundesverkehrsminister Tiefensee wurde eine verbindliche Regelung zum Tagfahrlicht angekündigt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde durch die Bundesanstalt für das Verkehrswesen festgestellt, dass jährlich rund 200 Verkehrstote und 16.000 Verletzte weniger zu beklagen wären, wenn die Lichtpflicht eingeführt werden würde. Im „Integrierten Verkehrssicherheitskonzept für das Land Brandenburg mit dem Zielhorizont 2024“, Stand April 2014, wurde im Vorwort auf die Übernahme der Verantwortung für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Brandenburger Bürger durch das Land Brandenburg deutlich hingewiesen. Auf Seite 23 des Verkehrssicherheitskonzepts wird expliziert die Sichtbarkeit im Verkehr, unter Nennung von Tagfahrleuchten, angesprochen und als Teilmaßnahme werden „Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmer“ benannt und Evaluierungsmöglichkeiten aufgezählt. Neuerlich weist das Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass eine Regelung nicht notwendig sei, da die StVO das Fahren mit Licht bereits vorschreibt. Auch im aktuellen Bußgeldkatalog wird der Verstoß: „Abblendlicht missachtet“ aufgenommen. Die sachliche Zuständigkeit der Länder ist im § 45, Absatz 3, Satz 1 und 2 StVO geregelt, womit diese in Eigeninitiative Verkehrszeichen wie z.B.: “Licht an“ anbringen können. 1. Wieviel Verkehrsschilder „Licht an“ sind auf den im Land Brandenburg befindlichen Straßen angebracht? 2. Wie viele von den unter 1. erfragten Verkehrsschildern wurden nach April 2012 angebracht ? (Bitte auflisten nach Jahren.) zu Fragen 1 und 2: § 17 StVO (Beleuchtung) schreibt allgemeine Verhaltensregeln bei eingeschränkten Sichtverhältnissen vor und stellt auf das eigenverantwortliche Handeln der Fahrzeugführenden ab, das Abblendlicht einzuschalten, sofern das Fahrzeug nicht bereits mit Tagfahrleuchten ausgerüstet ist. Verkehrsschilder mit dem Wortlaut „Licht an“ i.S. eines Verkehrszeichens sehen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor. Auch als sogenannte „nichtamtliche“ Hinweiszeichen werden sie im Land Brandenburg grundsätzlich nicht für zwingend erforderlich angesehen, da seit ca. 6 Jahren neue Kraftfahrzeuge bereits mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Dazu wird auch auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. Gleichwohl wurde vor Jahren im Zuge des un- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9139 - 2 - verändert hohen Unfallgeschehens auf baumbestandenen Straßen empfohlen, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Dazu wurden vereinzelt nichtamtliche Hinweisschilder aufgestellt . 3. Für wie viele Straßenkilometer im Land Brandenburg gelten diese Verkehrszeichen? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen dazu keine Statistiken vor. 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Inkrafttreten des“ Integrierten Verkehrssicherheitskonzept für das Land Brandenburg mit dem Zielhorizont 2024“, im April 2014 zur Verbesserung der Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Tagfahrleuchten geplant, veranlasst und umgesetzt? (Bitte auflisten nach Jahren unter Nennung der Maßnahme .) zu Frage 4: Das integrierte Verkehrssicherheitsprogramm „Sicher unterwegs in Brandenburg “ greift das Thema „Sichtbarkeit im Verkehr“ insbesondere im Kontext des Unfallgeschehens im innerörtlichen Verkehr auf. Konfliktpotenziale ergeben sich hier in Abbiegesituationen zwischen Kraftfahrzeugen einerseits und Fußgängern bzw. Radfahrern andererseits . Die Landesregierung setzt hier auf eine möglichst frühzeitige Sensibilisierung für diese Problemlage im Kita- und Schulbereich. Bereits vor Inkrafttreten des derzeitigen Verkehrssicherheitsprogramms erfolgte eine Förderung des Projekts „Toter Winkel“ von Landesverkehrswacht und Verkehrssicherheit Berlin-Brandenburg GmbH. Im Übrigen ist die Verkehrssicherheitsarbeit in Brandenburg breit aufgestellt, so dass eine Vielzahl an Zielgruppen erreicht und zahlreiche Problemlagen bearbeitet werden. Das Thema Tagfahrlicht rangiert in der Priorität angesichts drängenderer Themen nicht an oberster Stelle. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. 5. Wie viele Verstöße nach § 17 StVO wurden in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg geahndet? (Bitte auflisten nach Jahren, gesplittet nach den verschiedenen Tatbestandsnummern .) zu Frage 5: Eine Statistik zu Verstößen nach § 17 StVO wird bei der Polizei nicht geführt. Im Rahmen der Aktion „Licht-Test“, welche jährlich vom 01. bis 31. Oktober stattfindet, wurden nachfolgende Beleuchtungsmängel durch die Polizei festgestellt. Eine weitere Unterteilung nach Tatbeständen wird nicht vorgenommen. 2013: 3.630 2014: 4.060 2015: 2.462 2016: 3.792 2017: 3.514 6. Wie viele Verkehrskontrollen wurden im den letzten 5 Jahren, mit dem Schwerpunkt der Feststellung von Verstößen gegen den §17 StVO durch die Brandenburger Polizei durchgeführt ? (Bitte auflisten nach Quartalen.) zu Frage 6: Die Anzahl der Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt der Feststellung von Verstößen gegen § 17 StVO wird bei der Polizei nicht erfasst. Im Rahmen der Aktion „Licht-Test“ wurden nachfolgende Anzahlen an Verkehrskontrollen der Polizei mit dem Schwerpunkt Beleuchtungsmängel registriert: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9139 - 3 - 2013: 3.370 2014: 5.174 2015: 3.126 2016: 5.891 2017: 3.613 7. Wie viele Ereignisse im Straßenverkehr wurden in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg festgestellt, bei denen die Missachtung des Abblendlichtes festgestellt wurde? (Bitte auflisten nach Jahren gesplittet in: a) Verstöße gegen § 17 StVO im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ohne Personenschaden b) Verstöße gegen § 17 StVO im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit leicht verletzten Personen c) Verstöße gegen § 17 StVO im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit schwer verletzten Personen d) Verstöße gegen § 17 StVO im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit verstorbenen Personen.) zu Frage 7: Bezüglich der Verstöße ohne Verkehrsunfälle wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die Anzahl an Verkehrsunfällen, bei denen die Missachtung des Abblendlichts ursächlich war, wird statistisch nicht erhoben, da sie im bundeweit geltenden Unfallursachenverzeichnis nicht definiert ist. 8. Teilt das Land Brandenburg die Ansicht des Bundesverkehrsministeriums, in Hinblick auf die o.g. Äußerung zur Nicht-Erforderlichkeit einer besonderen Regelung für das Gebot des Tagfahrlichtes? zu Frage 8: Seit Februar 2011 müssen alle in Europa neu in Verkehr kommenden Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 (Personen- und Nutzfahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtgewicht ) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Ab August 2012 gilt diese Regelung auch für alle anderen Kraftfahrzeuge. Die dringende Notwendigkeit einer gesonderten Kampagne oder Rechtsinitiative ist angesichts dieser in Richtlinie 2008/89/EG getroffenen Festlegung nicht ersichtlich. Im Zuge einer absehbaren Flottenerneuerung ist mit einer nahezu flächendeckenden Durchsetzung des Tagfahrlichts zu rechnen. Unabhängig davon ist es nach der StVO gestattet, auch am Tage das Abblendlicht am Fahrzeug einzuschalten. Eine entsprechende Empfehlung wurde auf Bundesebene bereits 2005 ausgesprochen. 9. Welche konkreten Vorschläge und Initiativen hat das Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren hervorgebracht, wie im „Integrierten Verkehrssicherheitskonzept für das Land Brandenburg mit dem Zielhorizont 2024“ formuliert: „…, so wird die Landesregierung ihre Initiierenden und koordinieren Funktionen auch auf Bundes- oder EU-Ebene über alle verfügbaren politischen und fachlichen Mittel verstärkt wahrnehmen.“ den Brandenburgern schriftlich versichert? (Bitte auflisten nach Jahren unter Nennung der konkreten Maßnahme .) zu Frage 9: Mit ihrem im Verkehrssicherheitsprogramm publizierten Bekenntnis zur „Vision Zero“ hat sich die Landesregierung verpflichtet, an der - sicherheitsrelevanten - Rechtsetzung auf Bundes- und auch Europaebene aktiv mitzuwirken. Dieser selbst auferlegten Verpflichtung kommt sie auch nach. In jüngster Zeit wurden über die Verkehrsministerkon- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9139 - 4 - ferenz und den Bundesrat Initiativen zur Senkung des Mindestalters für das Begleitete Fahren und die verpflichtende Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiege- und Notbremsassistenten gestartet. Auch das Modellprojekt „Mopedführerschein mit 15“ und die bundesweite Einführung einer pädagogisch orientierten Fahrschulüberwachung sind maßgeblich auch durch Brandenburg vorangetrieben worden. Bereits länger zurück liegt u.a. die Einführung einer 0,0-Promille-Grenze für junge Fahranfänger im Jahr 2007, die ebenfalls dringendes Anliegen der Brandenburger Landesregierung war. Die Polizei beteiligt sich jährlich in der Zeit vom 01. bis 31. Oktober an der Aktion „Licht-Test“ der Deutschen Verkehrswacht und des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.